Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Beschreibt den aktuellen Börsenwert einer börsennotierten Unternehmung. Die Marktkapitalisierung errechnet sich durch die Multiplikation des Aktienkurses mit der Anzahl der Aktien.
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Die MFI-Zinsstatistik wird seit Januar 2003 nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums erhoben. Sie ersetzt die frühere Bundesbank-Zinsstatistik, die mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt wurde. Gegenstand der MFI-Zinsstatistik sind die von inländischen Banken (MFIs) angewandten Zinssätze sowie die dazugehörigen Volumina zum einen für das Neugeschäft im Berichtsmonat und zum anderen für alle am Monatsende bestehenden Verträge für auf Euro lautende Einlagen und Kredite gegenüber in den Mitgliedstaaten der EWU gebietsansässigen privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften. Die Effektivzinssätze werden als volumengewichtete Durchschnittssätze berechnet.
Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Eine ausführliche Darstellung des Konzepts der MFI-Zinsstatistik (= EWU-Zinsstatistik) ist in unserem Monatsbericht Januar 2004 erschienen.Weiterführende Informationen
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Die im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten Zinssätze für Spareinlagen mit Mindest-/Grundverzinsung mit dreimonatiger (bis Juni 1993 mit gesetzlicher) Kündigungsfrist (SU0022 - Durchschnittssatz) wurden in der Vergangenheit oft als Referenzwert für die Verzinsung von Mietkautionen herangezogen.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik wurde mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt. An ihre Stelle trat die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums ab Januar 2003 erhobene MFI-Zinsstatistik. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (mittleren beiden Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Durchschnittssätze wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5% der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden.
In der MFI-Zinsstatistik sind die "Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung" (SU0022) in den "Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate" (SUD105) enthalten. Diese Kategorie enthält jedoch auch weitere zugehörige Produkte, u.a. auch Spareinlagen, für die Treue- und/oder Wachstumsprämien gewährt werden. Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Spareinlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d.h. nicht für das Neugeschäft allein wie in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik. Die Einbeziehung der Spareinlagenvarianten sowie die Erfassung von "Altkontrakten" aus früheren Hochzinsphasen führte dabei in der Periode der Doppelerhebung von Januar bis Juni 2003 zu einem um rund 1 ½ Prozentpunkte höheren Durchschnittszinsniveau in der MFI-Zinsstatistik im Vergleich zum früheren Standardspareinlagenprodukt in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik. Streubreiten werden im Rahmen der MFI-Zinsstatistik nicht ermittelt.
Der Zinssatz für Spareinlagen mit Mindest-/Grundverzinsung mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegt unter dem Zinssatz der Zeitreihe SUD105. Die exakte Höhe ab Juli 2003 lässt sich jedoch nicht generell durch einen Abzug von rund 1 ½ Prozentpunkten ermitteln, da sich die Zeitreihe SUD105 - wie oben erwähnt - aus einer Vielzahl unterschiedlicher Produkte mit unterschiedlichen Zinssätzen und auch sich ändernden Anteilen der Produkte am Gesamtvolumen zusammensetzt. Ein Abzug von 1 ½ Prozentpunkten führt ab Oktober 2009 sogar zu negativen Zinssätzen.
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