Quo vadis Europa? Aktuelle Herausforderungen der Währungs- und Bankenunion Rede beim Forum Bundesbank

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrter Herr Kooths,
lieber Herr Griep,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir eine große Freude, heute hier in Kiel beim Forum Bundesbank zu sprechen. Dem Institut für Weltwirtschaft danke ich herzlich für die Gastfreundschaft.

"Europa ist ein paradoxes System - es hat das Höchstmaß an geistiger Einheit verwirklicht - und das Höchstmaß an Zerrissenheit in Hinsicht auf die Willenskräfte." Diese Worte könnten zweifelsohne aus dem Jahr 2016 stammen. Tatsächlich wurden sie aber bereits 1924 von dem französischen Philosophen Paul Valéry formuliert.

Das Projekt der europäischen Integration hat seit jeher die Gemüter bewegt. Und heute, im Jahr 2016 befindet sich Europa am Scheideweg. Die Eurokrise, das bevorstehende britische Referendum über Verbleib oder Austritt aus der EU, die Uneinigkeiten über den Umgang mit dem Zustrom an Flüchtenden - all dies sind Beispiele für die scheinbar zunehmende Zerrissenheit in Europa.

Aber statt in den Chor der Schwarzmalerei einzustimmen, möchte ich in der folgenden halben Stunde ausführen, welche Wege der Europäischen Union derzeit offen stehen, um das Ziel der europäischen Einigung weiter zu verfolgen. Ich möchte zunächst den Blick auf die Frage lenken, wie die Währungsunion auf eine stabilere Grundlage gestellt werden kann. Im Anschluss daran werde ich zwei Projekte diskutieren, die dazu beitragen können, die europäische Integration zu vertiefen: Die sogenannte Bankenunion und eine Kapitalmarktunion.

2 Ein konsistenter Rahmen für die Währungsunion

Meine Damen und Herren, um die Wachstumskräfte zu stärken und den Euro-Raum damit weniger verwundbar zu machen, bedarf es weiterhin erheblicher Anstrengungen in allen Euro-Ländern. Und auch auf europäischer Ebene liegt Potenzial brach. Hier denke ich neben der Kapitalmarkt-union auch an die Schaffung eines gemeinsamen digitalen Marktes.

Die größte Herausforderung besteht aber zweifelsohne darin, der Währungsunion eine robuste Gesamtarchitektur zu geben. Bisher trägt die Statik des Euro-Raums nur unzureichend.

Den Euro-Raum unterscheidet von anderen Währungsräumen, dass es zwar eine einheitliche Geldpolitik, aber 19 unterschiedliche Wirtschafts- und Finanzpolitiken gibt. Diese Form der Asymmetrie verstärkt den in Währungsunionen angelegten Verschuldungsanreiz für die Mitgliedstaaten, denn sie können nun wenigstens einen Teil der negativen Auswirkungen höherer Schulden auf alle übrigen Teilnehmerländer überwälzen.

Die Gründerväter der Währungsunion haben versucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen, indem sie nicht nur einen wechselseitigen Haftungsausschluss - die sogenannte No-bail-out-Klausel - im EU-Vertrag verankert haben, sondern auch, indem sie Obergrenzen für Schuldenstand und Neuverschuldung festlegten. Denn ihnen war bewusst, dass Fehlentwicklungen in der Finanzpolitik eines Mitgliedslandes das Potenzial haben, die Stabilität des ganzen Gebildes zu gefährden.

Und genau das ist in der Staatsschuldenkrise dann tatsächlich eingetreten. Die Sicherungsmechanismen konnten eine immer stärker steigende Verschuldung der Mitgliedsländer nicht verhindern und am Ende führten Zweifel über die finanzielle Solidität einzelner Länder zu Zweifeln am Zusammenhalt der Währungsunion insgesamt.

Diese Zweifel konnten nur mit Hilfe staatlicher Rettungsprogramme und mit Maßnahmen des Eurosystems beseitigt werden. Bei letzteren denke ich in erster Linie an den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen von Krisenstaaten.

Diese Krisenmaßnahmen haben zweifellos dazu beigetragen, die Währungsunion kurzfristig zu stabilisieren. Allerdings wurde mit ihnen zunehmend das Element der Gemeinschaftshaftung eingeführt, ohne dass im selben Maße Kontrollrechte auf die Gemeinschaftsebene übertragen worden wären.

