Neue Regeln für das Schattenbanksystem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeine Zeitung

Die am Sonntag vom internationalen Finanzstabilitätsrat FSB veröffentlichten Vorschläge zur Überwachung und Regulierung des Schattenbanksystems sind ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem weltweit stabileren Finanzsystem. Der Weg zu gemeinsamen Empfehlungen war länger und steiniger als erwartet. Umso erfreulicher ist der nun erreichte Meilenstein, an dem von deutscher Seite neben der Bundesbank das Bundesfinanzministerium und die BaFin beteiligt waren. 

Der Begriff Schattenbanksystem ist meines Erachtens unglücklich gewählt. Kreditaktivitäten außerhalb von Banken sind nicht per se anrüchig. Wird die traditionelle Kreditintermediation einer Bank zergliedert und an spezialisierte Akteure und Aktivitäten im Schattenbanksystem ausgelagert, kann dies in vielen Fällen von Vorteil sein. Da die Risiken etwa aus der Fristen- und Liquiditätstransformation aber für das Finanzsystem bestehen bleiben, müssen diese auch identifiziert und bewertet werden. Bei den Arbeiten im FSB stehen diese systemischen Risiken im Mittelpunkt. 

Am Sonntag veröffentlichte nun das FSB Empfehlungen zur Regulierung von Geldmarktfonds. Diese wurden federführend von der internationalen Organisation der Wertpapieraufseher IOSCO erarbeitet. Erste Reformen gab es bereits im Jahr 2010 – und dies sowohl in der EU wie auch in den USA. Sie reichen aber nicht aus, um systemische Risiken, die möglicherweise von Geldmarktfonds ausgehen, wirksam einzudämmen. Eine zentrale Empfehlung, für die sich auch die deutschen Vertreter eingesetzt haben, ist der Übergang von einer konstanten zu einer variablen Bewertung der Fondsanteile. 

Fonds mit einer konstanten Anteilsbewertung versprechen Anlegern die volle Rückzahlung ihrer Investition zuzüglich einer Verzinsung. Solche Versprechen wurden in der Krise in Zweifel gezogen, und in der Folge wurden dann vor allem aus diesen Fondstypen erhebliche Beträge abgezogen. Sollten Länder im nationalen Regulierungsrahmen von einer variablen Bewertung bei ihren Fonds absehen, empfiehlt die IOSCO ersatzweise einen Puffer in Höhe der Differenz zwischen konstantem Anteilswert und dem Marktpreis. Weiterhin könnte bei einer Rückgabe von Anteilen durch die Anleger die Auszahlung verzögert oder gestaffelt werden. 

Das FSB übernimmt bei den Geldmarktfonds nicht nur die Empfehlungen der IOSCO, sondern möchte die regulatorische Bedeutung gerade der Ersatzmaßnahmen sogar noch verschärfen. In Deutschland ist eine variable Bewertung zwar bereits vorgeschrieben. Da aber das Finanzsystem global vernetzt ist, können Verwerfungen bei ausländischen Geldmarktfonds die Stabilität des deutschen Finanzsystems in Mitleidenschaft ziehen. Somit besteht ein ureigenes deutsches Interesse an einer risikoadäquaten Regulierung in anderen Ländern. 

Seit gestern stehen auch Optionen zur Regulierung von unter anderem Hedgefonds, Wertpapierhändlern und Finanzunternehmen zur öffentlichen Konsultation. Die Vorschläge sind allerdings noch sehr unspezifisch und bleiben damit hinter unseren Erwartungen zurück. Grund ist, dass diese Unternehmenstypen in den einzelnen Ländern so unterschiedlich reguliert sind, dass ein gemeinsamer Nenner der berühmten Quadratur des Kreises gleicht. Deshalb wurde nun eine Palette von Regulierungsmöglichkeiten für fünf maßgebliche Geschäfte zur Diskussion gestellt. Für Finanzunternehmen reicht diese etwa von einer Überwachung ihrer Beziehung zu anderen Finanzinstituten bis hin zu Vorschriften, die der Bankenregulierung ähneln. Angesichts der Bedeutung mancher Unternehmenstypen im Finanzsystem ist es wichtig, dass diese Regulierungsoptionen nun weiter ausgearbeitet werden. 

Ebenfalls zur öffentlichen Konsultation stehen bereits recht konkrete Regulierungsempfehlungen für Wertpapierpensionsgeschäfte und für die Wertpapierleihe. Diese Geschäfte sind im Fokus der Regulierung, da es sich um wichtige Instrumente zur Finanzierung des Finanzsystems handelt. Gerade deshalb sollen unbeabsichtigte Nebenwirkungen der Regulierung vermieden werden. Zu den Vorschlägen gehören neben Veröffentlichungs- und Berichtspflichten unter anderem Empfehlungen zur Einführung von Transaktionsregistern und strengere Anforderungen an die Verwendung und Verwaltung von Sicherheiten. 

Ein sensibler Bereich ist vor allem die Bewertung von Sicherheiten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sie in Zeiten steigender Marktpreise zu optimistisch sein kann und Risikoabschläge damit zu gering ausfallen. Wenn die Marktpreise wieder sinken, kann die Korrektur der Abschläge umso größer ausfallen und einen Abwärtstrend noch verstärken. Um solche prozyklischen Effekte einzudämmen, schlägt der FSB vor, Untergrenzen für Risikoabschläge einzuziehen. 

Bei all diesen Regulierungsvorhaben ist internationale Einheitlichkeit sehr wichtig; sie steht und fällt allerdings mit einer harmonisierten Umsetzung auf nationaler Ebene. Hierfür sind überprüfbare Standards notwendig. Der bisher erreichte Meilenstein markiert daher noch nicht das Ende des Weges. Wir bleiben am Ball.