Newsletter „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung“ 44. Ausgabe – Dezember 2020

PISA – das neue Rahmenwerk für die Überwachung von Zahlungsinstrumenten und Zahlverfahren

16.12.2020

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) hat gemäß Artikel 127 Absatz 2 AEUV die Aufgabe das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme zu fördern. Dazu ist die Überwachung von Zahlungsinstrumenten und Zahlverfahren erforderlich. In diesem Zusammenhang sieht das ESZB vor, die derzeit bestehenden Überwachungsanforderungen des Eurosystems an Zahlungsinstrumente zusammenzuführen und aufgrund der technischen und regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Diesbezüglich veröffentlichte die EZB Ende Oktober dieses Jahres den Entwurf eines neuen Überwachungsrahmens und leitete dazu ein öffentliches Konsultationsverfahren ein. Kommentare zu dem Entwurf können bis zum 31. Dezember 2020 bei der EZB und den Zentralbanken des Eurosystems eingereicht werden.
Das sogenannte PISA-Rahmenwerk richtet sich an die Steuerungsinstanzen von elektronischen Zahlverfahren und von diesen Zahlverfahren unterstützenden Dienstleistungen. PISA steht dabei für electronic Payment Instruments, Schemes and Arrangements. Zahlungsinstrumente im Sinne des Rahmenwerkes ermöglichen den Transfer von Werten zwischen Endnutzern. Payment Schemes bezeichnen (standardisierte) Verfahren zur Verwendung dieser Zahlungsinstrumente und Payment Arrangements bieten Funktionalitäten zur Unterstützung der Nutzung von elektronischen Zahlungsinstrumenten.

Das PISA-Rahmenwerk setzt sich aus drei Dokumenten zusammen: dem Rahmendokument, welches allgemeine Vorgaben beinhaltet, einem Dokument zur Assessment Methodologie, welches das Vorgehen bei der Überprüfung von elektronischen Zahlungsinstrumenten, Zahlverfahren und unterstützenden Dienstleistungen abbildet sowie einem Dokument, das die Befreiung elektronischer Zahlungsinstrumente, Zahlverfahren und unterstützender Dienstleistungen von den im Rahmenwerk vorgesehenen Überwachungsaktivitäten regelt. Dabei sieht das PISA-Rahmenwerk einen modularen Ansatz vor. Danach werden im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - abhängig von dem überwachten Zahlungsinstrument bzw. Zahlverfahren oder der überwachten unterstützenden Dienstleistung und ihrer konkreten Ausgestaltung - unterschiedliche Teilbereiche des nach Prinzipien gegliederten Fragenkatalogs berücksichtigt. Dabei werden nur die für die jeweilige Überprüfung und den dafür festgelegten Themenschwerpunkt relevanten Fragen betrachtet und nicht der gesamte in der Assessment Methodologie enthaltene Fragenkatalog.