Das aber unterhöhlt - für sich betrachtet - das im Maastricht-Rahmen angelegte Prinzip der fiskalischen Eigenverantwortung. Schon die Gründerväter der Währungsunion wussten, dass es die Währungsunion damit in langfristiger Betrachtung anfälliger für Fehlentwicklungen in den nationalen Haushaltspolitiken macht.

Einen dauerhaft stabilen Ordnungsrahmen können wir nur erreichen, wenn das Element der Gemeinschaftshaftung wieder zurückgedrängt wird. So können zum Beispiel die institutionellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Mitgliedstaaten auch tatsächlich für Fehlentwicklungen ihres Landes selber haften. Das würde die No-bail-out-Klausel wieder glaubwürdig machen und gewährleisten, dass Mitgliedsländer mit weniger soliden Staatsfinanzen auch höhere Zinsen zahlen müssen.

Ein zweifelsohne mutiger institutioneller Schritt nach vorne wäre die Schaffung einer sogenannten Fiskalunion. Diese würde die Verantwortung für die Finanz- und Wirtschaftspolitik weitgehend auf die supranationale Ebene verlagern. Auch dann würden Handeln und Haften wieder in einer Hand liegen.

Eine Fiskalunion wäre fraglos der größte Schritt im europäischen Integrationsprozess seit Einführung des Euro. Die dazu notwendige Übertragung von Souveränität auf die europäische Ebene wäre aber ohne umfangreiche Primärrechtsänderungen und Abstimmungen in den Mitgliedstaaten nicht möglich.

Nur die Politik - nicht eine Zentralbank - kann entscheiden, auf welchem Weg Handeln und Haften in der Währungsunion wieder zusammengebracht werden können. Wenn sich die Politik dabei für den Weg hin zu mehr Zentralisierung der Finanzpolitik entscheidet, dann wären ein europäischer Finanzminister oder ein gemeinsames Finanzministerium Optionen, um fiskalische Kontrolle wirkungsvoll auf europäischer Ebene anzusiedeln.

Dass die Politik vor weiteren Schritten hin zu einer zentralisierteren Fiskalpolitik bislang zurückgeschreckt ist, mag an den bereits erwähnten hohen politischen Hürden liegen. Ich für meinen Teil sehe zur Zeit wenig politische Begeisterung zu mehr Europa in der Finanzpolitik, denn die Souveränität über die eigene Haushaltspolitik aufzugeben, fällt naturgemäß äußerst schwer.

Findet sich für diesen Weg in eine Fiskalunion aber keine ausreichende politische Unterstützung, bleibt nur, die Schwachstellen und Widersprüche des unverändert gültigen, auf Eigenverantwortung basierenden Maastricht-Rahmens zu adressieren und zu beheben.

Das heißt vor allem: Die Ergebnisse nationaler Entscheidungen über die Wirtschafts- und Finanzpolitik dürfen nicht mehr die Finanzstabilität im gesamten Währungsraum gefährden. Denn das war der Grund dafür, dass in der Staatsschuldenkrise die europäischen Partner den Ländern Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern mit Hilfskrediten zur Seite springen mussten und zum Teil heute noch müssen. Und es war der Grund dafür, dass das Eurosystem Ankaufprogramme für Staatsanleihen von Krisenländern auflegte.

Eine glaubhafte No-bail-out-Klausel setzt voraus, dass die Restrukturierung von Staatsanleihen möglich ist, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der in vielen Euro-Ländern noch immer bestehende enge Zusammenhang zwischen Staaten und Banken aufgelöst werden muss.

Nur wenn es uns gelingt, diesen Nexus zu lösen, verringern wir auch die Anfälligkeit der Banken, sollten einzelne Länder der Währungsunion in eine finanzielle Schieflage geraten.

Die Bundesbank hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang in der regulatorischen Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen besteht. Anders als bei Krediten an Unternehmen und Privatpersonen müssen Banken nämlich bislang für Ausleihungen an Euro-Staaten kein Eigenkapital zur Seite legen. Und sie müssen bei diesen Schuldnern auch keine Obergrenzen für die Kreditvergabe beachten.

Die Krise hat aber leider mehr als deutlich gezeigt, dass auch Staatsanleihen einem Risiko unterliegen können. Deshalb sollten meiner Meinung nach künftig auch Ausleihungen an Staaten in den Bankbilanzen risikoadäquat mit Eigenkapital unterlegt werden.

Aber vielleicht noch wichtiger ist es, die Forderungen von Banken gegenüber einzelnen Staaten zu begrenzen - ähnlich den Großkreditgrenzen, die für private Schuldner bestehen. Damit würden die Banken auch bei Zahlungsunfähigkeit dieses Schuldners noch über hinreichend Eigenkapital verfügen.

Wenn die regulatorischen Privilegien für Staatsschulden abgeschafft würden, dann nähmen auch die Anreize für die Investoren zu, die unterschiedlichen Risikoprofile der einzelnen Staaten stärker zu berücksichtigen. Die Disziplinierungsfunktion der Kapitalmärkte würde damit also gestärkt: Länder, die eine auf Dauer nicht tragfähige Politik verfolgen, müssten dann steigende Risikoprämien in Kauf nehmen.

Ich empfinde es als ermutigend, dass die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen in diesem Jahr sowohl auf internationaler als auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert wird.

Damit der dezentrale Maastricht-Rahmen in Zukunft besser funktioniert, reichen Änderungen in Bezug auf die Eigenkapitalvorschriften für Staatsanleihen meines Erachtens alleine aber nicht aus.

Um die disziplinierende Wirkung der Kapitalmärkte zu stärken und so dem Prinzip der Eigenverantwortung wieder mehr Geltung zu verschaffen, müssen die finanziellen Konsequenzen einer Anlageentscheidung auch bei dem verbleiben, der die Erträge bezieht.

Ich denke hier vor allem an die Besitzer von Anleihen kriselnder Euro-Staaten. Diese konnten in der Vergangenheit drohende Verluste meist auf die Euro-Rettungsschirme und somit auf die europäischen Steuerzahler abwälzen.

Ein Grundproblem der Rettungsmechanismen besteht darin, dass es für Hilfskredite selbst in Verbindung mit einem Anpassungsprogramm, keine Erfolgsgarantie gibt. Stellt sich am Ende heraus, dass trotz Wirtschaftsreformen der Marktzugang nicht wiedergestellt werden kann und eine Restrukturierung der Schulden notwendig ist, um dauerhaft tragfähige Staatfinanzen herzustellen, dann ist zuvor ein Teil der Haftung aber schon von den privaten Gläubigern auf die europäischen Steuerzahler übergegangen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Haftung der europäischen Steuerzahler zu minimieren: Es würde schon genügen, die Laufzeit von Staatsanleihen automatisch um drei Jahre zu verlängern, wenn eine Regierung einen Antrag auf ESM-Hilfe stellt.

Der große Vorteil einer solchen Vorschrift läge darin, dass der Finanzierungsbedarf im Rahmen eines möglichen Anpassungsprogramms drastisch sinken würde. Das Geld der europäischen Steuerzahler würde dann nur noch gebraucht, um die fiskalische Anpassung zeitlich zu strecken und damit für die Bürger in dem Krisenland erträglicher zu machen. Im Gegensatz zum jetzigen Verfahren würden Hilfskredite nicht mehr benötigt, um damit auslaufende Staatspapiere abzulösen und so die Investoren aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

Egal für welchen Weg sich die Politik entscheidet, Handeln und Haften wieder stärker in Einklang zu bringen: entscheiden muss sie sich. Denn eine Währungsunion ohne belastbare Statik bleibt anfällig für kostspielige Krisen. Kostspielig in allererster Linie natürlich für die Bürger, die in Folge möglicher Krisen um Arbeitsplatz und Einkommen bangen müssen. Kostspielig aber auch für Investoren, die Gefahr laufen, ihr Geld zu verlieren, wenn die politische Bereitschaft zur Solidarität aufgebraucht ist.

Die Unsicherheit über die Robustheit der Währungsunion kann deshalb auch Investitionen dämpfen und damit bleiern auf den längerfristigen Wachstumsperspektiven im Euro-Raum liegen. Das zeigen zumindest Bundesbank-Schätzungen zum Investitionsverhalten im Euro-Raum. In einer verwundbaren, kaum wachsenden Währungsunion bleibt dann aber auch die Geldpolitik unter Druck, immer wieder als Nothelfer in die Bresche zu springen. Dies kann und darf nicht unser Ziel sein.

