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In 10 Schritten zu Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer
Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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Antragstellung und Ausgabe
Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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Anlage: Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften im Kunde-Bank-Verkehr Version 3.8 | gültig ab 17.11.2024
390 KB, PDF
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Gläubiger-Identifikationsnummer
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen unter anderem eine Gläubiger-ID besitzen. Der Antrag wird elektronisch gestellt.
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Anlage: Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen im Kunde-Bank-Verkehr Version 2.1 | gültig ab 17.11.2024
264 KB, PDF
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"SEPA-Nutzung besorgniserregend: Keine 100 Tage mehr" Eingangsstatement anlässlich des Pressegesprächs
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Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?
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Anlage: Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften im Kunde-Bank-Verkehr Version 3.7 | gültig ab 17.03.2024
380 KB, PDF