Formulare
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen ausgewählte Formulare und Meldevorschriften als Einzeldatei (Word, RTF und PDF) zum Download zur Verfügung.
Mit dem Filter können Sie die Suche auf Word/RTF- und PDF-Dokumente eingrenzen.
-
WpI-NT - Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanz- holdinggesellschaft tatsächlich führen (Anzeige nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023
751 KB, PDF
-
WpI-NT – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen (Anzeige nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023
25 KB, DOCX
-
WpI-PB – Passivische Beteiligungsanzeige (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 9 oder § 64 Absatz 4 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023
794 KB, PDF
-
WpI-PB – Passivische Beteiligungsanzeige (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 9 oder § 64 Absatz 4 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023
30 KB, DOCX
-
WpI-PV - Anzeige über Personelle Veränderungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz gültig ab 12.12.2023
738 KB, PDF
-
WpI-PV – Anzeige über Personelle Veränderungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz gültig ab 12.12.2023
25 KB, DOCX
-
WpI-STWI – Finanzinformationen gemäß § 66 Absatz 2 WpIG - Vermögensstatus gültig ab 12.12.2023
51 KB, DOCX
-
-
WpI-ZD - Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
721 KB, PDF
-
WpI-ZD – Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat (Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023
24 KB, DOCX
-
WpI-ZM - Angaben zur Zuverlässigkeit und Mindestzeit gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
189 KB, PDF
-
WpI-ZM – Angaben zur Zuverlässigkeit und Mindestzeit gemäß Artikel 4 der Delegierten Verord-nung (EU) 2017/1943 gültig ab 12.12.2023
27 KB, DOCX
-
ZAGAnzV Aktivische Beteiligungsanzeige Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) gültig seit 14.12.2018
1 MB, PDF
-
ZAGAnzV Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) gültig seit 14.12.2018
1 MB, PDF
-
ZAGAnzV Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5) gültig seit 14.12.2018
894 KB, PDF
-
ZAGAnzV Formular Erwerb-Erhöhung Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) gültig seit 14.12.2018
424 KB, PDF
-
ZAGAnzV Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage 4 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1) gültig seit 14.12.2018
101 KB, PDF
-
ZAGAnzV Formular – Aufgabe-Verringerung Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) gültig seit 14.12.2018
149 KB, PDF
-
ZAGAnzV Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2 Satz 3) gültig seit 14.12.2018
447 KB, PDF
-
ZAGAnzV Passivische Beteiligungsanzeige Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2) gültig seit 14.12.2018
2 MB, PDF