FAQ – Bilanzielle Risiken der Deutschen Bundesbank
Häufig gestellte Fragen zu bilanziellen Risiken der Deutschen Bundesbank.
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Das vorrangige Ziel des Eurosystems – also der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken im Euroraum – ist Preisstabilität. Allein auf dieses Ziel richtet der EZB-Rat die Geldpolitik des Eurosystems aus. Geldpolitische Maßnahmen spiegeln sich in der Bilanz der Zentralbanken wider. Die Ertragslage von Zentralbanken kann aufgrund geldpolitischer Maßnahmen im Zeitverlauf stark schwanken. Es können Gewinne, aber auch Verluste auftreten.
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Im Jahr 2024 musste die Bundesbank wie schon im Vorjahr erhebliche finanzielle Belastungen tragen. Der in den Jahren 2022 und 2023 erfolgte Anstieg der Leitzinsen im Euroraum belastete den Nettozinsertrag und das Ergebnis aus den monetären Einkünften. Im Jahr 2023 konnte die Bundesbank diese Belastungen noch ausgleichen: Sie löste ihre Wagnisrückstellung im Umfang von 19,2 Milliarden Euro vollständig auf und griff zusätzlich in Höhe von 2,4 Milliarden Euro auf ihre Rücklagen zurück. Für das Jahr 2024 standen nun noch Rücklagen von 0,7 Milliarden Euro zur Verfügung, so dass die Bundesbank nach Auflösung dieser Rücklagen einen Bilanzverlust von 19,2 Milliarden Euro ausweist.
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Derzeit und mit Blick nach vorn spielen insbesondere die umfangreichen Anleihebestände eine Rolle, die das Eurosystem im Rahmen geldpolitischer Ankaufprogramme aufgebaut hat. Parallel zu den Anleihebeständen stiegen in den vergangenen Jahren auch die Einlagen der Geschäftsbanken bei den Zentralbanken des Eurosystems. Aufgrund der Leitzinserhöhungen muss die Bundesbank – wie auch andere Zentralbanken des Eurosystems – höhere Zinsen auf die Einlagen zahlen, die Geschäftsbanken bei ihr halten. Gleichzeitig verbleiben die Zinserträge aus den umfangreichen Anleihebeständen mit ihren längerfristig festverzinsten Positionen auf niedrigem Niveau. Im Ergebnis führen die vergleichsweise höheren Leitzinsen zu aktuell negativen Nettozinserträgen wie schon im Jahr 2023.
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In der Bilanz der Bundesbank stehen langfristige geldpolitische Wertpapierbestände mit niedriger Verzinsung auf der Aktivseite und höher verzinsliche Einlagen der Geschäftsbanken auf der Passivseite. Die Einlagen der Geschäftsbanken werden zum Einlagesatz verzinst, also einem der Leitzinssätze. Deshalb führen die vergleichsweise höheren Leitzinsen im Jahr 2024 ähnlich wie schon im Vorjahr zu erheblichen Zinsbelastungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Bundesbank. Diese Belastungen schlagen sich in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder. Anteilig wirken sie sich auch auf die GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ aus. Denn bei einigen geldpolitischen Wertpapierbeständen der nationalen Zentralbanken werden Erträge und Risiken innerhalb des Eurosystems im Rahmen der monetären Einkünfte geteilt.
Die Belastungen aus den Wertpapierbeständen der EZB berühren die Bundesbank derzeit nicht: Hierzu hat der EZB-Rat beschlossen, dass die EZB-Verluste für das Jahr 2024 (wie im Vorjahr) nicht von den nationalen Zentralbanken übernommen werden. Das heißt, dass die aktuellen EZB-Verluste sich im Jahresabschluss 2024 der Bundesbank nicht niederschlagen. Aber auch diese Verluste werden längerfristig betrachtet die GuV der Bundesbank (anteilig) belasten. So könnten zukünftig Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben, solange der Verlustvortrag in der EZB-Bilanz zunächst mit EZB-Gewinnen ausgeglichen werden muss. Oder es könnten in späteren Jahren die monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken zur Deckung der Verluste der EZB herangezogen werden.
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Die TARGET-Forderungen und -Verbindlichkeiten im Eurosystem wurden bis Ende 2024 mit dem jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Verzinsung zum jeweils geltenden Einlagesatz. Steigende oder sinkende Zinserträge aus den deutschen TARGET-Forderungen beeinflussen damit zwar das Zinsergebnis der Bundesbank. Den Gewinn oder Verlust der Bundesbank verändern Zinsen auf TARGET-Salden zwischen nationalen Zentralbanken aber nicht. Dies liegt daran, dass letztlich alle Zinserträge und Zinsaufwendungen, die im Rahmen der monetären Einkünfte des Eurosystems anfallen, gebündelt und gemäß dem Kapitalschlüssel auf die nationalen Zentralbanken verteilt werden. Dazu gehören auch die Zinserträge bzw. -aufwendungen, die aus den TARGET-Salden resultieren (sowie die Zinsaufwendungen für die Einlagen der Geschäftsbanken). Die konkrete Höhe und die Verteilung der nationalen TARGET-Salden zwischen nationalen Zentralbanken innerhalb des Eurosystems sind in diesem Zusammenhang unerheblich. Ein Beispiel: Wenn Banken ihre Einlagen von der Bundesbank zur Banque de France umschichten, reduziert sich der deutsche TARGET-Saldo. Im Gegenzug steigt der TARGET-Saldo der Banque de France. Das Gesamtvolumen der auf die TARGET-Salden entfallenden Zinserträge und -aufwendungen ändert sich nicht; es wird gemäß Kapitalschlüssel verteilt. Ähnliches gilt grundsätzlich auch für die EZB: Durch den Ankauf geldpolitischer Wertpapierbestände durch die EZB hat sich in der EZB-Bilanz per saldo eine TARGET-Verbindlichkeit ergeben. Zinserträge und Zinsaufwendungen der EZB auf diesen Teil der TARGET-Salden fließen – separat von den monetären Einkünften der nationalen Zentralbanken – in die Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ein. Sie werden aber im Falle einer Gewinnausschüttung ebenfalls gemäß Kapitalschlüssel an die nationalen Zentralbanken verteilt.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie in den Geschäftsberichten der Deutschen Bundesbank.
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In den Jahren vor der Pandemie war die Inflationsrate im Euroraum – gemessen am geldpolitischen Ziel – zu niedrig. Der EZB-Rat ergriff daher in dieser Zeit eine Reihe geldpolitischer Maßnahmen, um Preisstabilität zu gewährleisten. Darunter waren umfangreiche Anleihekäufe. Weltweit legten auch andere große Zentralbanken derartige Kaufprogramme auf. Mit Beginn der Pandemie beschloss der EZB-Rat ein weiteres, zeitlich befristetes Kaufprogramm. Es sollte den ernsten Risiken entgegenwirken, welche die Pandemie für die Preisstabilität mit sich brachte. Die umfangreichen Anleihekäufe trugen maßgeblich dazu bei, dass sich die Bilanzen der Zentralbanken im Eurosystem in den vergangenen Jahren stark ausweiteten. Dabei stehen den zusätzlichen Vermögenswerten auf der Aktivseite der Bilanz vor allem höhere Einlagen der Geschäftsbanken auf der Passivseite gegenüber. Mit den zusätzlichen Vermögenswerten und Einlagen stiegen die Risiken in den Bilanzen der Zentralbanken. Zu diesen Risiken zählt das Zinsänderungsrisiko. Dieses ergibt sich daraus, dass der Großteil der Wertpapiere in der Bundesbankbilanz langfristig niedrig verzinst ist, während die Einlagen der Geschäftsbanken kurzfristig verzinst sind. Der kräftige Anstieg der Inflation im Jahr 2022 hat ein entschlossenes Handeln der Geldpolitik erforderlich gemacht. Daher hat der EZB-Rat die Leitzinsen in den Jahren 2022 und 2023 stark angehoben. Die höheren Zinsen führen dazu, dass Zinsänderungsrisiken seither eintreten und die Zinsaufwendungen die -erträge übersteigen.
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Die Bundesbank hatte für finanzielle Risiken in ihrer Bilanz Vorsorge getroffen. Bereits im Jahresabschluss 2016 begann die Bundesbank damit, eine bilanzielle Risikovorsorge für Zinsänderungsrisiken aufzubauen und diese Risiken in ihrer jährlichen Pressekonferenz zu erläutern. In den Jahren 2020 und 2021 war die zusätzliche Risikovorsorge der wesentliche Grund, weshalb die Bundesbank keinen Gewinn ausschüttete. Die Wagnisrückstellung stieg so auf 20,2 Milliarden Euro. Mit dem Rückgriff auf die Wagnisrückstellung im Jahr 2022 zum Verlustausgleich verringerte sich diese zunächst auf 19,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 wurde die Wagnisrückstellung vollständig zum anteiligen Verlustausgleich aufgelöst. Zum Ausgleich des darüber hinaus verbliebenen Jahresfehlbetrags wurden zudem den Rücklagen 2,4 Milliarden Euro entnommen. Damit standen von den Rücklagen für den aktuellen Jahresabschluss 2024 noch 0,7 Milliarden Euro zur Verfügung.
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Die Dauer und die Höhe der künftigen finanziellen Belastungen der Bundesbank sind in hohem Maße ungewiss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen (geopolitischen) Unsicherheiten. Die Bundesbank geht davon aus, dass ihre künftigen finanziellen Belastungen noch einige Jahre andauern und erheblich sein dürften. Aber die Belastungen dürften sich nach derzeitigem Stand im Jahr 2025 deutlicher verringern, weil
- die Reinvestitionen im PEPP im zweiten Halbjahr 2024 schrittweise auf null zurückgeführt worden sind und alle bestehenden geldpolitischen Wertpapierbestände entsprechend ihrer Fälligkeiten stärker zurückgehen werden.
- sich die negative Zinsmarge aus der Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere und der Einlagen der Geschäftsbanken vermindert und sich durch den Rückgang des Einlagesatzes seit 2024 die Zinsbelastung aus den Einlagen der Kreditinstitute im Jahr 2025 verringert hat.
Im Jahr 2023 hatten die finanziellen Puffer der Bundesbank noch ausgereicht. Aber bereits 2024 haben die Belastungen die verbliebenen Rücklagen überstiegen. Die Bundesbank wird damit in den kommenden Jahren Verluste ausweisen. Mit Hilfe späterer Gewinne werden diese Verluste in der Zukunft wieder abgebaut werden. Unter der Berücksichtigung des zukünftig wieder notwendigen Aufbaus der Vorsorge erwartet die Bundesbank entsprechend, eine längere Zeit keine Gewinne auszuschütten.
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Ein Jahresfehlbetrag ergibt sich in der GuV als Ergebnis eines Geschäftsjahres, wenn die Erträge geringer als die Aufwendungen ausfallen. Ein Verlustvortrag (GuV-Position 14) stellt den Verlust des Vorjahres bzw. die kumulierten Verluste der Vorjahre dar und wird in der GuV dem aktuellen Jahresfehlbetrag hinzugerechnet. Zusammen mit der Veränderung der Rücklagen (GuV-Position 13) ergibt sich als Ergebnis der GuV der Bilanzverlust, der in die Bilanz als Passivposition 15 übernommen wird. Im Folgejahr entspricht dieser dem in der GuV ausgewiesenen Verlustvortrag.
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Die gesetzliche Rücklage ist in § 27 Bundesbankgesetz (BbankG) geregelt. Als Teil der Haftungsmasse der Bank ist sie entsprechend direkt dem Eigenkapital zuzuordnen und steht zur Verlustdeckung zur Verfügung. Die Dotierung erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung und wird in der GuV separat ausgewiesen.
Rückstellungen werden – mit Ausnahme der Rückstellung für geldpolitische Operationen des Eurosystems – nach den Vorschriften des HGB gebildet. Sie werden zum Jahresabschluss im Rahmen der Ergebnisermittlung für ungewisse Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Dritten (einschließlich den Mitarbeitenden) gebildet, auch verlusterhöhend und sind damit dem Fremdkapital zuzuordnen. Sie werden bei Inanspruchnahme verbraucht und dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund ihrer Bildung entfallen ist. Wesentlichste Rückstellungen sind derzeit die Personalrückstellungen.
Nach § 26 BBankG kann darüber hinaus ein Passivposten für allgemeine Wagnisse im In- und Auslandsgeschäft (Wagnisrückstellung) gebildet werden. Die Höhe der Dotierung wird jährlich im Rahmen der Ergebnisermittlung auch unter Heranziehung von anerkannten Risikokennziffern überprüft. Ihre Dotierung erfolgt nicht verlusterhöhend. Auflösungen können zum Verlustausgleich bzw. bei Verbesserung der Risikosituation erfolgen.
Die Wagnisrückstellung hat als Risikopuffer den Charakter von Eigenkapital und ist Teil des Nettoeigenkapitals.
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Zentralbanken unterscheiden sich von Unternehmen und Geschäftsbanken. Denn Zentralbanken sind in eigener Währung immer zahlungsfähig. Die Bilanz der Bundesbank ist solide. Die Bundesbank kann auch mit einem Bilanzverlust ihre Aufgaben uneingeschränkt erfüllen. Entscheidend ist, dass wir im Eurosystem alles Notwendige tun, um Preisstabilität dauerhaft zu gewährleisten.
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Verluste hat die Bundesbank bereits in den 1970er Jahren ausgewiesen und mit Hilfe späterer Gewinne wieder abgebaut. Auch damals konnte die Bundesbank uneingeschränkt ihre Aufgaben erfüllen.
Übersicht der Gewinne der Bundesbank
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Die Bilanz der Bundesbank ist solide. Die Bundesbank besitzt beträchtliche Vermögenswerte, die erheblich größer sind als ihre aktuellen und zu erwartenden Verpflichtungen. Wie solide die Bilanz der Bundesbank ist, zeigen unter anderem die umfangreichen Bewertungsreserven. Diese belaufen sich Ende 2024 auf 267 Milliarden Euro. Zudem erwartet die Bundesbank, dass ihre finanziellen Belastungen vorübergehen und sie anschließend wieder Gewinne erzielen wird.