Häufig gestellte Fragen zum Thema Geldschöpfung
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Die Darstellung in älteren Ausgaben des Buches „Geld und Geldpolitik“ erfolgte mithilfe des Konzepts des Geld(angebots)multiplikators. Dieses ist ein in Lehrbüchern zur Makroökonomie und Geldtheorie nach wie vor weit verbreitetes didaktisches Konzept. Der Geldmultiplikator ist das Verhältnis von Geldmenge zur Geldbasis, d.h. zu den Zentralbankverbindlichkeiten Bargeldumlauf und Zentralbankeinlagen der Geschäftsbanken. Der Geldmultiplikator ist in ökonomischen Modellen eine sogenannte „reduzierte Form“, d.h. sein Wert hängt von verschiedenen Parametern ab, die Verhaltensweisen der Banken, Nichtbanken und Zentralbanken beschreiben: Der Geldmultiplikator ist also als eine zusammenfassende Darstellung des Zusammenhangs von Geldbasis und Geldmenge zu verstehen, die aus dem Zusammenwirken der drei genannten Sektoren resultiert. Verändern einer oder mehrere dieser Sektoren sein bzw. ihr Verhalten, so verändert sich auch der Geldmultiplikator, d.h. er sollte grundsätzlich nicht als Konstante betrachtet und nicht als kausale Aussage fehlverstanden werden. Auf diese verhaltensorientierte Interpretation des Geldmultiplikators wird auch in den grundlegenden Lehrbüchern verwiesen, wenngleich dies mitunter nicht im Detail ausgeführt wird, was kritisiert werden kann.
In den neueren Ausgaben des Buches „Geld und Geldpolitik“ und im Aufsatz „Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess“ im Bundesbank-Monatsbericht April 2017 wird dieser Kritik implizit vorgebeugt und daher werden in den genannten Publikationen die hinter dem Geldmultiplikator stehenden Verhaltensweisen der beteiligten Sektoren in den Vordergrund gerückt. Dies erfordert eine veränderte Darstellungsform und stellt im Kern eine verhaltensorientierte Interpretation des Geldmultiplikators dar. Der Vorteil dieser Darstellung besteht unter anderem darin, von einer zu mechanistisch anmutenden Darstellung abzurücken und deutlich zu machen, dass hinter der Schaffung von Buchgeld durch Geschäftsbanken nicht zwingend die vorherige Einwerbung von Kundeneinlagen stehen muss. Der Nachteil besteht darin, dass sie komplexer ist.
Welche der beiden Darstellungsformen geeigneter ist, hängt von der zu analysierenden ökonomischen Fragestellung ab. Ein Vorteil der direkt auf die Verhaltensweisen der beteiligten Sektoren abstellenden Darstellungsform ist dabei, dass diese generell besser in den allgemein in der Makroökonomik gebräuchlichen Analyserahmen mikroökonomisch fundierter allgemeiner Gleichgewichtsmodelle integrierbar ist.
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Die prinzipielle Darstellung des Vorgangs "Geldschöpfung" im Schülerbuch "Geld und Geldpolitik" darf nicht mit dem historischen Geschehen in den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland gleichgesetzt werden.
Mit Wirkung vom 21. Juni 1948 galt die Deutsche Mark als neue Währung in der amerikanischen, britischen und französischen Zone. Das erste D-Mark Bargeld kam durch die so genannte Kopfquote in den Umlauf. Dabei erhielt jeder Einwohner in zwei Raten (von 40 DM und 20 DM) insgesamt 60 DM ausgehändigt, und zwar unter Hingabe von insgesamt 60 Reichsmark aus den vorhandenen Beständen, sodass sich Privatpersonen nicht verschulden mussten. Darüber hinaus bestimmten die Währungsreformgesetze unter anderem die Umstellung der existierenden Guthaben von Privatpersonen, Unternehmen, Banken und öffentlichen Institutionen von Reichsmark in D-Mark, wobei in erheblichem Umfang Gelder auf den Konten gestrichen wurden. Dies war notwendig geworden, weil durch die vorangegangene ungebremste Kriegsfinanzierung ein erheblicher Geldüberhang über das stark eingeschränkte Angebot an Gütern entstanden war.
