Bundesbank passt die Verzinsung der Einlagen öffentlicher Haushalte an
Um zu einer funktionierenden Transmission der Geldpolitik beizutragen, wird die Deutsche Bundesbank ab dem 1. Mai 2023 bei ihr gehaltene nicht-geldpolitische Einlagen öffentlicher Haushalte entsprechend der vom EZB-Rat am 7. Februar 2023 beschlossenen Obergrenze in Höhe der Euro Short Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten verzinsen. Die Bundesbank wird auf Basis der Erfahrungen mit der neuen Verzinsung zu gegebener Zeit prüfen, ob eine weitere Absenkung angemessen ist.
Pressemitteilung der EZB
in englischer Sprache