3 Der Rahmen für die Banken: Die Europäische Bankenunion

Meine Damen und Herren, es gibt gute Gründe, bei Bestrebungen um eine europäische Fiskalunion vorsichtig zu sein und am jetzigen fiskalpolitischen Ordnungsrahmen festzuhalten. Einen großen Schritt in Richtung weiterer Integration ist die Europäische Union aber bereits gegangen. Ich spreche von der Einigung auf eine Europäische Bankenunion.

Am 4. November 2014 hat die EZB die direkte Aufsicht über die größten Banken im Euro-Raum übernommen. Heute werden 129 Banken direkt von der EZB beaufsichtigt. Diese machen mehr als 80 % der Bilanzsumme des gesamten Bankensektors im Euro-Raum aus. Die EZB ist also quasi über Nacht zu einem der größten Bankenaufseher der Welt geworden.

Die europäische Bankenaufsicht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Finanzmarktintegration in Europa und zur Vervollständigung unserer Währungsunion. Und meiner Meinung nach ist es auch ein logischer Schritt gewesen, den wir unternommen haben. Eine einheitliche Geldpolitik erfordert integrierte Finanzmärkte, und dazu gehört zweifelsohne auch eine Bankenaufsicht auf europäischer Ebene.

Durch die europäische Bankenaufsicht können Banken im gesamten Euro-Raum nach denselben hohen Standards überwacht werden. Außerdem lassen sich grenzüberschreitende Probleme durch eine gemeinsame Aufsicht besser handhaben als durch eine rein nationale Aufsicht. Gleichzeitig vergrößert ein europäischer Aufseher die Distanz zwischen der Aufsicht und den beaufsichtigten Instituten. Dadurch verringert sich die Gefahr, dass die Aufseher "ihre" Banken aus nationalen Interessen heraus bevorzugt behandeln.

Zu einer echten Bankenunion gehört allerdings mehr als nur eine effektive Bankenaufsicht. Die zweite Säule der Bankenunion ist ein europäischer Abwicklungsmechanismus für Kreditinstitute. Einen solchen Mechanismus gibt es im Euro-Raum seit Beginn dieses Jahres. Wenn der Ernstfall eintritt und ein Institut nicht mehr überlebensfähig ist, werden zunächst Eigentümer und Gläubiger die entstehenden Verluste tragen. Die Steuerzahler stehen in dieser Haftungskette erst ganz am Ende. Dadurch trägt der europäische Abwicklungsmechanismus auch dazu bei, die enge Verbindung zwischen Banken und öffentlichen Finanzen aufzubrechen, die während der Krise ein zentrales Problem darstellte.

Solche Projekte der vertieften Integration sind natürlich nicht so einfach umzusetzen, wie sie geplant werden. Der Grund liegt in den bereits erwähnten Besonderheiten der Europäischen Währungsunion, die eine europäische Geldpolitik mit nationalen Haushaltspolitiken verbindet.

Solange nur die Haftung auf die europäische Ebene verlagert werden soll, und die Kontrolle weiterhin bei den Nationalstaaten verbleibt, wage ich zu bezweifeln, dass die Zeit für weitere Integrationsschritte reif ist. Lassen Sie mich diese Überlegungen am Beispiel der europäischen Einlagensicherung verdeutlichen. Diese soll neben der europäischen Bankenaufsicht und dem europäischen Abwicklungsmechanismus als die dritte Säule der Bankenunion errichtet werden. Die 2015 veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, dass spätestens bis 2024 eine Vollversicherung auf europäischer Ebene geschaffen wird. Ihr Aufbau soll ab 2017 beginnen und in drei Stufen erfolgen.

Auch hinter diesem Projekt steht ein hehres Ziel: Auswirkungen von Krisen, die das Bankensystem eines Landes betreffen und die nationale Einlagensicherung überfordern, sollen auf europäischer Ebene aufgefangen werden. Indem Risiken im Euro-Raum geteilt werden, soll die Abhängigkeit der Kreditinstitute von der wirtschaftlichen Lage des Heimatstaates verringert und das Vertrauen der Einleger gestärkt werden.

Es mag nicht verwundern, dass ich das Projekt einer europäischen Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt als äußerst problematisch erachte.

