Änderungen im Meldewesen

Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Änderung im außenwirtschaftlichen Meldewesen.

Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zum 1. Januar 2025

Die Änderungen zur Außenwirtschaftsverordnung werden zum 1. Januar 2025 Inkrafttreten.

Mit dem Berichtsmonat Januar 2025 werden ein Großteil der gesetzlichen Änderungen wirksam.

Bitte beachten Sie die wichtigsten Neuregelungen: