Neufassung der Meldungen ab Referenzmonat Januar 2022 Monatliche Bilanzstatistik der Banken (MFIs) und der Nicht-MFI-Kreditinstitute und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) und der Nicht-MFI-Kreditinstitute
Der EZB-Rat hat die Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) am 22. Januar 2021 verabschiedet. Die Verordnung ist die Neufassung der Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Sie ist am 3. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Die ergänzenden Bundesbank-Anordnungen Nr. 8005/2021 zur monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs) und der Nicht-MFI-Kreditinstitute (BISTA) und Nr. 8006/2021 zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) und der Nicht-MFI-Kreditinstitute (AUSTA) wurden vom Vorstand der Deutschen Bundesbank am 28. September 2021 verabschiedet und am 16. November 2021 auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank sowie am 22. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die zur Anpassung der bankstatistischen Erhebungen BISTA und AUSTA relevanten Informationen und Dokumente (Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Meldeschemata, Formalprüfungen etc.) stellen wir auf dieser Internetseite bereit und aktualisieren diese laufend.
Rechtsgrundlagen
Anpassung der BISTA-Ausweislogik für Eigenkapital- und eigenkapitalnahe (EKnahe) Ausweispositionen und der BISTA-Meldeschemata B6 und B6B
Informationen
Richtlinien
Meldeschemata
aktuelle Version
ältere Versionen
Dokumente in englischer Sprache
Formalprüfungen
aktuelle Version
Sonstige Hinweise
Informationen über die XML-Datenformate ab Januar 2022
Schemadateien und Verfahrensbeschreibungen
Informationen zu Testeinreichungen
nachrichtlich: Entwurfsskizzen
Entwürfe der Richtlinien, Meldeschemata und sonstige Hinweise im Bereich Meldewesen Bankenstatistik
Öffentliche Konsultation
Am 10. Februar 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die öffentliche Konsultation zur Neufassung der Verordnung EZB/2013/33 gestartet. Stellungnahmen konnten bis zum 13. März 2020 abgegeben werden. Die EZB hat eine Rückmeldung („Feedback statement“) zu dieser öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten der EZB.