Monatsbericht: Kommunale Kassenkredite begrenzen und Finanzierung verstetigen
Laut aktuellem Monatsbericht war die Finanzlage der Kommunen insgesamt vor der Coronakrise gut, wenn es auch große Unterschiede zwischen den Gemeinden gab. Wegen Haushaltslücken in Folge der Pandemie drohe nun aber, dass die Kommunen wieder zunehmend zur Haushaltsfinanzierung auf sogenannte Kassenkredite zurückgriffen. Kassenkredite seien eigentlich nur für einen kurzen Zeitraum vorgesehen, um eine Gemeinde innerhalb eines Jahres vorübergehend liquide zu halten. Verfestigten sich solche Kredite jedoch über das Haushaltsjahr hinaus, zeige dies unbewältigte Haushaltsprobleme an, schreiben die Fachleute in dem Bericht. Aufgrund der verschleppten Probleme könnten die Gemeinden dann im weiteren Verlauf zunehmend unter Druck geraten. Um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren, regt die Bundesbank daher an, erstens die Finanzierung der Kommunen zu reformieren und zu verstetigen, zweitens Altbestände an Kassenkrediten zurückführen und drittens künftig zu vermeiden, dass sich Haushaltsprobleme wieder aufschaukeln.
Verfestigte Kassenkredite Zeichen für ungelöste Haushaltsprobleme in zahlreichen Kommunen
Laut dem Bericht haben die Kommunalhaushalte vor der Coronakrise hohe Überschüsse verzeichnet. Allerdings hätten in den Kommunen einzelner Länder weiterhin umfangreiche verfestigte Kassenkredite bestanden. Eigentlich sollten Kassenkredite den Kommunen nur ermöglichen, einen kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln innerhalb eines Haushaltsjahres zu überbrücken. Teilweise seien sie aber von den Kommunen dazu eingesetzt worden, dauerhafte Haushaltslücken zu stopfen. „Überjährige Kassenkredite deuten daher auf nicht bewältigte kommunale Haushaltsschieflagen hin“
, schreiben die Expertinnen und Experten. Zwar konnten die Kassenkredite bis Ende 2020 gegenüber ihrem Höchststand Ende 2015 von rund 51 Milliarden Euro um gut ein Viertel auf 37 Milliarden Euro reduziert werden.
Hierzu hätten Finanzierungsüberschüsse und nicht zuletzt Entschuldungsprogramme der Länder beigetragen, heißt es im Monatsbericht. Es sei aber weiter ein erheblicher Kassenkreditbestand in den Kommunen einzelner Länder vorhanden.
Da die Einnahmeperspektive der Kommunen zudem mittelfristig unter ihrem Vorkrisenniveau blieben, sehen die Fachleute nun wieder die Gefahr eines verstärkten Rückgriffs auf Kassenkredite zur Haushaltsfinanzierung und ein Anwachsen kommunaler Finanzprobleme.
Länder für solide Finanzen mitverantwortlich
Aus Sicht der Expertinnen und Experten stehen die Länder an zentraler Stelle in der Verantwortung, für solide Finanzen ihrer Kommunen zu sorgen. Ihnen obliege es, etwa durch den kommunalen Finanzausgleich eine angemessene Finanzausstattung abzusichern. Zudem seien sie für die Kontrolle der Haushaltsplanungen zuständig und hätten umfangreiche Eingriffsrechte. Um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren, sind aus Sicht der Bundesbank drei Ansatzpunkte bedeutsam.
Reform der Kommunalfinanzierung
Erstens sei eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung wünschenswert, welche die derzeit volatilen kommunalen Einnahmen verstetige. Vorschläge dazu hat die Bundesbank bereits 2020 gemacht: So könnte der Anteil der sehr volatilen Gewerbesteuer am gesamten Steueraufkommen der Gemeinden reduziert werden. Im Gegenzug schlugen die Fachleute vor, den kommunalen Anteil an stabileren Einnahmequellen wie dem Lohnsteueraufkommen zu erhöhen. Außerdem könnte zum Beispiel ein durch die Gemeinde per Zuschlagsrecht selbst steuerbarer Anteil an der allgemeinen Einkommensteuer hinzukommen.
Abbau der Altbestände an Kassenkrediten
Zweitens sollten die Länder sicherstellen, dass hohe Bestände an Kassenkrediten ihrer Kommunen abgebaut werden. Im Fokus stünden dabei Rheinland-Pfalz, das mit einem Pro-Kopf-Bestand an Kassenkrediten von 1.610 Euro an der Spitze liegt, gefolgt vom Saarland (1.410 Euro) und Nordrhein- Westfalen (1.180 Euro). „Entschuldungsprogramme in Landesverantwortung wie in Hessen erscheinen als sinnvolle Ansätze, um Kommunen perspektivisch finanziellen Handlungsspielraum zurückzugeben“
, heißt es im Monatsbericht. Entsprechende Programme seien dabei um Regelungen zu ergänzen, die im weiteren Verlauf solide Finanzen sicherstellen und eine angemessene Standortqualität ermöglichen.
Neue Haushaltsschieflagen vermeiden
Drittens geht es aus Sicht der Expertinnen und Experten darum, künftig strukturellen Haushaltsschieflagen nach Möglichkeit vorzubeugen. Dies setze voraus, dass die Länder ihre Kontrollaufgabe konsequent wahrnähmen und Fehlentwicklungen frühzeitig begegneten. Um die Verantwortung der Länder zu unterstreichen und formal stärker zu berücksichtigen, könnte vorgesehen werden, dass die Gemeinden Kassenkredite, die nicht zum Ende des Haushaltsjahres zurückgeführt werden, nur noch bei ihrem Land aufnehmen dürfen. Kommunale Finanzprobleme würden sich so zeitnah in den Länderhaushalten widerspiegeln und in der Haushaltsrechnung transparent auch gegenüber der Öffentlichkeit ausgewiesen werden, schreibt die Bundesbank. Werde die notwendige Kreditaufnahme zusätzlich auf die Schuldenbremse des Landes angerechnet, setze dies einen größeren Anreiz für die Länder, kommunalen Haushaltsschieflagen vorzubeugen.