Mein Argument fußt auf dem Gleichgewicht von Haftung und Kontrolle, das durch eine europäische Einlagensicherung gestört würde: Denn obwohl wir eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht haben, hat die nationale Wirtschaftspolitik noch immer sehr großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der heimischen Banken und Sparkassen. Nicht zuletzt durch die noch immer vorherrschende regulatorische Bevorzugung von Staatsschulden in den Bankbilanzen sind die Geldhäuser viel zu stark von der wirtschaftlichen Lage ihres Heimatlandes abhängig.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen meines Erachtens diesen Integrationsschritt noch nicht zu. Beispielsweise ist das Insolvenzrecht national noch sehr unterschiedlich ausgestaltet. National unterschiedliche Regeln haben direkte Auswirkungen auf die Risikolage der Kreditinstitute und die Belastungen, die im Falle einer Insolvenz ihrer Kreditnehmer auf sie zukommen. Eine stärkere europäische Kontrolle der nationalen Wirtschaftspolitik, das Ende der regulatorischen Privilegierung von Staatstiteln sowie harmonisierte Rechtsgrundlagen wären also Grundvoraussetzung für eine europäische Einlagensicherung.

Auch wenn es gute Gründe für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung gibt, warne ich davor, den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Vielmehr brauchen wir zunächst echte Integrationsfortschritte im Bereich der Wirtschaftspolitik. So lange diese nicht erfolgen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die Einlagensicherung weiterhin in nationaler Verantwortung zu belassen.

Dabei ist es bei Weitem nicht so, dass auf diesem Gebiet gar nichts erreicht worden wäre. Durch die EU-Einlagensicherungsrichtlinie ist bis auf weiteres eine nationale Verankerung bei gleichzeitiger europaweiter Harmonisierung der Einlagensicherung gewährleistet. Vor diesem Hintergrund besteht also keine Eile, eine europäische Einlagensicherung zu schaffen. Vielmehr geht, wie so oft im Leben, Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

4 Der künftige Rahmen für die Märkte? Die europäische Kapitalmarktunion

Meine Damen und Herren, bei den Überlegungen, wo eine weitere Integration in Europa richtig und wünschenswert wäre, sollten wir auch über den Bankensektor hinaus schauen und die Kapitalmärkte in den Blick nehmen. Die Kapitalmärkte auszubauen und zu integrieren kann ebenfalls dazu beitragen, das Fundament der Währungsunion zu stärken. Denn eine gemeinsame Währung kann von integrierten Finanzmärkten profitieren.

Diese Idee einer Kapitalmarktunion ist im vergangenen Jahr immer konkreter geworden. So hat die EU-Kommission bereits vor einem Jahr, im Februar 2015, ein Grünbuch vorgestellt, in dem sie ein Konzept für eine europäische Kapitalmarktunion skizziert. Aus Sicht der Bundesbank ist die Kapitalmarkt-union ein sinnvolles Projekt, um die europäische Finanzintegration weiter zu vertiefen - nicht nur im Euro-Raum, sondern in der gesamten Europäischen Union.

Im Wesentlichen verfolgt die europäische Kapitalmarktunion zwei Ziele. Das erste Ziel ist, die Rolle der Kapitalmärkte in der Finanzierung der Realwirtschaft zu stärken. Darüber hinaus sollen zweitens aber auch die Kapitalmärkte über Ländergrenzen hinweg stärker integriert werden.

Was einfach klingt, ist jedoch längst nicht so einfach umzusetzen. Die Kapitalmärkte sind komplex, und eine Kapitalmarktfinanzierung kann viele Formen annehmen: Unternehmensanleihen, privates und börsennotiertes Beteiligungskapital, Wagniskapital oder Peer-to-Peer-Kredite, um nur einige Beispiele zu nennen. Und eine Integration betrifft nicht nur Finanzprodukte, sondern auch integrale Bestandteile der jeweiligen Märkte wie Börsen und zentrale Gegenparteien.

Mit Blick auf das Ziel, die Kapitalmärkte in Europa stärker zu integrieren, gibt es einige Bereiche, die rasche Erfolge versprechen. Einer dieser Bereiche ist der Markt für hochqualitative Verbriefungen. Denn obwohl die europäischen Verbriefungsmärkte in der Finanzkrise vergleichsweise gut abgeschnitten haben, entwickeln sie sich relativ schwach.

