Aufgaben der Bundesbank im Bereich Statistiken

Statistische Daten bilden eine wichtige Grundlage für die geldpolitischen und makroprudenziellen Aufgaben der Bundesbank. Dafür greift die Bundesbank nicht nur auf Daten anderer Träger der amtlichen Statistik zurück, sondern erhebt im gesetzlichen Auftrag selbst statistische Daten. Zusammengefasste Daten werden regelmäßig im Monatsbericht, in den Statistischen Fachreihen, in der Zeitreihen-Datenbank sowie in weiteren Formaten veröffentlicht. Außerdem bedient die Bundesbank Lieferverpflichtungen im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), im Europäischen Statistischen System (ESS) und an internationale Institutionen. Das auf diesen Seiten veröffentlichte statistische Informationsangebot umfasst monetäre, finanzielle und außenwirtschaftliche Statistiken, umfangreiche Sätze von Kennzahlen sowie saisonbereinigte Konjunkturdaten.

Rechtliche Grundlagen

Statistische Erhebungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, weil sie zu Belastungen bei den auskunftgebenden Stellen führen und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.

Die Erhebung statistischer Daten durch die Bundesbank für das ESZB ist im europäischen Primärrecht verankert. Die Verordnung über die Erfassung statistischer Daten durch die EZB führt die Vorgehensweise näher aus. Für einzelne Erhebungen erlässt die EZB Verordnungen, die den jeweiligen Kreis der Meldepflichtigen und den jeweiligen Inhalt der Meldepflicht festlegen. Die Lieferverpflichtungen der Bundesbank an die EZB sind in Leitlinien festgelegt.

Auf nationaler Ebene ist das Recht zur Erhebung statistischer Daten im Gesetz über die Deutsche Bundesbank verankert. Auf dieser Grundlage erlässt die Bundesbank für einzelne statistische Erhebungen Anordnungen, die den jeweiligen Kreis der Meldepflichtigen und den jeweiligen Inhalt der Meldepflicht bestimmen. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz.

Im Abschnitt „Service/Meldewesen“ der Website stehen Informationen zum statistischen Meldewesen zur Verfügung.

Die primärstatistischen Erhebungen werden ergänzt durch Sekundärdaten, die die Bundesbank aus anderen Quellen bezieht und für den jeweiligen Verwendungszweck aufbereitet.

Zudem führt die Bundesbank auch Datenerhebungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz durch.

Statistische Zusammenarbeit

Die Bundesbank erstellt ihre Statistiken unter Beachtung internationaler Qualitätsvorgaben. Dazu gehören die Grundprinzipien der Vereinten Nationen für amtliche Statistiken sowie internationale und europäische Empfehlungen und Best Practices zur Gewährleistung ihrer Qualität. Das ESZB hat sich in einer öffentlichen Erklärung verpflichtet, bestimmte Grundsätze bei der Entwicklung, Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung seiner Statistiken einzuhalten.

Um einheitliche Konzepte für Statistiken zu entwickeln und Datenlücken zu schließen, wirkt die Bundesbank in einer Vielzahl internationaler, europäischer und nationaler statistischer Gremien mit. Mittlerweile ist die Harmonisierung so weit fortgeschritten, dass es kaum noch rein nationale Statistikkonzepte gibt. Zudem dient die statistische Zusammenarbeit der verbesserten Nachvollziehbarkeit und dem verstärkten Datenaustausch durch den Ausbau international vergleichbarer Statistiken auf harmonisierter Grundlage.

...in Europa

Im ESZB arbeitet die Bundesbank eng mit der EZB und den anderen nationalen Zentralbanken zusammen. Die Aufgaben der statistischen Arbeit werden dabei immer stärker durch die fortschreitende europäische Integration bestimmt.

Die Bundesbank ist zudem in das Europäische Statistische System eingebunden. Darin arbeiten das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat), die nationalen Statistikämter und andere einzelstaatliche statistische Stellen mit dem Ziel zusammen, allgemeine Wirtschaftsstatistiken auf vergleichbarer Grundlage bereitzustellen. Forum für die Koordination der Statistiken der Statistischen Ämter und der Zentralbanken ist das Committee on Monetary, Financial and Balance of Payments Statistics (CMFB), für das die Deutsche Bundesbank den Vorsitz für die Jahre 2023 und 2024 innehat.

...mit dem Statistischen Bundesamt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Auf nationaler Ebene arbeitet die Bundesbank zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben mit dem Statistischen Bundesamt zusammen. Die langjährige Kooperation wurde im Jahr 2014 erstmals in einer stärker formalisierten Vereinbarung dokumentiert (Memorandum of Understanding) und damit auf eine feste Grundlage gestellt. Regelmäßige Aktualisierungen erfolgen, um Veränderungen der Zusammenarbeit infolge neuer Aufgabenfelder und Datenbedarfe Rechnung zu tragen. Die letzte Überarbeitung des Memorandum of Understanding fand 2021 statt.

Zudem arbeitet die Bundesbank mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen und tauscht regelmäßig oder anlassbezogen Daten aus.

...mit internationalen Institutionen und Gremien

Auf internationaler Ebene der Statistik arbeitet die Bundesbank unter anderem mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Gruppe der zwanzig bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer (G 20), der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie den Vereinten Nationen (UN) zusammen.

Rechtliche Grundlagen

Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank 26.10.2012 | Amtsblatt der Europäischen Union L 326, Seite 230

insbesondere Art. 5 der Satzung

Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank 27.11.1998 | Amtsblatt der Europäischen Union L 318, Seite 8

Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13) 01.06.2016 | Amtsblatt der Europäischen Union L 144, Seite 44

Leitlinie (EU) 2017/2335 der Europäischen Zentralbank vom 23. November 2017 über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2017/38) 15.12.2017 | Amtsblatt der Europäischen Union L 333, Seite 16

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

insbesondere §18 BBankG

Außenwirtschaftsgesetz

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

insbesondere § 11 AWG iVm §§ 63 ff AWV

Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (Finanzstabilitätsgesetz - FinStabG)

insbesondere § 6 Abs. 2 FinStabG

Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz