Bietungsobergrenzen (Kreditlimits)
Die Geschäftspartner können im Rahmen der GLRG II insgesamt bis zu 30 % ihres am 31. Januar 2016 ausstehenden Bestands an anrechenbaren Krediten, abzüglich der im Rahmen der ersten beiden GLRG-Runden im September und Dezember 2014 aufgenommenen ausstehenden Kredite (Gesamtlimit), aufnehmen. Die Definition der anrechenbaren Kredite entspricht der Definition der ersten GLRG-Serie. Weitere Informationen zu dieser Definition finden Sie unter Meldepflichten und Audit.
Die Geschäftspartner können ihre GLRG-II-Gesamtlimite frei zwischen den vier GLRGs der zweiten Serie aufteilen. Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen von GLRG-I.1 und GLRG-I.2 im Juni 2016 (GLRG-I.1 und I.2), September 2016 (GLRG-I.1), Dezember 2016 (GLRG-I.2) und März 2017 (GLRG-I.1) sowie vorzeitige Pflichtrückzahlungen von GLRG-I.1 und GLRG-I.2 werden von der Deutschen Bundesbank bei der Mitteilung der Limite an die Geschäftspartner berücksichtigt.
GLRG-II-Tender werden als Mengentender mit vollständiger Zuteilung innerhalb der Bietungsobergrenzen durchgeführt. Die Sicherheiten müssen vom Geschäftspartner spätestens am jeweiligen Valutierungstag geliefert werden.