Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches wird seit 1. Januar 2002 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts ermittelt. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße (jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB, marginaler Satz) seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Er dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Eine Tabelle mit den Diskont- und Basiszinssätzen sowie nähere Informationen zur Diskontsatznachfolge steht unter folgendem Link zur Verfügung:
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Er ersetzt gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) i. V. mit der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung vom 1. Januar 1999 bis zum 3. April 2002 den Diskontsatz, soweit dieser in Verträgen und Vorschriften als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird. Gemäß Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz (VersKapAG) Artikel 4 § 1 wurde das DÜG aufgehoben.
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Der Indikator der erteilten Baugenehmigungen zeigt die veranschlagten Baukosten sämtlicher genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen des Bundesgebiets in einer Berichtsperiode.
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Die Bundesagentur für Arbeit erhebt auf Basis des Sozialgesetzbuchs (SGB) die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Anzahl der Arbeitslosen und weitere Angaben über die Kurzzeitbeschäftigung, offenen Arbeitsstellen sowie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten.
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Direktinvestitionen sind Vermögensanlagen in ausländische Unternehmen mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit zu beeinflussen. Als maßgeblicher Einfluss gilt, wenn der Kapitalgeber 10% oder mehr Anteile oder Stimmrechte hält.
Die Bestände werden einmal jährlich in der „Bestandserhebung über Direktinvestitionen“ ausgewiesen, die detaillierte Untergliederungen beispielsweise nach Wirtschaftszweig oder Unternehmensgröße liefert. Quartalsweise werden die Bestände im Auslandsvermögensstatus abgebildet. Die Zahlungsbilanz zeigt die monatlichen Transaktionen.
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Der BGH hat am 13.04.2010 eine Pressemitteilung bezüglich seines Urteils zu Prämiensparverträgen herausgegeben. Der BGH verweist auf die Verwendung eines Referenzzinssatzes der Deutschen Bundesbank: „Vielmehr hat sich der Referenzzins an den in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinsen für langfristige Spareinlagen, die der zwanzigjährigen Laufzeit unter Berücksichtigung des Ansparvorgangs nahe kommen, zu orientieren, wobei sich jede Veränderung auch auf den Vertragszins auswirken muss und eine Änderung entsprechend dem Veröffentlichungszyklus der Bundesbankberichte monatlich vorzunehmen ist.“ Weiter unten heißt es jedoch: „Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, um weitere Feststellungen zum sachgerechten Referenzzins zu treffen“.
Die Deutsche Bundesbank erhebt von inländischen Banken im Rahmen der MFI-Zinsstatistik seit Januar 2003 für das Neugeschäft die Zinssätze für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren (SUD104) bzw. mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate (SUD105) und von über 3 Monaten (SUD106) von privaten Haushalten. Der Zinssatz für jede einzelne erfragte Einlagenkategorie wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung errechnet, wobei neben „marktüblichen“ Konditionen auch Vorzugszinssätze, die die Institute beispielsweise ihren Mitarbeitern oder Großkunden gewähren, einbezogen werden.
Die Zinssätze für die Neugeschäftskategorien "Einlagen mit vereinbarter Laufzeit" werden als volumengewichtete Durchschnittssätze über alle im Berichtsmonat abgeschlossenen Neuvereinbarungen errechnet. Die Kategorien "Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist" enthalten neben Spareinlagen (nach § 21 Abs. 4 RechKredV) auch weitere zugehörige Produkte, u.a. Kündigungsgelder, für die Treue- und/oder Wachstumsprämien gewährt werden. Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Einlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d.h. nicht für das Neugeschäft allein.
Die ab Januar 2003 nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums erhobene MFI-Zinsstatistik ersetzt die frühere Bundesbank-Zinsstatistik, die mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt wurde. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (d.h. in den beiden mittleren Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Zinssätze für Spareinlagen wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5 % der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden.
Der Begriff „Spareckzins“ bezog sich ursprünglich auf den einschlägigen Zinssatz für „Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist“, der in der – 1967 aufgehobenen – Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde dann dieser Begriff für den im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher, ab Juli 1993 mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet.
Ab November 1996 wurden die für den "Spareckzins" verwendeten Spareinlagen als Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung (SU0022) bezeichnet.
Seit 2003 sind in der EWU-Zinsstatistik die Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung (SU0022) in den Einlagen von privaten Haushalten mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“ (SUD105) enthalten.Weiterführende Informationen
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Die internationale Konsolidierte Bankenstatistik der BIZ gibt Auskunft über die Kreditvergabe von Banken aller bedeutenden Länder an einzelne Schuldnerländer. Der deutsche Beitrag zur Konsolidierten Bankenstatistik basiert auf den Meldungen zum Auslandsstatus der deutschen Banken, ihrer Auslandsfilialen und Auslandstöchter. Inlands-, Filial- und Tochtermeldungen werden zusammengefasst, wobei die Kreditbeziehungen zwischen eigenen Häusern näherungsweise herausgerechnet werden (Konsolidierung).
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Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein zentrales Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft oder Wirtschaftsregion in einem bestimmten Zeitraum.
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Die Bundesbank-Zinsstatistik wurde nach Aufhebung der staatlichen Zinsreglementierung im Jahre 1967 eingeführt und von Juni 1967 bis Juni 2003 erhoben. Erfragt wurden die am häufigsten im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (mittleren beiden Wochen eines Monats) vereinbarten Zinssätze für einige standardisierte Einlagen- und Kreditprodukte.
Die Durchschnittssätze wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinssätzen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5 % der Meldungen mit den niedrigsten und den höchsten Zinssätzen ausgesondert wurden. Die Bundesbank-Zinsstatistik wurde durch die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums seit Januar 2003 erhobenen MFI-Zinsstatistik ersetzt.
Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar. Siehe „Gegenüberstellung der früheren Bundesbank-Zinsstatistik und der MFI-Zinsstatistik“.Weiterführende Informationen