Die Europäische Zentralbank wird 25!
Die Europäische Zentralbank (EZB) feiert 25-jähriges Jubiläum. Am 25. Mai 1998 ernannten die Regierungen der elf teilnehmenden Mitgliedstaaten den Präsidenten, Wim Duisenberg, sowie den Vizepräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der EZB, darunter Otmar Issing. Issing war bis dahin der Chefvolkswirt der Bundesbank gewesen. Zum 1. Juni 1998 traten sie ihr Amt an und begründeten damit die Errichtung der EZB.
Anfänge in den 70er Jahren
Die Idee zu einer gesamteuropäischen Währung entstand schon viel früher. Sie hatte an Fahrt aufgenommen, als das sogenannte Bretton-Woods-System, das internationale Währungssystem fester Wechselkurse, zu zerbröckeln begann. Der damalige luxemburgische Premierminister Pierre Werner legte deshalb Anfang der 1970er Jahre einen Plan vor, der eine gemeinsame Währung in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft bis zum Jahr 1980 vorsah.
Einige europäische Länder – anfangs Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg – einigten sich im Jahr 1972 zunächst auf den Europäischen Wechselkursverbund (EWV), die sogenannte Währungsschlange. In ihr durften die Wechselkurse um nicht mehr als 2,25 Prozent von den vereinbarten Leitkursen nach oben oder unten abweichen. Der Zusammenhalt war jedoch schwach. Die Inflationsraten der Teilnehmerländer gingen zu sehr auseinander. Währungsreserven und gegenseitige Finanzierungshilfen waren zu gering, um laufende Auf- und Abwertungen der Währungen und Austritte zu vermeiden. Diese Schwierigkeiten veranlassten Frankreich und Deutschland dazu, ein System anzustreben, das zwar feste Wechselkurse, aber vorübergehend durchaus auch größere Anpassungen erlaubte.
Im Jahr 1979 ersetzte schließlich das Europäische Währungssystem (EWS) den Wechselkursverbund. Im Zentrum des EWS stand die Europäische Währungseinheit European Currency Unit (ECU), die als Rechen- und Bezugsmittel der Wechselkurse sowie als Zahlungsmittel und Reservewährung der Zentralbanken verwendet wurde. Die teilnehmenden Länder legten für jede Währung einen ECU-Leitkurs fest, aus denen sich die Leitkurse eines Währungspaares ermitteln ließen. Die meisten Wechselkurse konnten dabei gegenüber dem jeweiligen Leitkurs um ebenfalls bis zu 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken. Mehrfach gab es allerdings auch deutliche Anpassungen, sogenannte Realignments. Das EWS bestand bis zur Einführung des Euro im Jahr 1999.
Ausgleich nationaler Interessen gewünscht
Das EWS hatte eine doppelte Wirkung auf die Entstehung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Die Stabilitätspolitik der Bundesbank, durch welche die D-Mark zur informellen Anker- oder Orientierungswährung in diesem System wurde, spielte hierbei eine bedeutende Rolle. Einerseits beförderte das EWS eine allgemeine Stabilitätsorientierung der Teilnehmerländer. Denn die währungsschwachen Länder schlugen von 1982 an eine restriktive Geld- und Haushaltspolitik ein, um die hohen Inflationsraten zu senken. Laufenden Währungsabwertungen versuchten sie auf diese Weise zu entgehen. Diese Erfahrung führte dazu, stabilitätsfördernde Eigenschaften in den Ordnungsrahmen der EWWU einfließen zu lassen. Dazu gehörten Vereinbarungen über die Begrenzung der Haushaltsdefizite und die Verschuldung der teilnehmenden Länder, die Unabhängigkeit ihrer Zentralbanken von politischen Weisungen sowie ein Verbot der Kreditvergabe an die öffentlichen Haushalte durch die Zentralbanken.
Andererseits blieb das EWS anfällig: Die Inflationsraten zu senken gelang den währungsschwachen Ländern nur, wenn sie hohe Leitzinsen festsetzten. Diese belasteten aber Konjunktur und Beschäftigung. Den Wechselkurs zur D-Mark stabil zu halten, bedeutete daher für einige Länder eine schwere Bürde. Diese Belastung verstärkte den Wunsch nach einer gemeinschaftlichen Institution, von der einige der an dem System teilnehmenden Länder einen Ausgleich der nationalen Interessen erhofften. Im Jahr 1988 begannen schließlich die Beratungen zur Errichtung der EWWU.
Von politischen Stellen unabhängig
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft den Vertrag von Maastricht. Rund 20 Jahre nach dem Werner-Plan sah dieser Vertrag vor, den Euro als gemeinsame Währung einzuführen und eine europäische Wirtschaftsunion zu errichten. Jedes Land, das dem Euro beitreten wollte, musste die im Maastricht-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Konvergenzkriterien erfüllen.
In den folgenden Jahren bereiteten die Länder die Einführung des Euro vor. Sie gründeten im Jahr 1994 das Europäische Währungsinstitut (EWI). Die Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die ihre Geldpolitik von diesem Zeitpunkt an koordinierten. Aus dem EWI ging zum 1. Juni 1998 die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main hervor, die heute gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet.
Das Modell der Bundesbank wurde auf dieses System übertragen. Die EZB ist von politischen Stellen unabhängig, die Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel, und das ESZB ist föderal aufgebaut. Der EZB-Rat legte anfangs als Preisstabilitätsziel eine Inflationsrate von unter 2 Prozent fest und konkretisierte diese Definition später mit „unter, aber nahe 2 Prozent“. Seit dem Sommer 2021 strebt die EZB eine jährliche Inflationsrate von mittelfristig 2 Prozent für den Euroraum an. Dieses Ziel ist symmetrisch, das heißt negative Abweichungen von diesem Zielwert sind ebenso unerwünscht wie positive.
Bundesbank ist Teil des Eurosystems
Die Gemeinschaftswährung wurde im Jahr 1999 zunächst als Buchgeld eingeführt. Im Jahr 2002 ersetzten dann Euro-Banknoten und -Münzen die bisherigen nationalen Währungen. Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien waren die ersten Länder, in denen der Euro gesetzliches Zahlungsmittel wurde. Die Verantwortung für die Stabilität der Währung lag von diesem Zeitpunkt an nicht länger bei den nationalen Zentralbanken, sondern beim Eurosystem. Dieses besteht aus den nationalen Zentralbanken der EU-Länder, deren Währung der Euro ist. Die Bundesbank ist als nationale Zentralbank Deutschlands Teil des Eurosystems. Seit dem Beitritt Kroatiens am 1. Januar 2023 besteht die Europäische Währungsunion aus 20 Mitgliedstaaten.