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Die Offenmarktpolitik stellte – neben der Refinanzierungspolitik – einen Teilbereich der Geldpolitik der Deutschen Bundesbank dar.
Als Offenmarktpolitik bezeichnet man den Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere) durch die Zentralbank für eigene Rechnung am offenen Markt, um die geldpolitischen Ziele durch die Beeinflussung der Bankenliquidität (Bereitstellung bzw. Absorption) und des Geldmarktzinssatzes zu verfolgen.
Die wichtigste Form der Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank stellten die Wertpapierpensionsgeschäfte dar. Dabei werden An- und Verkäufe von Wertpapieren auf bestimmte Zeit getätigt, d.h. Käufe werden mit einer Rückkaufsvereinbarung zu einem im Voraus festgelegten Termin verbunden. Somit wurde den Kreditinstituten Liquidität nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Den Zinssatz, den die Kreditinstitute für das Zentralbankgeld zahlen mussten (Differenz zwischen An- und Rückkaufspreis der Wertpapiere), nennt man Pensionssatz.
Eine detaillierte Beschreibung der Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank finden Sie in der Sonderveröffentlichung „Die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank“ aus dem Jahr 1995.
Folgende Daten sind verfügbar:Von Juni 1979 bis Dezember 1998 getätigte Offenmarktgeschäfte der Deutschen Bundesbank mit Rückkaufsvereinbarung über Wertpapiere.
Von Januar 1985 bis Dezember 1998 ermittelter Pensionssatz.
Mit Beginn der Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übergegangen. Seit 01.01.1999 werden die geldpolitischen Geschäfte im Euro-Währungsgebiet ausschließlich von der Europäischen Zentralbank durchgeführt.Weiterführende Informationen