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Es gibt keine direkte rechtliche Regelung. Die Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen Recht vorausgesetzt. Die Buchgeldschöpfung und andere Tätigkeiten der Banken sind grundsätzlich der Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und weiteren Gesetzen unterworfen. Da eine übermäßige Buchgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken das vom Eurosystem verfolgte Ziel der Preisstabilität gefährden könnte, verfügt das Eurosystem über geldpolitische Instrumente wie die Mindestreservepflicht und die Offenmarktgeschäfte, die es zur Gewährleistung von Preisstabilität einsetzen kann.
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Das Modell des Geldschöpfungsmultiplikators, das in vielen Lehrbüchern zur Geldtheorie dargestellt wird, unterstellt, dass einer Geschäftsbank zunächst zusätzliches Zentralbankgeld zugeflossen sein muss, bevor sie zusätzliche Kredite gewähren kann, aus denen ihr Zahlungsverpflichtungen in Zentralbankgeld entstehen können. In der Praxis ist dieser Zusammenhang nicht zwingend gegeben. So sind einzelne Geschäftsbanken normalerweise stets in der Lage, sich bei Bedarf Zentralbankgeld kurzfristig über den Geldmarkt zu beschaffen – das heißt, von anderen Geschäftsbanken zu leihen. Außerdem bietet das Eurosystem den Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich – gegen Verpfändung von ausreichenden Sicherheiten – Zentralbankgeld über Refinanzierungsgeschäfte oder ständige Fazilitäten zu beschaffen. Abgesehen davon verfügen die Geschäftsbanken im Normalfall stets über ein gewisses Guthaben in Zentralbankgeld. Denn jede Geschäftsbank ist verpflichtet, eine Mindestreserve in Zentralbankgeld zu halten (die nach der Höhe ihrer Kundeneinlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt bemessen wird). Diese Mindestreserve muss aber nicht permanent, sondern nur im Durchschnitt über die vier- oder fünfwöchige Mindestreserveperiode gehalten werden. Die Geschäftsbanken können diese Einlagen auf ihrem Zentralbankkonto kurzfristig nutzen, um Zahlungspflichten nachzukommen.
Im Zuge der Banken- und Staatsschuldenkrise waren einzelne Geschäftsbanken aufgrund der Vertrauenskrise unter Banken nicht in der Lage, sich Zentralbankgeld von anderen Geschäftsbanken zu leihen. Das Eurosystem hat deshalb dem Bankensystem in dieser Phase über zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte sowie eine Vollzuteilungspolitik zusätzliches Zentralbankgeld bereitgestellt.
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Tatsächlich wird bei der Kreditvergabe durch eine Bank stets zusätzliches Buchgeld geschaffen. Die weitverbreitete Vorstellung, dass eine Bank „auch altes, schon früher geschöpftes Buchgeld, z.B. Spareinlagen, weiterreichen“ (könne), wodurch die volkswirtschaftliche Geldmenge nicht erhöht wird, trifft nicht zu.
Man stelle sich z. B. vor, dass ein Kunde eine Sichteinlage bei seiner Bank in eine Spareinlage umwandelt. Für die Bank bedeutet dies einen Passivtausch. Gewährt sie nun einen frischen Kredit, schreibt sie dem Kreditnehmer den Kreditbetrag auf dessen Konto gut und schafft in diesem Zuge zusätzliches Buchgeld (es kommt zu einer Bilanzverlängerung). Die Spareinlage wird also nicht „weitergereicht“, es kommt vielmehr durch die Kreditvergabe zu Geldschöpfung.
Ein weiteres Fallbeispiel:
Ein Kunde 1 zahlt bei seiner Bank 1.000 als Spareinlage ein. Die Bank verbucht dies auf der Aktivseite als Erhöhung des Kassenbestands, auf der Passivseite als Erhöhung der Spareinlagen (Bilanzverlängerung). Die Geldmenge M3 bleibt unverändert, da die Kassenbestände der Kreditinstitute kein Bestandteil von M3 sind, die Spareinlage aber schon; durch die Einzahlung wurde Bargeld in Buchgeld – in diesem Fall Spareinlagen – verwandelt.
- Die Bank gewährt einem zweiten Kunden einen Kredit von 1.000. Dies führt wiederum zu einer Bilanzverlängerung (Aktivseite: Forderungen steigen um 1.000; Passivseite: Sichteinlage des Kreditnehmers nimmt um 1.000 zu). Durch den Vorgang nimmt die Geldmenge M3 um 1.000 zu, da die Sichteinlagen des Kreditnehmers zu M3 gehören.
