Bundesbank passt die Verzinsung der Einlagen inländischer öffentlicher Haushalte an
Der Vorstand der Bundesbank hat entschieden, die Einlagen inländischer öffentlicher Haushalte bei der Bundesbank ab dem 1. Oktober 2023 wieder mit 0 % zu verzinsen. Am 8. September 2022 hatte der EZB-Rat beschlossen, die Obergrenze von 0 % für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte vorübergehend aufzuheben. Am 7. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat eine neue Obergrenze für die Verzinsung, die einen Abschlag von einem Referenzzins vorsah. Innerhalb dieser Regelung entscheiden die nationalen Zentralbanken des Eurosystems über die Verzinsung der betroffenen Einlagen.
Weiterführende Informationen
Presseinformation vom 07.02.2023