Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Die Geldmarktstatistik erhebt auf täglicher Basis von inländischen Monetären Finanzinstituten (MFIs) auf Euro laufende Geldmarkttransaktionen. Die Geldmarktstatistik wird in Deutschland als Stichprobenerhebung bei derzeit rund 125 Banken durchgeführt. Die Meldungen zur Geldmarktstatistik werden täglich bis spätestens 6:30 Uhr am nächsten TARGET2-Handelstag bei der Bundesbank eingereicht. Die Erhebung umfasst den besicherten – und unbesicherten Geldmarkt, Devisenswaps sowie EONIA-Swaps. Ziel der Erhebung ist es, umfassende und fundierte Informationen zu Geldmarktaktivität und -konditionen für das Eurosystem zu erfassen.
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Die Offenmarktgeschäfte des Eurosystems werden seit Januar 1999 als Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie sonstige Refinanzierungsgeschäft (Schnelltender) durchgeführt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom - 1. Oktober 2008 (IV C 5 – S 2334/07/0009) die Beurteilung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen neu geregelt. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007 (BStBl I S. 502) und gilt für alle offenen Fälle. Da es sich bei den Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank um Stichprobenerhebungen handelt, können keine regionalen Daten (Rdnr. 4 und 13), sondern lediglich die Gesamtergebnisse für Deutschland zur Verfügung gestellt werden (Rdnr. 8, 10, und 11).
Die Deutsche Bundesbank erhebt die Zinsstatistik für Zwecke der monetären Analyse und stellt deren Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Inwieweit die statistischen Ergebnisse der Zinsstatistiken als Vergleichsmaßstab für die Berechnung eines geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen herangezogen werden, entzieht sich der Einflussnahme der Deutschen Bundesbank; Fragen hierzu können nur von den zuständigen Stellen (Bundesministerium der Finanzen, Berlin, oder von den Oberfinanzdirektionen) beantwortet werden.Ab Januar 2003 abgeschlossene Darlehen:
Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes (Maßstabszinssatz) sollen nach dem o. g. Schreiben des BMF gemäß Rdnr. 8 und 10 die im Monat des Vertragsabschlusses von der Deutschen Bundesbank ermittelten und zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte aus der MFI-/EWU-Zinsstatistik herangezogen werden (mit einem Abschlag von 4 %). Die monatlichen Publikationstermine können dem Veröffentlichungskalender entnommen werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ergebnisse für den jeweils aktuellen Termin stets als vorläufig zu betrachten sind. Änderungen der dargestellten Effektivzinssätze aufgrund von nachträglichen Korrekturen, die im folgenden Monat erscheinen, werden nicht gesondert angemerkt. Dem Schreiben des BMF zufolge sind die in der MFI-Zinsstatistik für das Neugeschäft ermittelten und nach dem Verwendungszweck der Kredite (Konsumentenkredite, sonstige Kredite und Wohnungsbaukredite) unterteilten Zinssätze maßgeblich. Die Deutsche Bundesbank stellt sowohl Tabellen als auch Zeitreihen (seit Erhebungsbeginn Januar 2003, kostenlose Downloadfunktion aus dem Internet) unter den folgenden Links zur Verfügung: Die MFI-Zinsstatistik wird jedoch erst seit Januar 2003 nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums erhoben. Sie ersetzt die frühere Bundesbank-Zinsstatistik, die mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt wurde. Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar. Weitergehende Informationen sind im Monatsberichtsaufsatz "Die neue EWU-Zinsstatistik - Methodik zur Erhebung des deutschen Beitrags" sowie in der "Gegenüberstellung der Instrumentenkategorien der MFI-Zinsstatistik und der Erhebungspositionen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik" enthalten.Vor Januar 2003 abgeschlossene Darlehen:
Zinsdaten für alle Datenpunkte vor Januar 2003 können der früheren Bundesbank-Zinsstatistik entnommen werden. Für den Zeitraum von Januar 2003 bis Juni 2003 liegen Daten aus beiden Erhebungen vor.In der früheren Bundesbank-Zinsstatistik (bis Juni 2003) wurden Durchschnittssätze als ungewichtete arithmetische Mittelwerte aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen für das Neugeschäft von einigen typischen Kreditarten (u. a. Ratenkredite und Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke) ermittelt und veröffentlicht. Die Unter- und Obergrenzen der Streubreiten wurden berechnet, indem jeweils 5% der niedrigsten und höchsten Sätze ausgeschaltet wurden. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist nach dem Wortlaut des Schreibens des BMF die Untergrenze der Streubreite (ohne Abschlag von 4%) maßgebend. Die Durchschnittssätze und Streubreiten sind unter folgenden Links zu finden:
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Der Begriff der Spareinlage war bis Mitte 1993 im Kreditwesengesetz (§§21 und 22 KWG) geregelt und damit gesetzlich geschützt (gesetzliche Kündigungsfrist = 3 Monate). Im Rahmen der 4. KWG-Novelle wurden die Sparverkehrsvorschriften dereguliert. Seit dem 1. Juli 1993 ist der Spareinlagenbegriff in § 21 Abs.4 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) definiert. Die Kreditinstitute können seither nach Belieben Anlageprodukte unter der Bezeichnung Spareinlage anbieten. Als solche bilanzieren dürfen sie jedoch nur Einlagen im Sinne des § 21 Abs.4 RechKredV.
Im Rahmen der Bundesbank-Zinsstatistik (Neugeschäft) wurden für Juni 1967 bis Juni 2003 die durchschnittlichen Zinssätze und die dazugehörigen Streubreiten für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (bis Juni 1993 mit „gesetzlicher Kündigungsfrist“, ab November 1996 mit „Mindest-/Grundverzinsung“) ermittelt. In der ab Januar 2003 erhobenen MFI-Zinsstatistik sind die Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung sowie höherer Verzinsung in den Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate (SUD105) enthalten. Die Zinssätze werden als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des Bestandes am Monatsende ermittelt.
Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.Weiterführende Informationen
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Die gleitenden Durchschnitte für EURIBOR Dreimonatgeld (gleitet über 3 Monate), EURIBOR Sechsmonatsgeld (gleitet über 6 Monate) und EURIBOR Neunmonatgeld (gleitet über 9 Monate) sind eigenen Berechnungen. Einbezogen werden die Monatsdurchschnitte des Berichtsmonats und die davorliegenden Monatsdurchschnitte. Ferner werden für die abgeleiteten Renditen von börsennotierten Bundeswertpapieren und Pfandbriefen gleitende Durchschnitte nach Restlaufzeiten berechnet.
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Die Bundesbank stellt die Goldpreise vom London Bullion Market für die Zeit ab 1968 bereit.
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