EU-Einlagensicherung Bankenaufsicht in der Europäischen Union
Die Anforderungen an nationale Einlagensicherungssysteme wurden mit der überarbeiteten Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme weiter harmonisiert. Alle EU-Länder sind seitdem dazu verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds zu unterhalten. Im Entschädigungsfall sind damit Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro garantiert. In Deutschland sind diese Bedingungen bereits durch die bestehenden gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen erfüllt.
Die Vorgaben verlangen, dass bis zum 3. Juli 2024 die Finanzmittelausstattung der Sicherungsfonds 0,8 % der gedeckten Einlagen betragen soll. Als gedeckte Einlagen gelten grundsätzlich diejenigen Einlagen, die je Einleger und je Bank die erstattungsfähige Deckungssumme von bis zu 100.000 Euro nicht übersteigen. Zudem wurde die Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall in der EU schrittweise von 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt. Die harmonisierten Vorgaben sollen das Vertrauen und den Schutz der Bankkunden weiter stärken.