Geldpolitischer Handlungsrahmen
Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems umfasst die allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems, mit denen die Beschlüsse des EZB-Rats zur Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet dezentral umgesetzt werden. Die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems werden in allen Mitgliedstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt. Für die Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems gegenüber deutschen Geschäftspartnern ist die Deutsche Bundesbank zuständig.
Der geldpolitische Handlungsrahmen besteht aus einer Reihe geldpolitischer Instrumente. Das Eurosystem führt Offenmarktgeschäfte, insbesondere geldpolitische Refinanzierungsgeschäfte, durch, bietet ständige Fazilitäten an und verlangt von Kreditinstituten, Mindestreserven auf Konten im Eurosystem zu halten. Der geldpolitische Handlungsrahmen ist so festgelegt, dass die Teilnahme eines breiten Kreises von Geschäftspartnern gewährleistet ist. Mindestreservepflichtige Kreditinstitute können die ständigen Fazilitäten des Eurosystems in Anspruch nehmen und an den Offenmarktgeschäften des Eurosystems im Wege von Standardtendern teilnehmen, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen. Darüber hinaus kann der EZB-Rat auch geldpolitische Sondermaßnahmen beschließen, die dann neben den sonstigen, im Handlungsrahmen festgelegten geldpolitischen Instrumenten umgesetzt werden. Grundsätzlich kann der EZB-Rat die Instrumente, Konditionen, Zulassungskriterien und Verfahren für die oben genannten geldpolitischen Geschäfte jederzeit anpassen.
Gemäß Artikel 18.1 der ESZB-Satzung sind für alle Kreditgeschäfte (d. h. liquiditätszuführende geldpolitische Geschäfte und Innertageskredite) des Eurosystems ausreichende Sicherheiten zu stellen. Das Eurosystem akzeptiert für seine Geschäfte eine breite Palette von Sicherheiten. Es hat ein einheitliches Verzeichnis notenbankfähiger Sicherheiten erstellt, die für alle Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können.
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