BaFin senkt antizyklischen Kapitalpuffer auf null Prozent
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zur Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer erlassen. Sie senkte zum 1. April 2020 die Quote von 0,25 Prozent auf 0 Prozent. Die Absenkung zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems in der aktuellen Lage zu stärken.
Die Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie können die Finanzstabilität beeinträchtigen. Mit der Absenkung des antizyklischen Kapitalpuffers soll der aktuellen Risikolage begegnet werden. Sie soll dazu beitragen, prozyklische Effekte zu vermeiden.
Zuvor hatte der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Absenkung des Puffers begrüßt.