Christine Lagarde bei ihrer Rede beim Europäischen Bankenkongress 2019 ©Martin Lamberts / ECB

EZB beschließt weitere Stützungsmaßnahmen

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat bei seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Wiederauflebens der Coronavirus-Pandemie im Euroraum beschlossen.

Dazu gehört eine Aufstockung der Anleihekäufe und eine Ausweitung des Zeitraums, in dem sich Banken zu günstigeren Konditionen bei der EZB efinanzieren können. Zudem bleiben die Leitzinsen unverändert.

Zusätzliche Nettoankäufe von 500 Milliarden Euro

Der EZB-Rat beschloss, den Umfang des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) um 500 Milliarden Euro auf insgesamt 1850 Milliarden Euro zu erweitern. Außerdem verlängerte er den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende März 2022. Der EZB-Rat wird Nettoankäufe in jedem Fall durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist. Das abermals ausgeweitete Volumen des Programms muss nicht notwendigerweise ausgenutzt werden.

Der EZB-Rat beschloss zudem, die Wiederanlage von Tilgungsbeträgen der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit mindestens bis Ende 2023 zu verlängern. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Günstigere Refinanzierung nun bis Juni 2022

Der EZB-Rat wird zudem weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung stellen. Er beschloss, die Bedingungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) erneut zu rekalibrieren. Insbesondere beschloss er, den Zeitraum, in dem deutlich günstigere Bedingungen gelten, um zwölf Monate bis Juni 2022 zu verlängern.

Leitzinsen unverändert

Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrundeliegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.