Bundesbank: Stärkere Proportionalität bei den EU-Vergütungsregeln für Banken
Die Bundesbank befürwortet eine weitere Abstufung der EU-Vergütungsvorgaben in Abhängigkeit der Größe und Komplexität einer Bank im Zuge der anstehenden Umsetzung der sogenannten Basel III-Finalisierung. Es sei zu überlegen, ob das aktuelle EU-Vergütungsregelwerk für kleine und nicht komplexe Institute „einer noch stärker proportionalen Regulierung bedarf
“, schreiben die Fachleute im Monatsbericht Oktober. Die bisherige Änderung der Eigenkapitalrichtlinie CRD (Capital Requirements Directive) sollte im Hinblick auf eine stärkere Verhältnismäßigkeit der Vergütungsregeln als „erster Schritt“ betrachtet werden. „So bietet die anstehende Umsetzung des Basel III-Reformpakets in europäisches Recht Gelegenheit zu einer weiteren Entlastung kleinerer, nicht komplexer Institute von administrativ aufwendigen Vergütungsregeln, soweit diese aufsichtlich nicht erforderlich sind
“, heißt es im Monatsbericht. „In dem Sinne ist es wichtig,“ so die Bundesbank, „dem Gedanken einer proportionalen Regulierung folgend, kleinere Kreditinstitute mit einfacheren Geschäftsmodellen, soweit aufsichtlich vertretbar, von den Vergütungsvorschriften auszunehmen und damit administrativ zu entlasten
.“
Verständnis für Regelungen erhöhen
Der europäische Gesetzgeber müsse bei erforderlichen Änderungen am Rahmenwerk darauf achten, „dass die sich daraus ergebenden Umstellungsprozesse möglichst geringe Kosten für die Kreditinstitute nach sich ziehen
“ und „Änderungen (…) nur insoweit erfolgen, wie sie dem aufsichtlichen Zweck dienlich sind
“, schreiben die Autorinnen und Autoren des Berichts. „Dies sollte dazu beitragen, bei den betroffenen Kreditinstituten und deren Mitarbeitenden das Verständnis für den Sinn und Zweck der Regelungen zu erhöhen. Eine höhere Akzeptanz für die getroffenen Regelungen kann dazu beitragen, Umgehungshandlungen zu minimieren
.“
Positive Entwicklungen bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Die Fachleute der Bundesbank zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit der Veränderung der Vergütungssysteme seit der Finanzkrise 2007/2008. „Die Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis zeigen, dass die Banken und Sparkassen große Fortschritte hinsichtlich einer angemessenen Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme gemacht haben und insbesondere eine stärkere Verknüpfung der Vergütungssysteme mit dem übrigen Risikomanagement stattgefunden hat
“, schreiben sie. „Für den dauerhaften Erfolg müssen die in den Vergütungspolitiken getroffenen Regelungen konsequent von den Entscheidungsträgern in den Kreditinstituten angewendet werden
.“