Maastricht‑Defizit und ‑Schuldenstand
Solide Staatsfinanzen sind eine wesentliche Grundlage für eine stabilitätsorientierte Währungsunion. Deswegen haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Maastricht-Vertrag Fiskalregeln gegeben und diese im weiteren Verlauf durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt ergänzt. Der Maastricht-Vertrag legt für den Staatssektor der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten Referenzwerte für das Defizit in Höhe von 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Schuldenstand in Höhe von 60% des BIP fest (Maastricht-Kriterien).
Der staatliche Finanzierungssaldo entspricht der Differenz von Einnahmen und Ausgaben des gesamten Staatssektors. Sind die Ausgaben einer Periode höher als die Einnahmen, ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo (Defizit). Entsprechend ergibt sich bei einem Einnahmeüberschuss ein positiver Finanzierungssaldo (Überschuss).
Bei der staatlichen Verschuldung in Abgrenzung des Maastricht-Vertrags handelt es sich um einen Brutto-Schuldenstand. Dies bedeutet, dass von den Schulden des Staates seine Finanzaktiva nicht abgezogen werden.
Im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (Ende März und Ende September) verpflichtet, Daten zu Defizit und Schuldenstand des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln (Maastricht-Notifikation). Diese Daten werden von Eurostat geprüft und veröffentlicht. Die für den Staatssektor zu meldenden Vergangenheitsdaten werden in Deutschland vom Statistischen Bundesamt (Defizit) und der Bundesbank (Schuldenstand) ermittelt. Das Bundesministerium der Finanzen fügt Schätzungen für das laufende Jahr hinzu. Für die Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Einen Link zu den Notifikationstabellen für Deutschland finden Sie rechts unter Daten / Tabellen.
Die methodischen Grundlagen sowie die konkrete Ermittlung des Maastricht-Schuldenstands in Deutschland werden in einem Sonderaufsatz im Monatsbericht ausführlicher beschrieben (siehe unten: Interner Link).