"SEPA-Nutzung besorgniserregend: Keine 100 Tage mehr" Eingangsstatement anlässlich des Pressegesprächs
Es gilt das gesprochene Wort.
- Nationale SEPA-Indikatoren
- Vergabe von Gläubiger-Identifikationsnummern
- Bewertung des SEPA-Vorbereitungsstands in Deutschland
- SEPA-Umstellung für institutionelle Nutzer: SEPA-Umstellung sofort angehen
- SEPA-Vorbereitungsstand der Verbraucherinnen und Verbraucher
- SEPA-Umstellung für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sanfte Umstellung
- SEPA-Umstellung in Deutschland: Schlussfolgerungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. SEPA ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, dem stärksten Wirtschaftsraum der Welt. Bei SEPA geht es zunächst um die Einführung von Überweisungen und Lastschriften in einem einheitlichen technischen Datenformat in den Ländern des Euro-Raums. Dies muss nach EU-Gesetzesvorgaben bis zum 1. Februar 2014 geschehen. Denn einen „Plan B“ gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Die Zeit drängt somit ungemein, bei nur 99 verbleibenden Tagen. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht dies.
Nationale SEPA-Indikatoren
Die Zahlen wurden heute Vormittag auch im zweiten SEPA-Migrationsbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht. Die Angaben für die Nutzung der SEPA-Überweisung zeigen, dass wir in Deutschland im dritten Quartal 2013 lediglich bei knapp 13,93% liegen. Wir sind also fast das Schlusslicht im Euro-Raum. Ziel sind 100% im Februar 2014. Von arbeitstäglich knapp 25 Millionen Überweisungen im Wert von rund 227 Milliarden Euro in Deutschland müssen also noch über 23 Millionen Überweisungen umgestellt werden. Gemessen an der Anzahl der Überweisungen hat Deutschland im Euro-Raum einen Marktanteil von 36%. Es muss und wird zu einer großen Umstellungswelle im vierten Quartal 2013 kommen. Verschiedene Umfragen unter Nutzern bestätigen dies.
Bei der SEPA-Überweisung gibt es viel Bewegung. Denn viele Kreditinstitute stellen derzeit ihre Onlinebanking-Anwendungen für Privatkunden auf SEPA um, so dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher standardmäßig SEPA-Überweisungen nutzen werden. Selbstverständlich können Kreditinstitute Privatkunden ermöglichen, weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl hierfür anzugeben. Dies ist ein Beispiel dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher – im Gegensatz zu institutionellen Nutzern – eine eher sanfte SEPA-Umstellung erwartet. Auch die als Daueraufträge laufenden regelmäßigen Überweisungen werden wie die Firmenkundensoftware umgestellt.
Schauen wir nun auf die Lastschrift. Zur Klarstellung: Bei einer Lastschrift, in Deutschland heißt die gebräuchlichste Form Einzugsermächtigung, erteilt der Zahler beispielsweise seinem Stromanbieter per Mandat die Erlaubnis, die monatlichen Abschlagszahlungen vom Konto einzuziehen, sprich abzubuchen.
Bei der SEPA-Lastschrift sehen die Zahlen noch sehr schlecht aus. In Deutschland lag der Anteil der SEPA-Lastschriften im dritten Quartal 2013 nur bei 0,68% aller nationalen Lastschriften. Und das bei der besonders hohen Bedeutung der Lastschrift in Deutschland – täglich sind es gut 35 Millionen Stück, das entspricht einem Marktanteil im Euroraum von 47%, im Wert von rund 52 Milliarden Euro. Allerdings sagen die Nutzungszahlen nichts über den SEPA-Vorbereitungsstand der Betroffenen aus. So habe ich alle Vorstandsvorsitzenden der DAX- und M-DAX-Konzerne angeschrieben, um Informationen über den Stand der SEPA-Umstellung in ihrem Unternehmen zu erhalten. Ich habe daraufhin überwiegend die Antwort erhalten, dass die Umstellung auf dem Plan stehe, aber erst im 4. Quartal 2013 vorgenommen wird.
Gerade mit dem Einsatz der SEPA-Lastschrift werden viele Unternehmen noch warten, da das deutsche Kreditgewerbe ab dem 4. November 2013 eine SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist anbieten wird. Dennoch sind die aktuellen Nutzungszahlen Grund zur Beunruhigung. Denn der technische und organisatorische Aufwand bei der Umstellung auf die SEPA-Lastschrift darf keinesfalls unterschätzt werden. Dass sich zahlreiche Unternehmen und Vereine mit der Umstellung beschäftigen, zeigt sich auch an den zunehmend versandten Kundeninformationen über die bevorstehende Umstellung auf die SEPA-Lastschrift.
Vergabe von Gläubiger-Identifikationsnummern
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist notwendig für alle Zahlungsempfänger, die SEPA-Lastschriften nutzen möchten. In Deutschland müssen Zahlungsempfänger diese Nummer bei der Bundesbank beantragen. Bisher gab es in Deutschland eine solche Nummer nicht. In den vergangenen Monaten beobachten wir einen exponentiellen Anstieg der Antragszahlen. Vergangene Woche haben wir die Schwelle von einer Million Gläubiger-IDs überschritten. Aktuell stehen wir bei 1.023.110 Stück. Dies mag auf den ersten Blick eine beachtliche Zahl sein. Doch ist zu bedenken, dass wir in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 3,6 Millionen Unternehmen und knapp 600.000 eingetragene Vereine haben, die vermutlich größtenteils eine Gläubiger-ID benötigen werden.
