Geldpolitische Sondermaßnahmen ab 2020

Die Geldpolitik des Eurosystems ab dem Jahr 2020 war geprägt durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation ab 2021. Dies führte letztlich zu einer Serie von Leitzinsanhebungen des Eurosystems über insgesamt 450 Basispunkte (in einem Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023).

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurden zunächst neue Wertpapierankäufe und Refinanzierungsgeschäfte beschlossen, um die Fähigkeit des Eurosystems zur Erfüllung seines Mandats im Umfeld der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu schützen. So kündigte der EZB-Rat am 12. März 2020 zusätzlich zu den bestehenden monatlichen Ankäufen eine vorübergehende Ausweitung der Nettoankäufe im Rahmen des APP bis Ende 2020 an. Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat am 18. März 2020 ein zeitlich befristetes Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) mit einem maximalen Volumen von 1.850 Mrd EUR, das im Vergleich zu den im APP geltenden Anforderungen mehr Flexibilität bei der Umsetzung bietet. Die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP wurden Ende März 2022 eingestellt, seit Juli 2024 wird das Portfolio im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd EUR abgeschmolzen. Zum Jahresende 2024 soll die Wiederanlage der Tilgungsbeträge vollständig eingestellt werden.

Darüber hinaus kündigte der EZB-Rat im Zusammenhang mit der Pandemie am 12. März 2020 zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte im Rahmen der dritten TLTRO-Serie an. Später am 30. April 2020 wurde diese um sogenannte nicht gezielte längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic emergency longer-term refinancing operation, PELTRO) ergänzt, die am 10. Dezember 2020 bis Ende 2021 verlängert und ausgeweitet wurden.

Als Reaktion auf die Folgen der COVID-19-Ausbreitung beschloss der EZB-Rat am 7. April 2020 zudem eine vorübergehende Lockerung der Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten, gefolgt von einer Bestandsschutzregelung für marktfähige Sicherheiten am 22. April 2020. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit zur Hereinnahme zusätzlicher notenbankfähiger Kreditforderungen (Additional Credit Claims, ACC) für die nationalen Zentralbanken erweitert und von vielen genutzt. Auch die Deutsche Bundesbank akzeptierte von Oktober 2020 bis Juni 2022 zusätzliche Kreditforderungen als notenbankfähig.

Ab Anfang 2021 stiegen die Inflationsraten deutlich und anhaltend an, so dass der EZB-Rat den zuvor lockeren geldpolitischen Kurs im Sommer 2022 änderte und die Leitzinsen bis September 2023 schrittweise anhob. Auf seiner Sitzung am 21. Juli 2022 beschloss der EZB-Rat im Kontext der geldpolitischen Straffung die Einführung eines geldpolitischen Instruments zur Sicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument, TPI). Das Instrument soll eine effektive Transmission des geldpolitischen Kurses sicherstellen und eine einheitliche Geldpolitik in allen Ländern des Euroraums unterstützen. Bisher kam es nicht zu einer Aktivierung des TPI.

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