Informationen zu Meldungen zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen Anlagen K3 und K4 zur AWV
Die Einreichung von Bestandserhebungen über Vermögen von Inländern im Ausland und von Ausländern im Inland durch das AMS-Upload oder im Filetransfer ist mittels Dateien im XML-Format vorzunehmen. Wir bitten um Beachtung der aktuellen Formatbeschreibung hierzu und um Verwendung der aktuellen Schema-Dateien.
Bitte beachten Sie ferner unsere Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldeformulare sowie die hinterlegten Merkblätter zu speziellen Geschäftsvorfällen.
Dateien im XML-Format
AWV-Änderung
Das Bundeskabinett hat am 4. Dezember 2024 über Änderungen der Bürokratieentlastungsverordnung abgestimmt. Die damit verbundene AWV-Änderung tritt im Januar 2025 in Kraft und ist mit Berichtsmonat Januar 2025 wirksam. Über die Neuerungen zur AWV informieren wir auf der folgenden Seite: