Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Nach Aufhebung der staatlichen Zinsreglementierung im Jahre 1967 hat die Deutsche Bundesbank eine Zinsstatistik eingeführt, in der ab März 1968 unter anderem Angaben für Ratenkredite erfragt wurden. Angaben über die jährliche Effektivverzinsung stehen erst ab Juni 1986 zur Verfügung.
In der Bundesbank-Zinsstatistik waren nur Zinssätze für solche Ratenkredite zu melden, die nach einem von vornherein mit dem Kreditnehmer vereinbarten Tilgungsplan unter Einbeziehung der im voraus berechneten Kreditkosten mit in der Regel gleichen Teilbeträgen in regelmäßigen Zeitabständen zu tilgen waren.
Detaillierte Erläuterungen zu den Zinssätzen für Ratenkredite sowie Hinweise für die Umrechnung von Monatssätzen in effektive Jahreszinssätze können Sie dem Merkblatt „Methodische Anmerkungen zur Bundesbank-Zinsstatistik – Zinssätze für Ratenkredite“ entnehmen.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik wurde mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt. An ihre Stelle trat die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums ab Januar 2003 erhobene MFI-Zinsstatistik. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Da in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik die mit inländischen Nichtbanken am häufigsten im Neugeschäft vereinbarten Zinssätze erfragt wurden, empfehlen wir bei einer Überleitung die Verwendung der Neugeschäftskategorien der MFI-Zinsstatistik. Die Zinssätze für "Ratenkredite" sind in der Neugeschäftskategorie "Konsumentenkredite an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung" der MFI-Zinsstatistik enthalten.Weiterführende Informationen
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Zins, der die Verzinsung unter Berücksichtigung des erwarteten Geldwertverlusts angibt. Der Realzins lässt sich in der Regel hinreichend genau als Differenz eines nominalen Zinssatzes und der erwarteten Inflationsrate berechnen („Ex-ante-Realzins“).
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Die Einnahmen und Ausgaben im Auslandsreiseverkehr werden von der Deutschen Bundesbank als Teil der Zahlungsbilanzstatistik monatlich ausgewiesen. Erfasst werden Waren und Dienstleistungen, die durch Inländer während ihres Aufenthalts im Ausland erworben werden und vice versa. Als Grundlage für die Schätzungen dienen für die Einnahmen Meldungen über Zahlungen im Auslandsreiseverkehr, die im Wesentlichen von Kreditinstituten und Reiseunternehmen stammen, und für die Ausgaben die Ergebnisse einer Haushaltsbefragung.
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Die Rendite gibt die tatsächliche jährliche Verzinsung an. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen Einzahlungen und Auszahlungen eines Investments. Zu ihrer Berechnung werden alle für den Ertrag einer Anleihe maßgeblichen Komponenten herangezogen. Dies sind neben dem Nominalzins, die Periodizität der Zinszahlungen, der Kauf- und der Rückzahlungskurs sowie der Laufzeit und Tilgungsmodus. Durch diese Berechnung lassen sich die tatsächliche Verzinsung von Anleihen untereinander Vergleichen sowie mit anderen Anlagen.
Die Rendite wird in Prozent angegeben und bezieht sich auf das zu Beginn eingesetzte Kapital. Die Rendite einer festverzinslichen Anleihe wird aus ihrem Marktkurs, ihrer Nominalverzinsung sowie ihrer Laufzeit errechnet.
In der Renditestatistik sind grundsätzlich nur festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über vier Jahren enthalten.
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Der Restposten – oder auch der Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen – dient dem rechnerischen Ausgleich der Zahlungsbilanz. Theoretisch sollten sich der Saldo der Kapitalbilanz und die Salden der Leistungs- sowie der Vermögensänderungsbilanz ausgleichen. Dies ist aber in der Praxis aufgrund von Erfassungsfehlern und –lücken selten der Fall. Diese Differenz schlägt sich im sogenannten Restposten nieder.
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Einen Kredit bezeichnet man dann als revolvierend, wenn er alle folgenden Eigenschaften besitzt:
1. der Kreditnehmer kann die Mittel bis zu einem im Voraus genehmigten Kreditlimit nutzen oder abheben, ohne den Kreditgeber davon im Voraus in Kenntnis zu setzen;
2. der verfügbare Kreditbetrag kann sich mit Aufnahme und Rückzahlung von Krediten erhöhen bzw. verringern;
3. der Kredit kann wiederholt genutzt werden;
4. es besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel.
Kann ein Kreditnehmer ein im Voraus genehmigtes Kreditlimit nur dann nutzen, wenn er im Vorfeld der Inanspruchnahme (bspw. 2 bis 3 Tage vor Ziehung der offenen Kreditlinie) den Kreditgeber entsprechend informiert hat, steht dies nicht im Widerspruch zu den o. g. Bedingungen, da ein derartiger Vorlauf üblicherweise aus rein organisatorischen, betriebsinternen Gründen festgelegt wird.
Revolvierende Kredite werden im Rahmen der MFI-Zinsstatistik seit Juni 2010 zusammen mit den Überziehungskrediten erfragt.Weiterführende Informationen
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Das Handelsgesetzbuch regelt in § 253 Abs. 2, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich der Abzinsungszinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
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