EZB-Rat beschließt Reduzierung der monatlichen Anleihenkäufe

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 26. Oktober beschlossen, seine geldpolitischen Sondermaßnahmen zu reduzieren. Das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, kurz APP) soll noch bis Ende 2017 im derzeitigen Umfang von monatlich 60 Milliarden Euro fortgeführt werden. Ab Januar 2018 soll dann der Nettoerwerb von Vermögenswerten bis Ende September 2018 oder erforderlichenfalls darüber hinaus in einem monatlichen Umfang von 30 Milliarden Euro erfolgen.

Wie die EZB im Anschluss an die Ratssitzung mitteilte, solle das Programm in jedem Fall so lange fortgeführt werden, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkenne, die mit seinem Inflationsziel im Einklang stehe. Sollte sich der Ausblick eintrüben oder sollten die Finanzierungsbedingungen nicht mehr mit einem weiteren Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Korrektur der Inflationsentwicklung im Einklang stehen, sei der EZB-Rat bereit, das APP im Hinblick auf Umfang und/oder Dauer auszuweiten, so die EZB.

Ziel geldpolitischer Maßnahmen des Eurosystems ist es, die Inflation mittelfristig auf unter, aber nahe 2 Prozent zu erhöhen. Diese Höhe der Teuerung, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), definiert die EZB als Preisstabilität. Tatsächlich stieg der HVPI für den Euroraum im September 2017 nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent. Laut Schätzungen des EZB-Stabs vom September 2017 steigen die Verbraucherpreise im Euroraum in diesem Jahr voraussichtlich um 1,5 Prozent, 2018 um 1,2 Prozent und 2019 um 1,5 Prozent.

Wiederanlage fälliger Wertpapiere

Wie die EZB weiter mitteilte, sollen Tilgungsbeträge von Wertpapieren, die im Rahmen des APP erworben wurden, auch nach Abschluss des Nettoerwerbs von Vermögenswerten erneut angelegt werden. Dies gelte für längere Zeit und in jedem Fall so lange wie erforderlich. "Dies wird sowohl zu günstigen Liquiditätsbedingungen als auch zu einem angemessenen geldpolitischen Kurs beitragen", teilte die EZB mit.

Die Wiederanlage von Wertpapieren soll laut EZB flexibel innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Monat ihrer jeweiligen Fälligkeit unter bestem Bemühen erfolgen, oder aber innerhalb der darauffolgenden zwei Monate, wenn die Marktliquiditätsbedingungen dies rechtfertigten. Handelt es sich um Anleihen, die im Rahmen des Staatsanleihekaufprogramms PSPP erworben wurden und die während der laufenden Phase der Nettoankäufe fällig werden, sollen deren Tilgungsbeträge im selben Land wiederangelegt werden.

Monatlicher Bericht über Fälligkeiten

Um größere Transparenz bei der Wiederanlage fälliger Wertpapiere zu schaffen, hat der EZB-Rat beschlossen, künftig monatlich über die Beträge der in den darauffolgenden zwölf Monaten jeweils zu erwartenden Fälligkeiten zu berichten. Die Fälligkeiten sollen dabei auch nach den vier Komponenten des Ankaufprogramms unterschieden werden, also nach Fälligkeiten in den Programmen zum Ankauf von forderungsbesicherten ABS-Papieren, gedeckten Schuldverschreibungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen. Die erste Veröffentlichung ist für den 6. November vorgesehen.

Start des APP im März 2015

Das Ankaufprogramm APP startete im März 2015. Ursprünglich umfasste es den Ankauf von Staatsanleihen, gedeckten Schuldverschreibungen und forderungsbesicherten ABS-Papieren im Volumen von monatlich 60 Milliarden Euro. Seitdem wurde die Mindestlaufzeit mehrfach verlängert und das monatliche Gesamtvolumen zwischenzeitlich auf monatlich 80 Milliarden Euro ausgedehnt. Der EZB-Rat hatte zudem beschlossen, das Programm um den Ankauf von Unternehmensanleihen mit ausreichender Mindestbonität zu erweitern und Beschränkungen beim Kauf von Anleihen supranationaler Institutionen zu lockern.

Leitzinsen unverändert

Der Hauptrefinanzierungssatz, über den sich Kreditinstitute mit Zentralbankgeld versorgen können, bleibt bei 0,0 Prozent. Auch den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität, zu dem Banken sehr kurzfristig über Nacht Geld bei der EZB leihen können, belässt der EZB-Rat bei 0,25 Prozent. Die Einlagefazilität bleibt zudem bei -0,4 Prozent. "Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die EZB-Leitzinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden", teilte die EZB mit.

Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreimonatiger Laufzeit werden nach der Entscheidung des EZB-Rats so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der letzten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2019 weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt.