Qualität Auslandsvermögen und -verschuldung
Die Statistiken zum Auslandsvermögen und -verschuldung der Bundesbank unterliegen nicht nur internen Qualitätssicherungsmaßnahmen sondern auch einer strengen externen Qualitätskontrolle durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Eurostat. Denn der Auslandsvermögensstatus bildet einen bedeutenden Baustein für die Außenwirtschaftsstatistiken des Euroraums. Außerdem stellt er auch die Daten für die außenwirtschaftlichen Indikatoren im Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (Marcoeconomic Imbalance Procedure: MIP) bereit.
Zu den außenwirtschaftlichen Hauptindikatoren gehören der Leistungsbilanzsaldo im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Durchschnitt der letzten drei Jahre und das Netto-Auslandsvermögen im Verhältnis zum BIP. Hilfsindikatoren sind unter anderem der außenwirtschaftliche Finanzierungssaldo sowie Direktinvestitionsströme und –bestände jeweils im Verhältnis zum BIP. Ein dreistufiges Qualitätssicherungs-Konzept stellt sicher, dass die Daten der EU-Länder international vergleichbar und zuverlässig sind. Die Berichterstattung erfolgt anhand der Kriterien der öffentlichen Verpflichtungserklärung der EZB und des Verhaltenskodexes der EU:
- Institutionelles Umfeld
- Statistische Prozesse
- Statistische Produkte
Die Qualitätsberichte der Stufe 3 erstellen die Statistikproduzenten der jeweiligen Fachstatistik. Für die Außenwirtschaftsstatistiken schätzt die Bundesbank in ihrem Bericht die Qualität von Zahlungsbilanzstatistik und Auslandsvermögensstatus ein, identifiziert Handlungsbedarf und erklärt nationale Besonderheiten.
Die jährlichen Qualitätsberichte der Stufe 2 konzentrieren sich ebenfalls auf die einzelnen Fachstatistiken. Für die Außenwirtschaftsstatistiken beurteilen die EZB und Eurostat die Anwendung der international vorgeschriebenen Methoden in den einzelnen Ländern, den Erstellungsprozess und die Vergleichbarkeit der Statistik zwischen den Mitgliedsländern.
Im jährlichen Qualitätsbericht der Stufe 1 bewerten Eurostat und EZB zusammenfassend für alle EU-Länder die Qualität der von den Mitgliedsländern zugelieferten Statistiken, die sämtlichen MIP-Indikatoren zugrunde liegen.