Brexit: Anpassungen der Statistiken

Am 31. Januar 2020 um 24:00 Uhr MEZ endete die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (EU). Daher werden alle statistischen Aggregate, die sich auf die EU als Ganzes beziehen, neu definiert. Dies wirkt sich sowohl auf die Veröffentlichung der EU-Aggregate als auch auf die Informationen über die Kontrahenten aus, die beispielsweise in den Bankenstatistiken bereitgestellt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Änderung der Zusammensetzung der Europäischen Union umzugehen, die sich aus dem Ein- oder Austritt eines Landes ergibt. Beim Konzept der „wechselnden Zusammensetzung“ spiegelt eine Zeitreihe das Aggregat zu dem Zeitpunkt wider, auf den sich die Angaben beziehen. Beim Konzept der „festen Zusammensetzung“ bleibt das Aggregat bei der Darstellung einer statistischen Zeitreihe im Zeitverlauf unverändert. Die Angaben zu den Aggregaten werden auf Basis der neuen Zusammensetzung dargestellt, und zwar auch für frühere Zeiträume, in denen die EU eine andere Zusammensetzung aufwies. Nach dem Konzept der „festen Zusammensetzung“ findet daher eine Änderung der Zusammensetzung bei der Betrachtung einer Entwicklung im Zeitverlauf keinen Niederschlag.

Die monetären Statistiken und die Finanzstatistiken sowie die Wertpapierstatistiken basieren grundsätzlich auf dem Konzept der „wechselnden Zusammensetzung“, d. h., sie spiegeln die Zusammensetzung des Euroraums im Referenzzeitraum wider. Dieser Ansatz wird auch auf die Kontrahenten des Euroraums angewandt; der Begriff „EU-Länder außerhalb des Euroraums“ bezieht sich somit vor dem Brexit auf die EU 28 und wird sich nach dem Brexit auf die EU 27 beziehen. Die neue Zusammensetzung wird sich daher ab dem Berichtszeitraum Q1 2020 in den Positionen zum Quartalsende und ab dem Berichtszeitraum 2020 in den Positionen zum Jahresende in den Statistiken niederschlagen.

Für die Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus erfolgt die Berechnung der Aggregate auf Grundlage des Konzepts der „festen Zusammensetzung“. Daher werden in den entsprechenden Statistiken ab dem Referenzzeitraum Februar 2020 (Datum der Veröffentlichung: April 2020) neue Aggregate gegenüber anderen EU-Ländern (auf Basis der „EU 27 – ohne Vereinigtes Königreich“) veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt werden alle zurückliegenden Daten (Transaktionen und Bestände, Monats- und Quartalswerte) unter Bezugnahme auf die neue Zusammensetzung der EU neu berechnet.

Weitere Informationen sind unter diesem Link und in den Anmerkungen zu den Statistiken zu finden.