- Der Kreditnehmer lässt sich den Kreditbetrag in bar auszahlen. Dies bewirkt eine Bilanzverkürzung: Auf der Aktivseite der Bankbilanz sinkt der Kassenbestand um 1.000, auf der Passivseite das Sichtguthaben des Kreditnehmers. Die Geldmenge M3 bleibt unverändert, also auf dem um 1.000 erhöhten Niveau, da sich der Bestand an Bargeld außerhalb des Bargeldsektors erhöht hat und die Sichtguthaben entsprechend gesunken sind.
Betrachtet man die Bankbilanz nach der Bargeldauszahlung, zeigt sie auf der Aktivseite die Forderung an den Kreditnehmer in Höhe von 1.000, auf der Passivseite die Spareinlage von 1.000. Ohne nähere Analyse der unterliegenden Vorgänge könnte man meinen, dass die Bank das eingezahlte Bargeld als reiner Finanzintermediär – wie eine Nicht-Bank – als Kredit wieder herausgegeben und sich die Geldmenge M3 durch den Vorgang nicht erhöht habe. Tatsächlich hat die Geldmenge M3 durch die Kreditvergabe und Buchgeldschöpfung aber wie aufgezeigt, zugenommen.
Für eine Kreditvergabe ist eine Bank also nicht darauf angewiesen, dass ihr zuvor Spar- oder sonstige Einlagen zugeflossen sind (wenngleich dies auch nicht störend oder gar schädlich ist, vielmehr eine unter Umständen später nötige Refinanzierung in Zentralbankgeld schon vorwegnimmt). Im Schülerbuch ist auf Seite 78 dargestellt, weshalb Banken gleichwohl Spar- und Termineinlagen einwerben: nämlich zur Eingrenzung von Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiko. Im oben beschriebenen ersten Vorgang wird dies deutlich: Wenn ein Kunde seine Sichteinlage in eine Spareinlage umwandelt, bedeutet dies für die Bank, dass aus einem jederzeit abrufbaren Anspruch des Kunden auf Liquidität ein eingeschränkt abrufbarer Anspruch auf Liquidität wird. Ihr Liquiditätsrisiko (und auch ihr Zinsänderungsrisiko) nimmt ab; im Rahmen eines „risikogeleiteten“ Rentabilitätskalküls ist dies für die Bank ein geldwerter Vorteil, weshalb sie bereit ist, dem Kunden einen Zins auf seine Spareinlage zu zahlen – also ihm zu vergüten, dass er seinen Anspruch auf jederzeit abrufbare Liquidität einschränkt.
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Der Blick auf eine einzelne Kreditschöpfung greift zu kurz. In einer dynamischen Volkswirtschaft werden ständig Kredite vergeben bzw. getilgt und Vermögenswerte angekauft bzw. verkauft. Geldmenge und Realwirtschaft entwickeln sich dadurch im Idealfall gleichgerichtet. Fördern beispielsweise die Kredite das realwirtschaftliche Wachstum, dann können aus dem daraus entstehenden Einkommen Kredit und Zinsen zurückgezahlt werden.
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Der Kauf einer Immobilie durch eine Bank ist ein spezieller Fall von "Erwerb eines Vermögenswerts". Im ersten Schritt kann die Bank mit selbstgeschaffenem Buchgeld zahlen, das sie dem Verkäufer als Sichteinlage gutschreibt. Aus Sicht der Bank ist dieses selbstgeschaffene Buchgeld – die Sichteinlage – eine Verbindlichkeit („Schulden“). Durch die Transaktion „Immobilienerwerb“ kommt es deshalb für die Bank zu keinem Netto-Vermögenszuwachs („die Bank wird nicht reicher“); denn in ihrer Bilanz wird zwar auf der Aktivseite der erworbene Vermögenswert verbucht, doch stehen diesem auf der Passivseite Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber.
Wie im Buch „Geld und Geldpolitik“ für den Fall der Kreditgewährung beschrieben, ist die Gutschrift der Sichteinlage nur der erste Schritt eines Prozesses. Denn die Bank muss damit rechnen, dass der Verkäufer der Immobilie die ihm gutgeschriebene Sichteinlage in bar abhebt oder an eine andere Bank B überweist. Die Bank A ist dann - wie bei der Kreditgewährung - auf eine Refinanzierung dieses Betrags angewiesen. Will sie die Immobilie zur Minderung ihrer Risiken langfristig refinanzieren, muss sie, wie im Buch beschrieben, eine langfristige - und entsprechend hoch verzinste - Einlage einwerben. Im wirtschaftlichen Ergebnis ähnelt dies dem Fall, dass eine Nichtbank, z.B. ein Unternehmen, den Erwerb einer Immobilie durch Aufnahme eines verzinslichen Kredits finanziert.
