Auswirkungen des finalen Basel III-Reformpakets für deutsche Institute vor Covid-19-Effekten unverändert

Heute veröffentlichte die Deutsche Bundesbank die Ergebnisse ihrer halbjährlichen Analyse zu den Auswirkungen der Eigenkapitalreform und der Liquiditätsstandards. Für eine Stichprobe von deutschen Instituten liegen die Veränderungen der Mindestkapitalanforderungen bei einer Vollumsetzung des finalen Basel III-Reformpakets bei 23,8 %. Größter Treiber dafür ist nach wie vor die Einführung des sogenannten Output-Floors, auf den 17 Prozentpunkte zurückzuführen sind. Die Ergebnisse zum Stichtag 31.12.2019 sind im Vergleich zu den vorherigen Stichtagen stabil. Unterschiede zur Vorperiode (Stichtag 30.06.2019) sind nahezu ausschließlich durch eine veränderte Stichprobe zu erklären.

Der Bericht wertet Daten von insgesamt 29 deutschen Instituten aus. Sechs Institute werden der Gruppe 1 zugeordnet, weil sie über eine Kernkapitalausstattung von mindestens 3 Mrd € verfügen und international aktiv sind. Die übrigen 23 Institute werden entsprechend ihren Eigenschaften der Gruppe 2 zugeordnet; sechs von ihnen weisen zwar ein Kernkapital von mehr als 3 Mrd € auf, werden jedoch nicht als international aktiv eingestuft.

Wegen der Corona-Krise wurde die Einführung des finalen Basel III-Reformpakets durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht um ein Jahr auf 2023 verschoben. In diesem Zuge wurde auch der Zeitplan des Basel III-Monitorings angepasst. Die Einreichungsfrist für die Erhebung zum Stichtag 31.12.2019 wurde um zwei Monate verlängert und die Erhebung zum Stichtag 30.06.2020 komplett ausgesetzt. „Mit der Anpassung des Zeitplans des Basel III-Monitorings hat der Baseler Ausschuss verantwortlich gehandelt. Die Banken konnten hierdurch ihre Ressourcen für Covid-19 bedingte Themen einsetzen“, sagt Joachim Wuermeling, der für Banken- und Finanzaufsicht zuständige Vorstand der Deutschen Bundesbank.

Die ebenfalls in der Studie untersuchten Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Institute werden nahezu flächendeckend erfüllt. Alle Institute weisen eine Liquidity Coverage Ratio (LCR) von über 100 % auf. Zur Erfüllung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) besteht weiterhin ein zusätzlicher, aber geringer Bedarf an stabiler Finanzierung.

In Ergänzung zu den regulären Auswirkungsstudien des Basel III-Monitorings veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Kürze auch ihre Antwort auf den Call for Advice (CfA) der Europäischen Kommission vom 21.08.2020. „Die heute veröffentlichten Berichte von Baseler Ausschuss, EBA und Bundesbank sowie die bevorstehende Antwort der EBA auf den Call for Advice der Europäischen Kommission sind nun das Signal, nach der Covid-19-bedingten Pausierung den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene wieder entschieden aufzunehmen. Ziel ist weiterhin eine vollständige Umsetzung des Basel III-Reformpakets innerhalb der EU, so Wuermeling.

Zum Basel III-Monitoring: Seit 2011 untersucht die Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Auswirkungen des Basel III-Reformpakets. Die entsprechenden Berichte auf europäischer Ebene (EBA) bzw. inter-nationaler (BCBS) wurden heute ebenfalls veröffentlicht. An der europäischen Erhebung beteiligen sich 106 Institute aus 19 EU-Mitgliedsländern auf freiwilliger Basis. Die internationale Stichprobe umfasst 182 Institute aus 27 Ländern.