Fachgremium Krisenmanagement
Das im November 2012 gegründete Fachgremium Krisenmanagement (seinerzeit als Fachgremium Sanierungs- und Abwicklungsplanung) erörtert im Dialog mit der Kreditwirtschaft institutsübergreifende Fragestellungen zum Krisenmanagement. Als Reaktion auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise wurde ausgehend von internationalen Gremien die Regulierungsaktivität um ein fortgeschrittenes Krisenmanagement ergänzt, um die Finanzmarktstabilität sicherzustellen.
Mit den "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" vom Oktober 2014 hat das Financial Stability Board (FSB) die Kernelemente eines effektiven Abwicklungsregimes für systemrelevante Institute dargelegt. Sie sollen es den Behörden ermöglichen, Finanzinstitute geordnet und ohne Risiken für den Steuerzahler abzuwickeln. Gleichzeitig sollen sie die Kontinuität der grundlegenden volkswirtschaftlichen Funktionen der betreffenden Institute sicherstellen. Für eine stärkere Integration und Kohärenz der Sanierungs- und Abwicklungsanforderungen und -regelungen innerhalb der Europäischen Union haben das Europäische Parlament und der Rat am 15. Mai 2014 die EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) erlassen. Die Richtlinie wird durch das Gesetz zur Sanierung- und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) vom 10. Dezember 2014 in nationales Recht umgesetzt. Zur näheren Spezifizierung der Regelungen hat die Europäische Kommission zudem die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075 erlassen.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Sanierungspläne der Institute durch die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) national weiter konkretisiert. Aus den fachlichen Diskussionen zwischen Kreditwirtschaft, Verbänden und Bankenaufsicht sollen praxistaugliche Regelungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung sichergestellt werden, die Kreditwirtschaft zeitnah über internationale Entwicklungen informiert und die Darstellung deutscher Positionen in internationalen Gremien optimiert werden.