Zu beachten ist ferner, dass die Geschäftsbanken im Prinzip alle risikobehafteten Positionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz – darunter auch Immobilienbesitz – zu einem bestimmten Prozentsatz mit Eigenkapital unterlegen müssen. Ihr Bestand an Eigenkapital begrenzt somit das mögliche Ankaufsvolumen. Zudem achtet die Bankenaufsicht darauf, dass eine Bank keine „Klumpenrisiken“ eingeht.
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Die Zahlung von Löhnen und Gehältern ist ein Vorgang, der sich auf den Konten für die Erfassung der laufenden Geschäftsvorgänge (Aufwendungen und Erträge) niederschlägt. Diese Konten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst, die wiederum ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist. Bei der Lohnzahlung erhöht die Bank die Einlagen ihrer Beschäftigten, sie reduziert gleichzeitig aber (vereinfacht ausgedrückt) ihr Eigenkapital. Eine Bank kann also nicht mit selbstgeschöpftem Giralgeld die Löhne ihrer Beschäftigten bezahlen. Dies muss sie aus ihrem Eigenkapital tun, welches sie zuvor z.B. über Gewinne generiert hat.
Dennoch entsteht für sich genommen zusätzliches Geld, wenn eine Bank die Löhne auf die Konten ihrer Beschäftigten zahlt. Durch diesen Vorgang wird nämlich vorhandenes Eigenkapital der Bank, das nicht zur Geldmenge zählt, in Kontoguthaben von Nichtbanken umgewandelt, die Teil der Geldmenge sind. Dieser Geldschöpfungsvorgang unterscheidet sich von der Geldschöpfung durch Kreditgewährung bzw. von derjenigen durch den Erwerb von Aktiva (z.B. Wertpapiere) gegen Gutschrift von Sichteinlagen. Der Unterschied liegt darin, dass die Geldschöpfung durch Lohnzahlung für die Geschäftsbank keine Bilanzverlängerung, sondern einen Passivtausch darstellt. Somit ist die Möglichkeit einer Bank begrenzt, durch Zahlung von Gehältern zusätzliches Geld zu schaffen: Wenn das Eigenkapital der Bank nicht durch Verluste aufgezehrt werden soll, muss sie (wie jedes andere Unternehmen auch) die Lohnzahlungen durch Erträge finanzieren.
Während durch die Lohnzahlung der Bank an ihre Beschäftigten zusätzliches Geld entsteht, reduzieren hingegen die mit erwirtschafteten Erträgen verbundenen Zahlungseingänge bei der Bank für sich genommen die Geldmenge. Dies sei an einem einfachen Beispiel dargestellt: Ein Kunde der Bank hat einen Kredit aufgenommen. Hierfür leistet er anschließend eine Zinszahlung und belastet sein Konto bei der Bank entsprechend. Durch die Zinszahlung vermindert sich folglich der Kontostand des Kunden. Seine Sichteinlage bei der Bank geht also zurück, damit sinkt auch die Geldmenge, weil Sichteinlagen zu dieser zählen. Die Bank verbucht den erhaltenen Zinsertrag auf einem Unterkonto ihres Eigenkapitalkontos. Auch bei dem hier beschriebenen Vorgang handelt es sich aus Sicht der Bank um einen Passivtausch in ihrer Bilanz – analog zum Fall der Lohnzahlung an ihre Beschäftigten, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen, das Eigenkapital der Bank nimmt also zu.
Bei diesen vereinfachten Darstellungen ist zu beachten, dass Bilanzen stichtagsbezogen sind; normalerweise werden Zinszahlung und Lohnzahlung nur in den Unterkonten der GuV und nicht in der Bilanz erfasst und dargestellt.
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In dem gewiss hypothetischen Fall, dass alle Kreditnehmer ihre Schulden bei den Banken gleichzeitig tilgen, würde das durch Kredite geschaffene Buchgeld in der Tat wieder verschwinden. Allerdings entsteht Buchgeld nicht ausschließlich durch Kreditgewährung, sondern beispielsweise auch durch den Ankauf von Vermögenswerten. Dieser Teil des Buchgelds bliebe von der angenommenen allgemeinen Schuldentilgung unberührt.
