Statement des AFS zum antizyklischen Kapitalpuffer
1. In der vergangenen Woche haben sich die Ereignisse im Zusammenhang mit der weiteren Ausbreitung von COVID-19 dynamisch entwickelt. Die realwirtschaftlichen Auswirkungen sind schwer abzuschätzen. Die an den Finanzmärkten in der vergangenen Woche zu beobachtenden Verluste stehen im Zusammenhang mit dieser Unsicherheit.
2. Durch die ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 ist in zahlreichen Wirtschaftsbereichen ein Rückgang der Nachfrage zu beobachten. Die von der Bundesregierung beschlossenen fiskalpolitischen Maßnahmen - etwa zur Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes und die unbegrenzte Liquiditätsversorgung der betroffenen Unternehmen - sorgen dafür, dass Unternehmen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
3. Das deutsche Bankensystem ist insgesamt gut kapitalisiert und es zeigen sich keine Liquiditätsengpässe. Im Zuge der regulatorischen Reformen in Folge der Finanzkrise wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Puffer aufgebaut, die in Situationen wie diesen genutzt werden können.
4. Angesichts des erwarteten Kreditbedarfs der Realwirtschaft beabsichtigt die BaFin den antizyklischen Kapitalpuffer zum 1. April 2020 von 0,25 Prozent auf 0 Prozent zu senken. Mit dieser präventiven Maßnahme wird die Fähigkeit des deutschen Bankensektors gestärkt, Kredite zu vergeben. Der Puffer soll bis mindestens zum 31. Dezember 2020 auf dem Niveau von 0 Prozent verbleiben. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt die Herabsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers. Die aktuelle Situation der Realwirtschaft verdeutlicht die Bedeutung von Puffern im Finanzsystem, welche in Stressphasen aufgezehrt werden können.
5. Diese beabsichtigte Herabsetzung bettet sich in die auf europäischer Ebene koordinierten fiskalischen, geldpolitischen und aufsichtlichen Maßnahmen ein, die darauf abzielen, die Versorgung der Realwirtschaft mit Kapital und Liquidität sicherzustellen.