Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

Organisation und Zuständigkeit

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist eine behördliche Verbraucher­schlichtungsstelle. Ihr sachlicher Zuständigkeitsbereich ist gesetzlich festgelegt. Sie ist zudem nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucher­schlichtungsstelle gibt.

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Schlichtungsverfahren ist für keinen der Beteiligten bindend.

Schlichtungsverfahren
Fragezeichen und Ausrufezeichen

Häufig gestellte Fragen über das Schlichtungsverfahren bei der Deutschen Bundesbank.

Beantragung eines Schlichtungsverfahrens
Eine Frau gibt einem Mann die Hand ©Zero Creatives / Getty Images

Zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag können Sie als Online-Antrag, per E-Mail oder per Brief an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank senden. 

Dokumente
Fingerzeig auf eine Stelle in einem Buch ©Dieter Roosen

Hier können Sie sich über die einschlägigen Gesetzesgrundlagen sowie über die bisherige Arbeit der Schlichtungsstelle informieren. Außerdem steht das Merkblatt der Schlichtungsstelle als Download zur Verfügung.

Netzwerk der Schlichtungsstellen
FIN-NET - Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen

Die Deutsche Bundesbank gehört zu den Gründungsmitgliedern des von der Europäischen Kommission eingerichteten Netzwerks der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen.