Verbriefungszweckgesellschaften

Im Rahmen der Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften (FVCs) werden seit Dezember 2009 vierteljährlich zum Quartalsende die Aktiva und Passiva aller FVCs in Deutschland erhoben. Die Erhebung wird auf der Grundlage Verordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) (EZB/2013/40) (in Deutschland konkretisiert durch die Bundesbank Statistik-Richtlinien) auf harmonisierter Basis durchgeführt. Eine Übersicht zu den Umsetzungslösungen in den einzelnen EWU-Ländern finden auf der Seite der EZB.

Die FVC-Statistik dient insbesondere dazu, einerseits den Sektor der sonstigen Finanzintermediäre (OFIs) in der Europäischen Währungsunion (EWU) genauer abzubilden. Andererseits werden die Angaben zur Darstellung der Kreditgewährung des finanziellen Sektors, bestehend aus monetären Finanzinstituten (MFIs) und OFIs, an den Nichtfinanziellen Sektor benötigt.

Unter einer Verbriefung im Sinne dieser Erhebung wird eine Transaktion oder ein System verstanden, wodurch ein Vermögensgegenstand oder ein Pool von Vermögensgegenständen auf ein Rechtssubjekt übertragen wird, das von dem Originator getrennt ist und zum Zweck der Verbriefung geschaffen wird oder diesem Zweck bereits dient und/oder wodurch das Kreditrisiko eines Vermögensgegenstands oder eines Pools von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise auf Investoren in Wertpapiere, Verbriefungsfondsanteile, andere Schuldtitel und/oder Finanzderivate übertragen wird, die von einem Rechtssubjekt ausgegeben werden, das von dem Originator getrennt ist und zum Zweck der Verbriefung geschaffen wird oder diesem Zweck bereits dient.

Die FVC-Statistik differenziert Verbriefungen nach den Ausprägungsformen "traditionell bzw. true-sale", "synthetisch", "sonstige" und "Verbriefungen von Versicherungsrisiken".

Seit Februar 2010 veröffentlicht die EZB auf ihrer Internetseite eine Liste der Verbriefungszweckgesellschaften, die vierteljährlich aktualisiert wird.