Bewertung des SEPA-Vorbereitungsstands in Deutschland
Das Eurosystem, also die nationalen Notenbanken der Euroländer und die EZB, begleitet und unterstützt die SEPA-Einführung von Anfang an. Im Zuge dessen beobachten wir auch den Umsetzungs- und Vorbereitungsstand auf die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift. Hier sehen Sie die Bewertung des Vorbereitungsstands für verschiedene Sektoren in Deutschland im dritten Quartal 2013 durch die Bundesbank. Diese Einschätzung stützt die Bundesbank auf Marktumfragen und Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern. Diese Ampelindikatoren sind auch im heute erschienen SEPA-Migrationsbericht der EZB veröffentlicht. Der Bundesbank bereitete vor allem der Vorbereitungsstand bei der SEPA-Lastschrift und bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Kopfzerbrechen. Daher hat die Bundesbank, auch in Anbetracht der bislang geringen Nutzungszahlen, die Ampel für Lastschriften auf Rot gesetzt.
SEPA-Umstellung für institutionelle Nutzer: SEPA-Umstellung sofort angehen
Vor dem Hintergrund des notwendigen Endspurts bei der SEPA-Umstellung appelliere ich an alle institutionellen Nutzer, also Unternehmen, Vereine, öffentliche Kassen oder auch Wohlfahrtsorganisationen und viele Weitere:
- Schaffen Sie schnellstmögliche Klarheit über die Umstellungsstrategie in Ihrem Unternehmen! Wo stehen Sie? Was ist noch zu tun? Sprechen Sie Ihre Hausbank an!
Lassen Sie die Stammdaten, also die Kontodaten Ihrer Kunden und Geschäftspartner, von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC umstellen. Auf keinen Fall sollten Sie dies eigenmächtig tun, da hierbei Besonderheiten zu beachten sind. Sprechen Sie Ihre Hausbank an!
Wenn Sie glauben, bis zur letzten Minute mit der Umstellung und den Vorbereitungen warten zu können, weil Sie in Ihrem Betrieb auf Konvertierungslösungen vom alten Datenformat ins SEPA-Format bauen, liegen Sie falsch.
Denn Last-Minute-Konvertierung ist keine Lösung! Auch wer konvertiert, muss sofort die Hausbank kontaktieren und sich eingehend auf SEPA vorbereiten.
Die Kundendaten müssen auch bei Konvertierungslösungen umgestellt werden.
Und wer die SEPA-Lastschrift nutzen möchte, muss viele weitere Schritte zusätzlich zur Konvertierung beachten, z.B. Gläubiger-ID beantragen und Mandatsreferenzen vergeben. Dies geht nicht in allerletzter Sekunde.
Auch muss jeder seine auf SEPA umgestellten Verfahren und Systeme rechtzeitig testen. Es müssen also Testläufe bei der Hausbank vereinbart werden, um SEPA-Testdateien einzureichen. Nur so können Fehler bei der Umstellung frühzeitig erkannt werden.
Insgesamt müssen alle Beteiligten ausreichend Ressourcen bereithalten, um die Herausforderung der kommenden Monate zu bewältigen.
Denn wenn Unternehmen, Vereine, Organisationen usw. bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin am 1. Februar 2014 nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Dies gilt nicht nur für diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner oder Kunden.
SEPA-Vorbereitungsstand der Verbraucherinnen und Verbraucher
Während also für institutionelle Nutzer noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, erwartet Verbraucherinnen und Verbraucher eine eher sanfte Umstellung. Hier sehen Sie die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Verbrauchern vom September 2013, die die Bundesbank seit Dezember 2012 in regelmäßigen Abständen durchführen lässt. Im Dezember 2012 war SEPA lediglich 24% der Verbraucher bekannt. Heute sind es über 60%.
Im Gegensatz zu SEPA ist die IBAN deutlich bekannter. Im Dezember 2012 hatten 34,6% der Befragten noch nie etwas von der IBAN gehört, jetzt sind es nur noch 19,7%.
Die Ende September 2013 gestartete SEPA-Informationskampagne der Bundesbank dürfte zu einer weiter steigenden Bekanntheit beitragen.
Irritierend ist aus meiner Sicht, dass auch im September 2013 erst auf weniger als der Hälfte aller EC-Karten IBAN angegeben ist. Denn jeder sollte seine IBAN und BIC möglichst leicht zur Hand haben. Hier sehe ich Nachholbedarf bei den Kreditinstituten.
Relativ konstant ist seit Dezember 2012 die Verwendung der IBAN geblieben. Erst ein knappes Drittel der Befragten hat bislang eine Überweisung unter Angabe der IBAN getätigt.
SEPA-Umstellung für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sanfte Umstellung
Insgesamt können Verbraucherinnen und Verbraucher bei der SEPA-Umstellung beruhigt sein.
Kreditinstitute stellen Daueraufträge automatisch um.
Bestehende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von Unternehmen lediglich über die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift informiert.
Kreditinstitute können bis Februar 2016 weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl für nationale Überweisungen von Verbrauchern akzeptieren.
SEPA-Umstellung in Deutschland: Schlussfolgerungen
Lassen Sie mich die zentralen Schlussfolgerungen zusammenfassen:
Der Nutzungsstand ist in Deutschland besorgniserregend.
Eine Big-Bang-Umstellung ist daher unvermeidlich. Leider birgt sie hohe Risiken. Alle Beteiligten, sprich Kreditinstitute, Verbände, IT-Dienstleister, sind deshalb aufgefordert, ihre Kunden noch fester an die Hand zu nehmen.
Wer glaubt, dass sich noch etwas an der festgelegten Frist 1. Februar 2014 ändern wird, liegt falsch. Diese Frist ist Gesetz. Es gibt keinen Plan B und es wird auch keinen geben!
Daher muss die SEPA-Umstellung für Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen höchste Priorität haben. Sonst ab dem 1. Februar 2014 Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen.