Beschädigtes Bargeld
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank richten.
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Die Deutsche Bundesbank nimmt, neben Euro- und DM-Banknoten/Münzen, auch Banknoten der Bank deutscher Länder (ab 20. Juni 1948) zur Erstattung entgegen.
Andere Vorgängerwährungen der Deutschen Mark (z. B. Reichsmark), die Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und ausländische Währungen werden von der Bundesbank nicht zur Erstattung angenommen.
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Wenn die eingereichte Euro-Banknote/Münze erstattungsfähig ist, wird der volle Nennwert erstattet. Bei DM-Banknoten/Münzen wird der entsprechende Gegenwert in Euro erstattet.
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Bitte verwenden Sie den Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Banknoten/Münzen und füllen Sie ihn vollständig aus. Machen Sie insbesondere Angaben zur Schadensursache, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. Bei gleichzeitiger Einreichung von DM und Euro bitte zwei getrennte Erstattungsanträge ausfüllen.
Bei der Einreichung von Banknoten/Münzen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Stoffen behandelt wurden, ist eine schriftliche Aufstellung der verwendeten Stoffe (z. B. Sicherheitsdatenblatt) beizufügen.
Download
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Sie können Ihre Bank oder Sparkasse fragen, ob sie bereit ist, das Geld an eine Bundesbankfiliale weiterzuleiten oder Sie geben das beschädigte Bargeld selbst bei einer Bundesbankfiliale ab. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten der Filiale.
Alternativ können Sie das Geld auch per Post an folgende Adresse senden:
Deutsche Bundesbank
H 313
Hegelstraße 65
55122 MainzBitte wählen Sie eine sichere Versandart, da die Bundesbank keine Haftung für Verluste auf dem Versandweg übernehmen kann.
Weiterführende Informationen
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Soweit die Ersatzleistung nicht unmittelbar bei der Bundesbankfiliale erbracht werden kann, dauert es von der Einreichung des Geldes bei der Bundesbankfiliale bis zur Gutschrift des Gegenwertes oder bis zur schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung bis zu drei Monate.
Die Prüfung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann länger dauern.
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Wenn Sie auf dem Erstattungsantrag eine Bankverbindung (IBAN und/oder BIC) angegeben haben, erfolgt die Erstattung auf Ihr Konto.
Alternativ können Sie sich das Geld in einer Filiale der Bundesbank bar auszahlen lassen. Geben Sie dazu bitte auf dem Erstattungsantrag die gewünschte Filiale an. Sie werden dann benachrichtigt, sobald das Geld verfügbar ist.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Bundesbank keinen Bargeldversand anbietet.
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Bei Bargeldfunden wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Fundbüro.
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Die Deutsche Bundesbank leistet Ersatz für beschädigte echte Euro- und DM-Banknoten, wenn mehr als die Hälfte einer Banknote vorgelegt wird oder der Nachweis erbracht wird, dass die fehlenden Teile der Banknote vernichtet wurden.
Vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten sind grundsätzlich vom Ersatz ausgeschlossen. Außerdem werden Euro- und DM-Banknoten, die bereits von Stellen der Bundesbank für ungültig erklärt worden sind, nicht ersetzt.
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Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile oder Reste (z. B. Asche), so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Bei verbrannten Banknoten ist darauf zu achten, dass keine festen Gegenstände, wie z. B. Münzen, die Asche während des Transports weiter zerstören können.
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Sind die eingereichten Banknotenteile nicht erstattungsfähig, senden wir sie in der Regel zusammen mit einem schriftlichen Ablehnungsbescheid an den Einreicher zurück.
Finden sich später weitere Teile der Banknote, können diese erneut bei der Bundesbank zur Prüfung eingereicht werden.
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Banknoten werden von der Bundesbank in der Regel kostenlos ersetzt. Lediglich für beschädigte Euro-Banknoten, die durch eine Fehlauslösung der Raubstoppvorrichtungen beschädigt wurden, wird eine Gebühr erhoben.
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Nein. In der Regel handelt es sich um Geschenk- und Dekorationsartikel, die z. B. im Auftrag der EZB hergestellt werden. Die Banknoten können nicht ohne Beschädigung aus dem Acryl herausgelöst werden. Eine Erstattung durch die Bundesbank ist daher nicht möglich.
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Banknoten, die durch die Auslösung von Diebstahlschutzvorrichtungen beschädigt wurden, die Farbe (Tinte) zur Neutralisierung verwenden, ist ein Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Diebstahlschutzfarbe (Tinte) beizufügen. Außerdem sind detaillierte Angaben über die Herkunft der Farbe erforderlich.
Bei der Verwendung von Diebstahlschutzvorrichtungen, die Klebstoff zur Neutralisierung verwenden, muss der rechtmäßige Eigentümer der Banknoten folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Banknoten stammen aus einem Geldausgabeautomaten oder (kombinierten) Ein-/Auszahlungsautomaten oder wurden auf dem Transportweg dort durch entsprechende Auslösungen verklebt.
- Die einreichenden Institute müssen zusammen mit den Banknoten folgende Unterlagen einreichen
a. Angaben zur Maschine (Standort der Maschine, institutsinterne Bezeichnung der Maschine).
b. Datum und Art der Aktivierung des Systems (versuchte Straftat, Fehlauslösung, technischer Defekt). Bei (versuchter) Straftat ist eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle beizufügen.
c. Anzahl der Kassetten sowie Anzahl der Banknoten pro identifizierbarer Kassette nach Stückelungen, die sich zum Zeitpunkt der Aktivierung des Systems im Gerät befanden, wobei diese Daten nachweislich aus den Systemen des Kreditinstituts stammen müssen.
d. Menge des verwendeten Klebstoffs gemäß Herstellerangaben.
e. Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Klebstoffs in deutscher Sprache.
f. Bestätigung des Instituts, dass alle verklebten Banknoten unmittelbar vor dem Befüllen des Gerätes von der Bundesbank bezogen oder nach den Regeln des Banknotenrecyclings geprüft wurden und echt sind.
Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, im Einzelfall - insbesondere bei unplausiblen Angaben oder offensichtlichen Unstimmigkeiten - weitere Nachweise zur Aufklärung des Sachverhalts anzufordern.
Weiterführende Informationen
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Erstattet oder umgetauscht werden Euro-Münzen, die aufgrund ihres langen Umlaufs oder eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind.
Die Bundesbank erstattet keine Euro-Münzen, die absichtlich oder durch ein Verfahren, bei dem eine Veränderung vorhersehbar war, verändert wurden. Alle nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen werden aus dem Verkehr gezogen.
Euro-Münzen, die gefälscht sind oder bereits von Stellen der Bundesbank oder von Zentralbanken des ESZB umgetauscht und für ungültig erklärt wurden, werden nicht ersetzt.
Die Bundesbank lehnt den Umtausch von DM-Münzen in gesetzliche Zahlungsmittel ab, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.
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Nicht erstattungsfähige Münzen werden aus dem Verkehr gezogen. Ausnahme: Nicht erstattungsfähige DM-Münzen und Euro-Gedenkmünzen, wenn sie fristgerecht (siehe Leistungsbescheid) zurückgefordert werden.
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Eine Bearbeitungsgebühr für eingereichte Münzen wird derzeit nicht erhoben.