Ausgewählte Stichworte der Statistik
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European Committee of Central Balance-Sheet Data Offices (Europäischer Ausschuss der Bilanzzentralen)
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Die Indizes der nominalen effektiven Wechselkurse des Euro sollen die Auswirkungen der Wechselkursänderungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Industrie des Euroraums erfassen.
Bei den realen effektiven Wechselkursen des Euro werden zusätzlich noch die unterschiedlichen Preisentwicklungen in den betrachteten Ländern berücksichtigt.
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Der vom Statistischen Bundesamt monatlich erhobene Indikator misst die Umsatzentwicklung von Unternehmen, die überwiegend Handel betreiben und einen jährlichen Mindestumsatz von 250 000 € aufweisen.
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Gegenstand der Emissionsstatistik sind Angaben über den Absatz, den Umlauf und die Tilgung der von inländischen Banken begebenen Schuldverschreibungen sowie deren Ausstattungsmerkmale. Die Statistik umfasst Inhaber- und Namensschuldverschreibungen.
Meldepflichtig sind Inländische Banken (Monetäre Finanzinstitute). Die Meldungen sind bis zum fünften Geschäftstag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats einzureichen.
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Euro OverNight Index Average: Seit 4. Januar 1999 von der Europäischen Zentralbank auf der Basis effektiver Umsätze nach der Zinsmethode act/360 berechneter gewichteter Durchschnittssatz für Tagesgelder im Interbankengeschäft.
Der EONIA Zinssatz ersetzt in Deutschland gemäß FIBOR-Überleitungsverordnung die vom 1.7.1996 bis 30.12.1998 ermittelten FIBOR-Sätze (Frankfurt Interbank Offered Rate) für Tagesgeld (O/N).Weiterführende Informationen
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Der vom Statistischen Bundesamt monatlich ermittelte Erzeugerpreisindex misst für die jeweilige Berichtsperiode die durchschnittliche Preisentwicklung der von der Energie- und Wasserversorgung sowie dem Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe im Inland gefertigten und abgesetzten Erzeugnisse (ohne Umsatzsteuer). Die Bezugsgröße des Gesamtindex ist die Summe aller gewerblichen Inlandsumsätze im Basisjahr.
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Die Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank ist eine Sammlung aktueller und historischer Devisenkurse. Für die Länder des Euroraums wurden zur Euro-Einführung unwiderrufliche Euro-Umrechnungskurse festgelegt.
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Derzeit ist der Euro in 19 der 27 EU-Länder das offizielle Zahlungsmittel, diese 19 Euro-Länder bilden das Euro-Währungsgebiet, den Euroraum.
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Mit Beginn der Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übergegangen, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten besteht. Der EZB-Rat legt die einheitliche Geldpolitik der Gemeinschaft sowie die Zinssätze für die Einlagefazilität, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Mindestbietungssatz / Festsatz) fest.
Einlagefazilität:
Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, das den Banken die kontinuierliche Möglichkeit bietet, Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag (Übernachtguthaben) zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz für diese ständige Fazilität bildet im Allgemeinen die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) und ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems.
Hauptrefinanzierung:
Regelmäßiges Offenmarkgeschäft des Eurosystems in Form einer befristeten Transaktion zur revolvierenden kürzerfristigen Bereitstellung von Bankenliquidität. Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden im Wege wöchentlicher Standardtender mit einwöchiger Laufzeit durchgeführt. Sie sind das wichtigste geldpolitische Instrument des Eurosystems, mit dem es die Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt steuert und Signale über ihren geldpolitischen Kurs gibt.
Mindestbietungssatz:
Niedrigster Zinssatz, zu dem die Banken bei Zinstendern Gebote abgeben können. Gebote unter einem von der EZB bekannt gegebenen Mindestbietungssatz werden nicht berücksichtigt.
Spitzenrefinanzierungsfazilität:
Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, über das sich die Banken auf eigene Initiative gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) zu einem vorgegebenen Zinssatz von der Zentralbank beschaffen können. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird so hoch festgesetzt, dass er im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) bildet. Er übernimmt somit die Funktion eines geldpolitischen Leitzinses.Weiterführende Informationen