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Typischerweise verlangen Banken von ihren Schuldnern, dass sie Kredite mit Sicherheiten unterlegen. Kann der Schuldner den von ihm aufgenommenen Kredit nicht bedienen, kann die Bank die Sicherheiten verwerten und dadurch einen Verlust vermeiden oder begrenzen. Der Ausfall eines Kreditnehmers kann eine Abschreibung der Kreditforderung seitens der Bank erforderlich machen. Wenn eine Bank einen Kredit abschreiben – als Verlust buchen – muss, läuft dies auf eine Verkürzung der Aktivseite ihrer Bilanz hinaus (der entsprechende Betrag wird ausgebucht). Auf der Passivseite der Bilanz muss es dann zu einer entsprechenden Verkürzung kommen. In einer Art Kaskade vermindert dies in einem ersten Schritt zum Beispiel den in der laufenden Periode aus der übrigen Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Gewinn, oder es vermindern sich die (in früheren Perioden erwirtschafteten) Rückstellungen. Reichen diese Positionen zur Abdeckung des Verlusts nicht aus, vermindert sich das Eigenkapital der Bank.
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Offenmarktgeschäfte werden zumeist mit Rückkaufvereinbarung, d.h. als sogenannte Pensionsgeschäfte, durchgeführt. Dabei wird das Zentralbankgeld den Banken nur für die Laufzeit des Geschäfts zur Verfügung gestellt, so dass es zum Laufzeitende automatisch wieder an die Zentralbank zurückfließt. Somit ist die Zentralbankgeldmenge vor und nach einer solchen Transaktion identisch. Tatsächlich muss nun aber auch die Zinszahlung an die Zentralbank in Form von Zentralbankgeld geleistet werden. Die einzelne Bank kann sich dieses benötigte Zentralbankgeld z.B. von anderen Banken am Geldmarkt beschaffen. In diesem Fall kommt es durch die Zinszahlung für sich genommen letztlich zu einer Verringerung der Zentralbankgeldmenge im Vergleich zu der Situation vor der Durchführung des Pensionsgeschäfts – da ein Teil des ursprünglich umlaufenden Zentralbankgeldes in dieser isolierten Betrachtung in Form der Zinszahlung wieder zurück an die Notenbank geht. Das Bankensystem als Ganzes wird sich die benötigten Mittel entweder beschaffen (von den Nichtbanken oder von der Zentralbank; in letzterem Fall wird die Zentralbankgeldmenge durch die Beschaffung wieder erhöht) oder die benötigten Mittel durch Abbau der mindestreservepflichtigen Einlagen „freisetzen“ (z.B. durch eine verringerte Kreditvergabe).
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Das Ausmaß der Buchgeldschöpfung kann man an den Veränderungen der Geldmengenaggregate und ihrer Bestandteile feststellen. Abgesehen vom Bargeld sind alle in den Geldmengenaggregaten M1 und M2 enthaltenen Komponenten Buchgeld. Damit reflektieren alle Veränderungen dieser Geldmengen – bereinigt um die Veränderung der Bargeldhaltung – die Schöpfung von Buchgeld.
Daten zur Entwicklung der Geldmengenaggregate und ihrer Bestandteile findet man für den Euroraum im Statistical Data Warehouse der EZB. Dort sind die Zeitreihen sowohl für den Euro-Raum als Ganzes als auch für die Beiträge der einzelnen Mitgliedsstaaten, d.h. auch für Deutschland, ersichtlich.
Zeitreihen
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Diese Frage lässt sich nicht exakt beantworten, da Bilanzen stichtagsbezogen sind und zwischenzeitliche Umschichtungen zwischen Bilanzpositionen nicht ausweisen. Die Positionen auf der Passivseite einer Bilanz lassen sich deshalb den Positionen auf der Aktivseite nicht eindeutig zuordnen. Einen Eindruck über die Größenordnungen vermittelt aber die konsolidierte Gesamtbilanz für alle deutsche Banken (S. 52 Schülerbuch „Geld und Geldpolitik“). In Position 2 auf der Aktivseite ist die Summe der Kredite an Nichtbanken verzeichnet (Dezember 2023: ca. 4,3 Bio. Euro). Die „Vermögenswerte“ der Bank (z. B. Wertpapiere, Beteiligungen an dritten Unternehmen) finden sich in Position 4 „Wertpapiere und Beteiligungen“ (Dezember 2023: 1,3 Bio. Euro) sowie Position 5 „Sonstige Aktiva“, wo u. a. der Immobilienbesitz erfasst ist.