Fakten zum Zahlungsverkehr in Deutschland 2019
Die Deutsche Bundesbank erhebt regelmäßig statistische Daten zum Zahlungsverkehr bei den in Deutschland ansässigen Banken und Finanzdienstleistern. Einmal jährlich werden die Daten auf der Webseite der Bundesbank veröffentlicht.
Zahlungsdienste, das heißt vor allem die Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, dürfen nur von entsprechend zugelassenen Instituten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angeboten werden. Die Zulassung für in Deutschland ansässige Institute erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Jahr 2019 meldeten hierzulande insgesamt 1.618 Zahlungsverkehrsdienstleister Daten für die Zahlungsverkehrsstatistik. Davon besitzt der überwiegende Teil der Institute eine Zulassung als Kreditinstitut. Damit dürfen solche Institute nicht nur Zahlungsdienste anbieten, sondern z.B. auch Kredite vergeben. Die Zahl der Kreditinstitute in Deutschland verringerte sich im letzten Jahr um circa 3 Prozent, was vor allem auf die Konsolidierung im Bereich der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückzuführen ist.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Durch eine Kontoverbindung bei einem der entsprechend zugelassenen Zahlungsdienstleister erhalten Unternehmen sowie Privatpersonen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Am weitesten verbreitet ist dabei das Girokonto, das in der Statistik als „Konto für übertragbare, täglich fällige Einlagen“ geführt wird. Die Anzahl der Girokonten wuchs 2019 um fast zwei Millionen auf rund 108 Millionen an. Fast 70 Prozent der Girokonten können mittlerweile online, das heißt über das Online-Banking oder ein spezielles Programm verwaltet werden (+6% Prozent gegenüber 2018).
Mit dem Girokonto stellen Banken häufig eine Bankkundenkarte zum Beispiel in Form einer girocard oder aber einer VISA oder MasterCard mit dem Zusatz „Debit“ aus. Im Gegensatz zu Kreditkartenzahlungen werden Zahlungen mit Debitkarten direkt dem Konto des Zahlers belastet. Insgesamt waren 2019 fast 153 Millionen Zahlungskarten (das heißt Debit- und Kreditkarten) im Umlauf, die von deutschen Zahlungsdienstleistern ausgegeben wurden (+4 Prozent beziehungsweise 5,5 Millionen Stück). Dabei sind sowohl bei Debit- als auch bei Kreditkarten Zuwächse zu verzeichnen (siehe Abbildung 2). Weitere Informationen zur Entwicklung der Zahlungen mit Debitkarten können über den Link am Ende des Artikels abgerufen werden.
Neben Debitkarten werden auch Kreditkarten erfasst, die sich grundsätzlich in drei Arten unterteilen lassen:
- Kreditkarten mit Kreditfunktion (5,7 Millionen Stück, +1 Prozent)
- Kreditkarten ohne Kreditfunktion (31,5 Millionen Stück, +4 Prozent)
- Prepaid-Kreditkarten
Kreditkarten mit und ohne Kreditfunktion werden als solche in Einzelpositionen der Statistik erfasst und ausgewiesen. Anders verhält es sich bei den Prepaid-Kreditkarten: Sie werden nur auf Guthaben-Basis geführt, weshalb einige Institute Prepaid-Kreditkarten mit E-Geld unterlegen. Daher können Prepaid-Kreditkarten grundsätzlich als „Karten mit Zugang zu einem E-Geld-Konto“ (0,9 Millionen Stück, +19 Prozent) gemeldet werden. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Kartenemittent eine Zulassung als E-Geld-Institut besitzt. Bei der Herausgabe durch Kreditinstitute verhält es sich anders: Kreditinstitute sind grundsätzlich zur Ausgabe von E-Geld befugt – ohne eine separate Lizenz der BaFin zu besitzen. Je nach Ausgestaltung der Prepaid-Kreditkarte kann diese entweder als „Karte mit Zugang zu einem E-Geld-Konto“ oder aber als „Kreditkarte ohne Kreditfunktion“ gemeldet werden.
Wird mit E-Geld bezahlt, wird dies in der Statistik in zwei Teilbereiche untergliedert: Transaktionen mit „Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann“ verzeichneten 2019 einen Rückgang von 13 Prozent auf rund 21 Millionen Zahlungen. In dieser Position werden vor allem Zahlungen mit der GeldKarte bzw. deren kontaktlosem Nachfolger girogo gemeldet. Auf Grund der Einführung der kontaktlosen girocard in Deutschland haben sich einzelne Verbände und Institute aus dem GeldKarten-System zurückgezogen, was die sinkende Anzahl an Transaktionen erklärt. Eine gänzlich andere Dynamik, wenn auch ausgehend von einem niedrigeren Niveau, zeichnet sich bei den Transaktionen „mit E-Geld-Konten“ ab. In dieser Position finden sich alle E-Geld-Konten wieder – unabhängig davon, ob diese mittels einer Karte oder aber nur über einen Online-Zugang genutzt werden können. Hier wurde ein Zuwachs von 18 Prozent auf nunmehr 12 Millionen Zahlungen im Jahr 2019 verzeichnet. Im Vergleich aber etwa zu den Kartenzahlungen spielt E-Geld deutscher Anbieter nur eine marginale Rolle. Ein Überblick über die Entwicklung von Transaktionen und Umsätzen findet sich in Abbildung 3.
Während die Anzahl der ausgegebenen Karten – unabhängig von der Kartenart – im Vergleich zu 2018 stieg, verringerten sich bei allen Kartenarten die Durchschnittswerte einer Zahlung. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass zunehmend auch kleinere Beträge mit einer Karte bezahlt werden.
Zahlungskarten werden vor allem für den Einkauf an der Ladenkasse oder im Internet verwendet. Bislang kann die klassische girocard in Form einer Plastikkarte nur im stationären Handel eingesetzt werden. Kartenzahlungen im Internet können aktuell nur über die Systeme der internationalen Kartenanbieter (z.B. VISA oder MasterCard) initiiert werden. Solche Zahlungen werden in der Statistik als Transaktionen „initiiert über Fernzugriff“ gemeldet. Die Dynamik im Onlinehandel zeigt sich auch bei den Umsätzen der Kartenzahlungen, die über den Fernzugriff initiiert wurden: Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz um 13 Prozent.
Der anhaltende Trend zum unbaren Bezahlen spiegelt sich auch in den Wachstumsraten bei Überweisungen und Lastschriften wider, wie in Abbildung 4 dargestellt. Während das Wachstum bei Zahlungen im Inland weiterhin vergleichsweise kräftig war, schwächte es sich bei Auslandszahlungen beider Instrumente etwas ab. So unterschiedlich die Entwicklung bei Zahlungen im In- und mit dem Ausland sind, so unterschiedlich sind auch die durchschnittlich bezahlten Beträge. Die höheren Durchschnittsbeträge im Vergleich zu den Kartenzahlungen dürften vor allem auf Zahlungen zwischen Unternehmen zurückzuführen sein.
Ein Sonderfall bei der Untergliederung der Lastschriften ist die Position „karteninduzierte Lastschriften (ELV)“: Für eine solche Zahlung wird mit Hilfe der girocard am Point-of-Sale-Terminal ein Lastschriftmandat generiert, das vom Kunden im Anschluss unterschrieben werden muss. Auch wenn diese Zahlung aus Sicht des Kunden einer Kartenzahlung gleichkommen mag, handelt es sich hierbei um eine Lastschrift – mit entsprechenden Widerrufsmöglichkeiten und den damit verbundenen Risiken für Händler.
Im Ergebnis setzte sich die Dynamik der vergangenen Jahre auch im Jahr 2019 fort. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend auch 2020 anhält. Darüber hinaus dürfte der Trend auch von den weiterhin anhaltenden Kontaktbeschränkungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie bestärkt werden.