Dombret: Einlagensicherung muss nicht europäisch sein Bundesbank Symposium 2016

Bundesbankvorstand Andreas Dombret hat beim Bankensymposium der Deutschen Bundesbank vor einer vorschnellen Umsetzung der von der EU-Kommission gemachten Vorschläge zur europäischen Bankeinlagensicherung gewarnt. "Wenn wir das europäische Element in der Einlagensicherung stärken wollen, sollten wir über Alternativen nachdenken", sagte er bei der Veranstaltung in Frankfurt am Main. Ginge es nach den Vorschlägen der Kommission, würde bis 2024 schrittweise eine Vollversicherung geschaffen werden, die die Ersparnisse von Bankkunden im Falle einer Bankinsolvenz europaweit absichert.

Vorbedingungen nicht erfüllt

Nach Auffassung des Bundesbankvorstands sind die wesentlichen Voraussetzungen einer funktionierenden europäischen Einlagensicherung aber noch nicht erfüllt. Dazu gehöre vor allem, dass alle Mitgliedstaaten die vereinbarten Maßnahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten einerseits und zur Harmonisierung der bestehenden Einlagensicherungssystem andererseits umzusetzen. Noch würden diesem Anspruch nicht alle Länder gerecht. "Risiken können auf europäischer Ebene nur dann vergemeinschaftet werden, wenn alle Mitglieder des gemeinsamen Sicherungssystems sich im gleichen Maße anstrengen, die Risiken zu begrenzen", sagte Dombret. Zudem müssten Staatsrisiken in Bankbilanzen nachhaltig abgebaut und die regulatorische Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen abgeschafft werden. "Bliebe es bei dem Status quo, könnten durch eine gemeinsame Einlagensicherung Staatsschulden quasi durch die Hintertür vergemeinschaftet werden", gab Dombret zu bedenken. "Und drittens brauchen wir in Europa weitere Integrationsfortschritte im Bereich der Wirtschaftspolitik, einschließlich des allgemeinen Insolvenzrechts", so der Bundesbankvorstand. Die derzeit national noch sehr unterschiedlichen Regeln würden sich sonst auf die Risikolage der Banken und die Belastungen, die im Falle einer Insolvenz ihrer Kredit-nehmer auf sie zukommen, niederschlagen. "Damit wirken sie sich auch auf die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und auf die Höhe aus, mit der Banken auf die Einlagensicherung zugreifen", so Dombret.

Alternativen genauestens prüfen

Vor diesem Hintergrund forderte Dombret dazu auf, Alternativen zu den von der Kommission gemachten Vorschlägen genauestens zu prüfen. Dabei soll seiner Ansicht nach insbesondere das wesentliche Ziel − Kundeneinlagen abzusichern und damit mögliche Bank-Runs zu verhindern - nicht aus den Augen verloren werden. "Dafür werden in den allermeisten Fällen nationale Einlagensicherungen ausreichen", sagte Dombret. Nur dann, wenn sich eine Systemkrise einstelle, die den gesamten Finanzsektor gefährde, werde ein nationaler Fond überfordert sein. Dass die Vorschläge der EU-Kommission bestens geeignet sind, um derlei Risiken abzuwenden, bezweifelt der Bundesbankvorstand. "So kommen renommierte Ökonomen zu dem Schluss, dass ein europäisches Rückversicherungssystem bei gleicher Wirksamkeit effizienter wäre", so Dombret. Denkbar sei auch, auf einen europäischen Fonds vollends zu verzichten und eine gegenseitige Kreditvergabe zwischen den nationalen Systemen vorzusehen. Beide Ansätze würden sicherstellen, dass national lösbare Probleme in nationaler Verantwortung blieben, sagte Dombret.

Nationale Sicherungssysteme gefährdet

Im Falle einer Umsetzung der Kommissionspläne fürchtet Dombret zudem, dass bereits bestehende nationale Sicherungssysteme gefährdet sein könnten. Dazu zählen die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken und die institutsbezogenen Sicherungssysteme der Verbünde von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Laut den Plänen müssen nämlich alle Institute ohne Ausnahme in den europäischen Versicherungstopf einzahlen; also auch Institute, die bereits Teil eines solchen nationalen Sicherungsverbunds sind. "Sind Institute Teil eines Sicherungsverbundes, der den Auszahlungsfall unwahrscheinlicher macht, zahlen sie also in einen Topf ein, den sie womöglich in Zukunft gar nicht beanspruchen", sagte Dombret. Gerade in Verbünden werde daher befürchtet, dass die europäische Versicherung das Verhältnis zwischen Einzahlung und zu erwartender Gegenleistung unterlaufe. Um den Mehrwert bereits bestehender Sicherungssysteme zu erhalten, seien ökonomisch abgewogene Ideen notwendig. "Eine Variante könnte sein, bereits bei der Beitragsmessung für die gemeinsame Einlagensicherung auch das tatsächliche Ausfallrisiko von Teilnehmern eines zusätzlichen Sicherungssystems adäquat zu berücksichtigen", so Dombret.

EZB entwickelt Aufsicht weiter

Sabine Lautenschläger, für Bankenaufsicht zuständiges Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), beschrieb bei der gleichen Veranstaltung die Vorzüge der neuen, einheitlichen Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB. Dass die Bankenaufsicht dank der zentralen Aufsicht nun viele ähnliche Banken aus verschiedenen Ländern besser vergleichen könne und aus dieser Querschnittsanalyse Erkenntnisse über mögliche Risiken ziehen könne, sei ein großer Vorteil des sogenannten "Single Supervisory Mechanism", kurz SSM, in dessen Rahmen die EZB seit 2014 rund 130 Großbanken direkt beaufsichtigt. Allerdings erschwerten noch viele nationale Sonderregeln die Arbeit der europäischen Aufseher. Dazu zählten etwa unterschiedliche Testverfahren in den verschiedenen Ländern, denen sich Geschäftsleiter von Kreditinstituten unterziehen müssten. Außerdem stellte die Bankenaufseherin eine Lockerung der Kapitalregeln in Aussicht. Laut der EZB-Direktorin könnte der Kapitalzuschlag, den Banken verpflichtend halten müssen, in einen Pflichtteil und einen empfohlenen Teil aufgespaltet werden. Korbinian Ibel, Generaldirektor der EZB-Bankenaufsicht, sagte, dass dadurch die Schwelle, ab der eine Bank ihre Dividende streichen muss, im Durchschnitt sinken könnte.