Daher gibt es mittlerweile einige Initiativen, um die europäischen Verbriefungsmärkte wiederzubeleben. Dazu gehört auch eine Initiative der EU-Kommission, deren Ziel es ist, ein Regelwerk für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu schaffen. Diese drei Eigenschaften zu betonen, ist vor dem Hintergrund der Krise entscheidend. Diejenigen Verbriefungen, die in der Krise eine unrühmliche Rolle gespielt haben, waren weder einfach, noch transparent, noch standardisiert. Im Gegenteil, es gab einen komplizierten, undurchsichtigen Wildwuchs, der zu all den bekannten Problemen geführt hat. In meinen Augen ist die Initiative der EU-Kommission daher ein sinnvoller Versuch, den Verbriefungsmarkt zu beleben und die Finanzierung der Realwirtschaft zu fördern.

Ebenfalls kurzfristig könnten die Vorgaben für Privatplatzierungen standardisiert werden. Zudem bietet es sich an, auch die Richtlinien für Prospekte bei Börsengängen anzupassen und den entsprechenden bürokratischen Auf-wand zu reduzieren.

Wir sollten uns aber nicht allein auf den institutionellen und rechtlichen Rahmen beschränken. Es dürfte sich auch lohnen, weiche Faktoren zu berück-sichtigen, wie zum Beispiel kulturelle Präferenzen für bestimmte Finanzierungsformen oder das Niveau ökonomischer Bildung. Gerade auf letzterem Gebiet ist die Bundesbank sehr aktiv und führt wichtige Projekte mit dem Ziel durch, die Bürger für Themen wie etwa eine europäische Kapitalmarktunion zu sensibilisieren.

5 Fazit

Meine Damen und Herren, auch fast 60 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge ist die Europäische Union alles andere als vollendet. Der Weg weist klar in Richtung Integration, allerdings ist er mitunter holprig oder führt nur mit Umwegen ans Ziel. Und wie bei jeder Wegstrecke empfiehlt es sich, zwischendurch innezuhalten und darüber nachzudenken, ob das Lauftempo angemessen ist.

Bei jeder Verschnaufpause, die im Moment sicherlich angemessen ist, dürfen wir aber unser Ziel einer vertieften Integration nicht aus den Augen verlieren und müssen weiter an der Funktionsfähigkeit der europäischen Währungsunion arbeiten. In dem derzeit viel diskutierten Buch "Europa am Abgrund - Plädoyer für die Vereinigten Staaten von Europa" gehen der irische Historikers Brendan Simms und der Publizist Benjamin Zeeb sogar einen Schritt weiter und sehen in der Zuspitzung der aktuellen europäischen Krise den geeigneten Moment für die Schaffung einer politischen Union in Europa. So hätten "die Lenker der Euro-Zone … anscheinend nicht erkannt, dass erfolgreiche staatliche Unionen, entgegen der Überlieferung und Kultur der EU, nicht durch schrittweise Konvergenzprozesse unter verhältnismäßig günstigen Umständen entstanden sind, sondern durch Brüche in extremen Krisenzeiten."

Auch wenn dies zweifelsohne eine mutige Botschaft ist, so sprechen meines Erachtens alle Anzeichen dagegen, dass die Staaten Europas derzeit bereit wären, in den großen, weichenstellenden Fragen, zu denen nicht zuletzt die Fiskalpolitik gehört, ein gewisses Maß an Souveränität aufzugeben.

Für die absehbare Zukunft bedeutet dies, dass die Kontrolle der Finanzpolitik in Europa zunächst auf der nationalen Ebene verbleiben wird. In diesem Bereich ist eine tiefere Integration zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Vision - eine Vision aber, an der wir uns in unseren Bemühungen um eine vertiefte Integration gleichwohl orientieren können. Denn, um mit einem Satz des 28. amerikanischen Präsidenten Wilson zu schließen: "Wer keine Visionen hat, vermag weder große Hoffnungen zu erfüllen, noch große Vorhaben zu verwirklichen". Und ein großes Vorhaben ist die europäische Integration zweifelsohne. Da bin ich mir mit dem Institut für Weltwirtschaft einig.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für eine Diskussion zur Verfügung.