Stellungnahme von Professor Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank anlässlich der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags zu dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG)

Griechenland hat über viele Jahre grob und unverantwortlich gegen die europäischen Vereinbarungen und Vorgaben verstoßen. Die Haushalts- und Wirtschaftspolitik war den Stabilitätserfordernissen eines gemeinsamen Währungsraums nicht angemessen, und das Land hat große Strukturprobleme. Dadurch ist in Verbindung mit der Finanz- und Wirtschaftskrise eine Lage entstanden, aus der sich Griechenland nicht mehr aus eigener Kraft befreien kann. Die Finanzierung am Kapitalmarkt ist akut gefährdet.

Finanzielle Hilfen für ein Land mit drohenden Zahlungsschwierigkeiten sind vor dem Hintergrund der institutionellen Rahmenbedingungen der Währungsunion, die die Grundlage für einen nachhaltig stabilen Euro und eine stabilitätsorientierte Geldpolitik bilden, grundsätzlich höchst problematisch. Allerdings ist das Ziel nicht die Hilfe für einen Mitgliedstaat, sondern - nach Abwägung der Vor- und Nachteile - die Wahl einer in dieser speziellen und außergewöhnlichen Situation möglichst vertretbaren Option zur Abwehr einer Gefahr für die Stabilität der Währungsunion.

Ein Zahlungsausfall Griechenlands würde in der gegenwärtigen sehr fragilen Lage ein erhebliches Risiko für die Stabilität der Währungsunion und des Finanzsystems darstellen. Gravierende Ansteckungseffekte für andere Mitgliedstaaten der Währungsunion und sich verstärkende Rückkopplungseffekte auf den Kapitalmärkten drohen. Auch ein unter umfangreichen und strikten Auflagen gewährtes Hilfspaket stellt eine Gratwanderung dar und ist nicht ohne Risiken in der Umsetzung. Alles in allem ist aber eine Beteiligung Deutschlands am Hilfspaket für Griechenland vertretbar.

Die jetzt von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission und Europäischer Zentralbank mit Griechenland ausgehandelte Vereinbarung umfasst umfangreiche Kredithilfen, die die Zahlungsfähigkeit Griechenlands in den nächsten Jahren sichern soll. Im Gegenzug hat sich die griechische Regierung zu umfassenden Konsolidierungs- und Reformmaßnahmen verpflichtet. Neben der Konsolidierung der Staatsfinanzen soll nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit des Landes wieder hergestellt werden. Es ist für die Beurteilung entscheidend, dass das Programm an strenge Auflagen geknüpft ist, die zudem vierteljährlich überprüft werden; somit ist die Hilfe konditioniert und wird nur schrittweise gewährt. Erst diese strikte Konditionierung macht die Unterstützungsmaßnahmen verantwortbar, eine frühere bedingungslose Festlegung auf Unterstützungsmaßnahmen hätte die Akzeptanz von strikten Auflagen gefährdet. Vor dem Hintergrund der jetzt deutlich ungünstiger eingeschätzten Wirtschaftsentwicklung in Griechenland, den zusätzlich für 2010 zu ergreifenden Maßnahmen und den weiteren Konsolidierungsschritten ist es noch hinnehmbar, dass die Beseitigung des übermäßigen Defizits in Griechenland durch die vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen auf 2014 verschoben wird.

Der Erfolg wird jedoch entscheidend davon abhängen, dass die griechische Regierung und Bevölkerung die Herausforderungen annehmen und die Maßnahmen im eigenen Interesse wie vereinbart umsetzen. Griechenland erhält einen immensen Vertrauensvorschuss der internationalen Gemeinschaft und seiner Partner in der Währungsunion. Jetzt steht Griechenland in der Pflicht, die Vereinbarungen genau einzuhalten. Eine strikte Konditionalität ist festgelegt, und die griechische Regierung hat sich zu Nachbesserungen explizit verpflichtet, falls Abweichungen drohen. Nur so kann das Vertrauen an den Kapitalmärkten wieder hergestellt werden und Griechenland einen tragfähigen Weg einschlagen.

Gleichzeitig ist es im Hinblick auf eine stabile und stabilitätsorientierte Währungsunion unabdingbar, dass ihre angegriffenen Grundpfeiler für die Zukunft wieder gefestigt werden. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des EU-Vertrages sind deshalb etwaige Bestrebungen, einen Unterstützungsmechanismus zu institutionalisieren, strikt abzulehnen. Deutschland und der Bundesregierung kommen eine besondere Verantwortung für eine stabile gemeinsame Währung zu. Dazu müssen auch Vorkehrungen im Hinblick auf das fiskalische Regelwerk und die statistischen Grundlagen getroffen werden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass die Finanzminister der EU eine Diskussion über mögliche Ansätze zur Stärkung der bestehenden Fiskalregeln angestoßen haben. Entscheidend ist dabei insbesondere eine Härtung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Es muss insgesamt darum gehen, die Anreize für eine solide Finanzpolitik zu erhöhen, um die längerfristige Stabilität der gemeinsamen Währung zu unterstützen.