Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Der internationale Warenhandel ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. Konzeptionell unterscheidet er sich von der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts. Die Deutsche Bundesbank leitet aus der Außenhandelsstatistik den Warenhandel ab und berechnet saisonbereinigte Werte.
Die Außenhandelsstatistik erfasst den physischen Grenzübertritt, während für den Warenhandel entscheidend ist, ob das Eigentum zwischen Inländern und Ausländern wechselt. Auch Fracht- und Versicherungskosten werden unterschiedlich berücksichtigt.
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Der Devisenkurs (Wechselkurs) ist das Austauschverhältnis zweier Währungen.
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Zu den in der Zahlungsbilanz erfassten Wertpapieranlagen mit dem Ausland zählen Dividendenwerte, Investmentfondsanteile und Schuldverschreibungen. Neben den Wertpapieranlagen weist die Kapitalbilanz als Teilbilanz der Zahlungsbilanz weitere Anlageformen aus: Direktinvestitionen, Finanzderivate, Währungsreserven und übrige Kapitalanlagen.
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Im Rahmen der Statistik über Wertpapierinvestments (alte Bezeichnung: Depotstatistik) werden Mikrodaten zum Wertpapierbesitz erhoben. Dafür melden die in Deutschland ansässigen Finanzinstitute Wertpapierbestände, die sie für in- und ausländische Kunden verwahren. Darüber hinaus stellen inländische Banken Informationen über ihre Eigenbestände zur Verfügung, unabhängig davon, wo die Wertpapiere verwahrt werden.
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Die Indikatoren der preislichen Wettbewerbsfähigkeit dienen als Messgrößen für die Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit der Länder. Für die Länder des Euro-Währungsgebiets veröffentlicht die EZB die Harmonisierten Indikatoren der preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesbank berechnet außerdem den Indikator der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
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In der ab Januar 2003 erhobenen MFI-Zinsstatistik umfassen die Wohnungsbaukredite an private Haushalte besicherte und unbesicherte Kredite, die für die Beschaffung von Wohnraum einschl. Wohnungsbau und -modernisierung gewährt wurden.
In der früheren Bundesbank-Zinsstatistik (Neugeschäft) wurden von Juni 1967 bis Mai 1982 die durchschnittlichen Zinssätze und die dazugehörigen Streubreiten für „Zinsvereinbarungen aller Art“ von Hypothekarkrediten auf Wohngrundstücke erhoben. Die Mehrzahl der gemeldeten Sätze dürfte jedoch auf Gleitzinsvereinbarungen beruht haben. Von Juni 1982 bis Juni 2003 wurden die Sätze für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke zu Gleitzinsen sowie zu Festzinsen auf 2, 5 und 10 Jahre erfragt. Diese Angaben bezogen sich nur auf erststellige Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke, wobei die Erststelligkeit nicht auf die nach den hypothekenbank- und sparkassenrechtlichen Vorschriften begrenzte Grundstücksbeleihung von 60 % beschränkt wurde.
Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
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Die Währungsreserven eines Landes sind wie folgt definiert:
sie werden von der jeweiligen Währungsbehörde kontrolliert,
sie sind ohne Einschränkungen verfügbar,
sie lauten auf Fremdwährung und
die Forderungen bestehen gegenüber Ausländern außerhalb des eigenen Währungsgebietes.
Zu den Währungsreserven gehören auch Gold und Goldforderungen sowie die Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Währungsreserven können von der Währungsbehörde beispielsweise zur Finanzierung von Leistungsbilanzdefiziten oder für Interventionen am Devisenmarkt eingesetzt werden. Der Bestand der Währungsreserven der Deutschen Bundesbank ist in ihrer Bilanz und in ihrer Auslandsposition ausgewiesen, die dazugehörigen Transaktionen zeigt die Zahlungsbilanz.
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