Sepa "einfach erklärt"

Am 1. Februar 2014 ist es soweit: Die nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschriften) werden durch europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt – es entsteht SEPA, ein einheitlicher Euro-Zahlungsver­kehrsraum, der die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz umfasst. Was SEPA für Bürger, Unternehmen und Vereine konkret bedeutet, das erklärt der neue animierte Film des Bundesfinanzministeriums.

Wir alle haben uns in Europa an bequemes Bezahlen gewöhnt. Ob wir nun Geschäfte machen mit Partnern oder im Ausland shoppen: Immer mehr Geld fließt auf den Wegen des innereuropäischen Zahlungsverkehrs von A nach B. Denn Europa wächst wirtschaftlich immer weiter zusammen.

Doch bislang handhabt jedes Land der EU bargeldlose Zahlungen anders. Die Folge: Überweisungen über Ländergrenzen hinweg sind nicht nur umständlich und langsam, sondern auch teuer.

Um dies zu vereinfachen, wird es künftig einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum geben – kurz – SEPA.

Ab 1. Februar 2014 ersetzt SEPA die nationalen Zahlungsverfahren. In der Europäischen Union und in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und Monaco. SEPA baut die bestehenden Hindernisse im innereuropäischen Zahlungsverkehr ab.
Überweisungen und Lastschriften sind künftig im Inland und europäischen Ausland gleich zu handhaben, was es für alle auf Dauer einfacher macht.

Die wichtigste Neuerung für Bürgerinnen- und Bürger ist die Einführung einer neuen, internationalen Kontonummer – der IBAN. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Hinzu kommen das Kürzel DE für Deutschland und eine Prüfziffer. So sollen Überweisungen mit falschen Angaben verhindert werden. Jeder Bankkunde erhält seine IBAN direkt von seiner Bank.

Privatkunden brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Bestehende Daueraufträge und erteilte Einzugsermächtigungen, z.B. für Miete, Rundfunkbeiträge oder Strom werden automatisch auf SEPA umgestellt. Übergangsfristen erleichtern in Deutschland die Umstellung auf das neue System. Bis 1. Februar 2016 können Privatkunden ihre Überweisungen wie gewohnt mit Kontonummer und Bankleitzahl tätigen.

Und auch beim Einkaufen können Kunden so lange weiter mit dem elektronischen Lastschriftverfahren bezahlen.

Ab 2016 fällt bei Zahlungen ins Ausland übrigens auch der sogenannte BIC-Code weg, eine Art internationale Bankleitzahl. Dann reicht allein die IBAN.

Während Privatpersonen sich also noch etwas Zeit lassen können, müssen Unternehmen und Vereine bereits zum 1. Februar 2014 ihr Zahlungssystem fit für SEPA machen. Das heißt vor allem, dass sie rechtzeitig die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen müssen. Außerdem ist eine sog. Gläubigeridentifikationsnummer nötig, um am Lastschriftverfahren weiter als Zahlungsempfänger teilzunehmen. Sie muss auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Zudem sollten Unternehmen ihre Kunden über die Umstellung der Einzugsermächtigung auf SEPA- Mandate informieren.

Die Einführung von SEPA bietet viele praktische Vorteile und macht Überweisungen schneller, billiger und sicherer. Davon profitieren Bürgerinnen- und Bürger genauso wie Unternehmen. Das stärkt den Binnenmarkt und fördert das Zusammenwachsen Europas.