Öffentliche Konsultation von Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen bezüglich operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
30.06.2017
Gemäß Artikel 95 der überarbeiteten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sollen Zahlungsdienstleister angemessene Kontrollmechanismen und Maßnahmen zur Minderung von operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken implementieren. In diesem Zusammenhang wurde die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA beauftragt, Leitlinien für die Festlegung, Anwendung und Überwachung dieser Sicherheitsmaßnahmen herauszugeben.
Ein Entwurf der neuen "Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen bezüglich operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken" wurde am 5. Mai 2017 veröffentlicht. Er enthält Anforderungen zu Unternehmenssteuerung, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen, Detektion, Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, Test von Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewusstsein und Nutzerbeziehungsmanagement.
Marktteilnehmer, wie z. B. Banken oder Zahlungsdienstleister, und interessierte Parteien haben noch bis zum 7. August 2017 Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.
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in englischer Sprache