Bundesbank passt die Verzinsung der Einlagen öffentlicher Haushalte an

Um zu einer funktionierenden Transmission der Geldpolitik beizutragen, wird die Deutsche Bundesbank ab dem 1. Mai 2023 bei ihr gehaltene nicht-geldpolitische Einlagen öffentlicher Haushalte entsprechend der vom EZB-Rat am 7. Februar 2023 beschlossenen Obergrenze in Höhe der Euro Short Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten verzinsen. Die Bundesbank wird auf Basis der Erfahrungen mit der neuen Verzinsung zu gegebener Zeit prüfen, ob eine weitere Absenkung angemessen ist.