Zinssatz

GLRG II werden grundsätzlich über die gesamte Laufzeit mit dem zum Zeitpunkt der Zuteilung geltenden Hauptrefinanzierungssatz fest verzinst. Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditvergabe im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2018 über einem individuellen Referenzwert (Benchmark) liegt, erhalten rückwirkend für die gesamte Laufzeit einen Aufschlag. Die maximale Prämie entspricht dem zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Einlagenzinssatz. Im Gegensatz zur GLRG I-Serie wird auf Pflichtrückzahlungen bei Unterschreiten der Benchmark verzichtet.

Für Geschäftspartner, die im Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016 eine positive anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, beträgt der Referenzwert null. Für Geschäftspartner, die in demselben Zeitraum eine negative anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, ist der Referenzwert die Nettokreditvergabe in demselben Zeitraum.

Die genaue Berechnung des Zinssatzes ist in Anhang I der GLRG-II-Verordnung (siehe Link auf der rechten Seite) zu finden.