Methodische Erläuterungen

Direktinvestitionen

Definition

Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment: FDI) sind grenzüberschreitende Vermögensanlagen in Unternehmen mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit langfristig und maßgeblich zu beeinflussen. Als maßgeblicher Einfluss gilt, wenn der Kapitalgeber 10% oder mehr Anteile oder Stimmrechte hält. Die langfristige strategische Ausrichtung unterscheidet Direktinvestitionen von Portfolioinvestitionen.

Die deutschen Statistiken über Direktinvestitionen folgen den Konzepten und Vorgaben des sechsten Handbuchs zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus des Internationalen Währungsfonds (IWF) (Balance of Payments and International Investment Position Manual, Sixth Edition, 2009: BPM6) und des vierten Handbuchs über Direktinvestitionen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development: OECD, Benchmark Definition of Foreign Direct Investment, Fourth Edition, 2008). Für die EU- und Euroraum-Länder sind die hierauf basierenden statistischen Lieferverpflichtungen in einer Verordnung der Europäischen Kommission festgelegt. Darüber hinaus spezifiziert eine Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB) die Berichtspflichten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems, (Verordnung (EU) 555/2012 vom 22. Juni 2012 und EZB-Leitlinie 23/2011 vom 9. Dezember 2011).

Transaktionen und Bestände

Die Angaben über Direktinvestitionen gehen in drei Statistiken ein: Die Kapitalbilanz – als Teilbilanz der Zahlungsbilanz – enthält monatlich die gemeldeten Transaktionen zu Marktwerten. Der Auslandsvermögensstatus zeigt die Bestände jeweils zum Quartalsultimo. Die Bestandserhebung über Direktinvestitionen weist zum Jahresende auf Basis der Unternehmensabschlüsse die Bestände zu Buchwerten aus.

Weiterführende Informationen sind dem Dokument  Methodischen Erläuterungen zu Direktinvestitionen zu entnehmen.

Auslandsunternehmenseinheiten (FATS)

Die Statistik über Unternehmenseinheiten, die ein Investor grenzüberschreitend kontrolliert, gibt unter anderem Auskunft über Anzahl der Einheiten, Anzahl ihrer Beschäftigten und ihren Umsatz gegliedert nach Ländern und Wirtschaftszeigen (Foreign Affiliates Statistics: FATS). FATS folgt den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007.

Die Kenngrößen zu Unternehmenseinheiten im Ausland, die deutsche Investoren kontrollieren, erhebt die Bundesbank (Outward FATS). Die Angaben zu Unternehmenseinheiten im Inland, die von ausländischen Investoren kontrolliert werden stellt das Statistische Bundesamt bereit (Inward FATS).

In Deutschland ist die Statistik über Outward FATS eng mit der Bestandserhebung über Direktinvestitionen verknüpft. Für die Berechnung der Outward FATS Variablen werden alle unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen im Ausland einschließlich Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegten Betriebsstätten einbezogen, sofern diese von deutschen Investoren letztendlich kontrolliert werden. Kontrolle ist die Möglichkeit, die Geschäftspolitik des abhängigen Unternehmens zu bestimmen. Sie wird in der Praxis definiert über einen (unmittelbaren und/oder mittelbaren) Anteil von mehr als 50 % am Kapital oder den Stimmrechten.

Die Zuordnung des Wirtschaftszweigs erfolgt nach der international harmonisierten Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 2 und beruht auf dem Schwerpunkt der Tätigkeiten der Auslandsunternehmenseinheiten. Bei FATS bleiben der Abschnitt "A. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und der Abschnitt "O. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" unberücksichtigt.