Datenquellen Auslandsvermögensstatus und Auslandsverschuldung
Auslandsvermögensstatus / Auslandsverschuldung
Der Auslandsvermögensstatus (AVS) und die Auslandsverschuldung basieren als Sekundärstatistik hauptsächlich auf Bestandsangaben, die in den entsprechenden Primärstatistiken erhoben wurden. Zu den Hauptquellen gehören:
- Auslandsposition der Bundesbank
- Auslandsstatus der inländischen Banken
- Bestandsmeldungen über Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten von Nichtbanken
- Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen
- Statistik über Wertpapierinvestments
- Zahlungsbilanzstatistik
- Weitere interne und externe Quellen
Auslandsposition der Bundesbank; Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität
Die Daten zur Ermittlung der Auslandsposition der Bundesbank und des „Data Template on International Reserves and Foreign Currency Liquidity“ werden im Wesentlichen dem Rechnungswesen der Deutschen Bundesbank und den Veröffentlichungen der Finanzagentur Deutschland GmbH für die Bestandsdaten des Bundes entnommen.
Auslandspositionen der Unternehmen
Das außenwirtschaftliche Meldewesen dient als Grundlage für die Erstellung der Auslandspositionen der Unternehmen. Es verpflichtet grundsätzlich alle Inländer - ausgenommen Monetäre Finanzinstitute (MFIs), Investmentaktiengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften für ihre Sondervermögen und Privatpersonen - sämtlichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus Finanz- und Handelskrediten zu melden, wenn die Summe der Forderungen oder die Summe der Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Kalendermonats jeweils zusammengerechnet mehr als 5 Mio Euro beträgt. Verankert sind diese Meldevorschriften im § 11 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes und darauf aufbauend in § 66 der Außenwirtschaftsverordnung.
Die Erhebung berücksichtigt hinsichtlich der erhobenen Positionen, deren Abgrenzung und Bewertung international vereinbarte Konzepte, wie das Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen Währungsfonds (BPM6) und die Vorschriften für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA2008) bzw. das für die Mitgliedsländer der Europäischen Union verbindliche „Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG 2010).