Finanz- und Währungsstabilität
Störungen im Finanzsystem können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Darüber hinaus behindern solche Störungen auch die Umsetzung der Geldpolitik und können so zu einem Risiko für die Preisstabilität werden. Mit ihrer Rolle bei der Sicherung der Finanzstabilität leistet die Bundesbank daher auch einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer geldpolitischen Aufgaben.
Durch ihre Mitwirkung an der Bankenaufsicht hat die Bundesbank einen tiefen Einblick in die Geschäftslage der Kreditinstitute in Deutschland. Nicht zuletzt die Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass die Überwachung einzelner Institute nicht alle Risiken, die das Finanzsystem gefährden können, aufzeigen kann. So spielen neben den Kreditinstituten unter anderem auch Versicherer, Investmentfonds, Finanzmärkte und die Finanzinfrastruktur eine wichtige Rolle. Stabilitätsrisiken entstehen oft erst durch das Zusammenwirken mehrerer Finanzinstitute, auch wenn diese in der Einzel- oder „mikroprudenziellen“ Betrachtung gesund erscheinen mögen, z. B. durch gleichgerichtetes Verhalten. Da Finanzinstitute und Finanzmärkte heute zudem durch moderne Informationstechnologien und eine Vielzahl von Finanzprodukten wie Derivaten international eng vernetzt sind, können sich Probleme im Finanzsystem grenz- und sektorübergreifend ausbreiten. All dies macht eine Überwachung des Finanzsystems aus einer umfassenderen, so genannten „makroprudenziellen“ Perspektive erforderlich. Die Bundesbank identifiziert und bewertet Risiken für die Stabilität des Finanzsystems im Rahmen ihres makroprudenziellen Mandats, das ihr der Gesetzgeber mit dem Finanzstabilitätsgesetz Anfang 2013 übertragen hat.
Die Bundesbank arbeitet in allen wichtigen nationalen, europäischen und internationalen Institutionen und Gremien mit, die sich mit der Stabilität des Finanzsystems und des internationalen Währungssystems befassen. Dazu gehören der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), die entsprechenden Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und das Financial Stability Board (FSB). Im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) wirkt die Bundesbank unter anderem über das Financial Stability Committee (FSC) an der Wahrung der Finanzstabilität mit. Das FSC unterstützt den EZB-Rat und das Aufsichtsgremium im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) bei ihren mikro- und makroprudenziellen Aufgaben. Schließlich veröffentlicht die Bundesbank jährlich einen Finanzstabilitätsbericht, in dem sie ihre Einschätzung der Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsystems darlegt und Risiken für die Finanzstabilität analysiert. Diese Einschätzungen und Analysen geben den Marktteilnehmern und der Politik Impulse für die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens und der Leistungsfähigkeit des Finanzsystems.
Die Bundesbank trägt auch durch ihre finanzielle Beteiligung am Internationalen Währungsfonds (IWF) in Form von Quoteneinzahlungen sowie bilateralen und multilateralen Krediten dazu bei, die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu sichern und internationale Finanzkrisen abzumildern bzw. zu bewältigen. Dabei nimmt die Bundesbank die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands im IWF ergebenden finanziellen Rechte und Pflichten auf der Grundlage des deutschen IWF-Gesetzes wahr. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist der deutsche Gouverneur im IWF. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen nimmt die Bundesbank an den Diskussionen des IWF über Fragen der Finanzstabilität und der internationalen Währungsordnung teil.