Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Aufgaben der Bundesbank im Rahmen der Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung.

Überweisungen und Lastschriften

Einführung

Überweisungen und Lastschriften sind neben Kartenzahlungen mit Abstand die am häufigsten genutzten Zahlungsinstrumente in Deutschland und werden daher mitunter auch als „traditionelle Zahlungsinstrumente“ bezeichnet.

Ein Überweisungsverfahren (engl.: credit transfer scheme) umfasst Funktionen, Prozeduren, Vereinbarungen, Regeln und Instrumente – papiergebunden oder elektronisch – welche die Ausführung einer Zahlungsanweisung ermöglichen, die ein Zahlender seinem Zahlungsdienstleister – etwa seiner Hausbank – erteilt, um Geldmittel an den Begünstigten (den Zahlungsempfänger) zu transferieren. Beispielsweise werden einmalige Rechnungen oder Steuernachzahlungen häufig per Überweisung bezahlt.

Ein Lastschriftverfahren (engl.: direct debit scheme) umfasst Funktionen, Prozeduren, Vereinbarungen, Regeln und Instrumente, welche die autorisierte Belastung des Kontos des Zahlers ermöglichen. Lastschriften werden vom Zahlungsempfänger ausgelöst und zwar entweder als Einzelzahlung oder als eine Reihe von Zahlungen. Basis ist die Zustimmung des Zahlers (Mandat) an den Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister oder an den Zahlungsdienstleister des Zahlers. Typische Beispiele für wiederkehrende Lastschriften sind z. B. Strom- oder Telefonkosten, für Einzellastschriften z. B. Zahlungen mit Unterschrift im Einzelhandel (auch bekannt als Elektronisches Lastschriftverfahren, ELV).

Grundsätzlich bestehen im Zusammenhang mit Überweisungs- und Lastschriftverfahren Risiken, die beobachtet und gemindert werden müssen, um das Vertrauen in diese Zahlungsinstrumente zu erhalten. Dabei handelt es sich insbesondere um Rechtsrisiken, operationelle Risiken, finanzielle Risiken und Managementrisiken in unterschiedlicher Gewichtung. Finanzielle Risiken können sich z. B. bei Lastschriften aus einer unzureichenden Verwaltung der Lastschriftmandate des Zahlers ergeben, die letztlich vom Zahler nicht akzeptierten Belastungen bei gleichzeitiger Gutschrift für den Lastschrifteinreicher führen kann.

Durchführung

Die Bundesbank überwacht Marktentwicklungen im Bereich von Überweisungs- und Lastschriftverfahren und ist an der kooperativen Überwachung der SEPA-Lastschriften und -Überweisungen durch das Eurosystem beteiligen.

Um eine einheitliche Überwachung im Eurosystem zu gewährleisten, wurden im Oktober 2010 zwei Überwachungsrahmen veröffentlicht: der Überwachungsrahmen für Überweisungsverfahren (oversight framework for credit transfer schemes)  sowie der Überwachungsrahmen für Lastschriftverfahren (oversight framework for direct debit schemes). Diese wurden zusammen mit den weiteren Rahmenwerken für die Überwachung von Zahlungsinstrumenten überarbeitet, aktualisiert und im November 2021 als Überwachungsrahmen des Eurosystems für Zahlungsinstrumente, -verfahren und -arrangements veröffentlicht (kurz: PISA Rahmenwerk). Diese Standards sind an die zuständige Steuerungsinstanz („Governance Body“) des Überweisungs- oder Lastschriftverfahrens adressiert. Sie werden auf SEPA-Überweisungs- und SEPA-Lastschriftverfahren angewandt, können von den Eurosystem-Zentralbanken aber auch für die Überwachung nationaler Instrumente eingesetzt werden.